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Achsvermessung -kein Recht auf das Protokoll?

Themenstarteram 28. April 2016 um 9:27

Hallo zusammen,

wir haben bei einem Auto ein neues Lenkgetriebe gekommen. Die Werkstatt hat auch eine Achsvermessung berechnet. 1-2 Wochenspäter ist das FZ auf Winterräder umgesetzt worden

Nun bei Abnahme der Winterräder war uns aufgefallen, dass die Winterräder sehr komisch abgefahren sind.

Eine Nachfrage nach dem Achsvermessungsprotokoll wurde vom Anwalt der Werkstatt wie folgt beantwortet:

"Einen Anspruch auf Erteilung eines Protokolls über die Achsvermessung besteht nicht. Die Achse wird vermessen und anschließend eingestellt, so dass die Sollwerte erreicht sind. Es handelt sich nicht um eine

Vermessung, die protokolliert wird und mit feststehenden Werten abschließt sondern es geht darum, die vorgeschriebenen Werte einzustellen."

In diesem Satz wird sich doch widersprochen.. nicht feststehenden Werten abschließt sondern um vorgeschriebene Werte einzustellen.

Jemand ne Idee?

Danke

Beste Antwort im Thema
am 28. April 2016 um 9:46

Ob du eine Anspruch hast kann ich nicht sagen ,üblich ist es aber so ,dass Immer ein Protokoll mit den Eingangs und Ausgangsdaten dem Kunden ohne Nachfrage ausgehändigt wird.

Im übrigen ist hier zu prüfen ob eine Achsvermessung überhaupt in Rechnung gestellt werden kann

da dies eine Verbundarbeit ist die im Preis des L-Getriebewechsels inbegriffen ist.

warum wird so etwas anwaltlich behandelt?

Bopp19

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Kein Protokoll, heißt für mich es wurde nichts vermessen. Und nein, nur weil ich nicht diesen Job Kfz'ler gelernt habe, weiß ich nichts mit den Zahlen anzufangen. Hatte schon ein Protokoll bekommen, da waren die einzustellenden Werte super, nur komischerweise änderten sich die anderen Winkel nicht, obwohl der Sturz um mehr als 1,5° korrigiert wurde... na das war ja eine super Vermessung. Fand auch der Regionalleiter, weswegen nochmal eine durchgeführt wurde und siehe da... auf einmal veränderten sich auch die anderen Werte und nix mehr mit beidseitig aufs Grad genaue Werte.

Klar, ob und wie genau da vorgegangen wurde (Reifenluftdruck überprüft? Fahrwerk/Aufhängung auf Defekte geprüft? Fahrzeug ausgefedert, Tank voll und mit Gewichten beladen? Lenkrad vor Spureinstellung in Geradeausstellung gebracht?), das kann ich daraus nicht entnehmen. Aber immerhin etwas. Hatte auch schon ein Protokoll mit positiven Sturzwerten, obwohl diese negativ sein müssen. Antwort "Passt so, der druckt kein Minuszeichen" Ja nee... ist klar. Deswegen stehen auch die Räder so komisch im Radhaus.

Ich habe bisher immer eines dazubekommen - ohne speziellen Wunsch. Rechtlicher Anspruch besteht nicht darauf. Nach der Wintersaison damit zu kommen... da kann man auch argumentieren, dass mittlerweile am Fahrzeug etwas ausgeschlagen ist oder du, durch einen bspw. harten Bordsteinkontakt die Geometrie "verstellt" hast. Oder vielleicht hat schon einer da wieder etwas aus- und eingebaut?

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 28. April 2016 um 13:09:20 Uhr:

warum hat der Te. Geld zurückbehalten ? Die Begründung verstehe ich nicht.

Weil die Werkstatt nicht nachweisen konnte, daß überhaupt eine Achsvermessung durchgeführt wurde.

Ich denk hier liegt von Anfang an ein Problem auf beidenseiten vor . Ich frag mich warum heutzutage immer gleich

mit Anwälten &co geredet wird obwohl vieles einfach zu regeln ist .Aber Kommunikation ist eine Fähigkeit was manche einfach nicht beherrschen.

Was die Reifen betrifft kann der Schaden schon vorher gewesen sein . Was allerdings ich gern wüste ,wie schaut den das Schadensbild aus bei den Winterreifen ???

Zur lockeren Schraube ,muß ich nur sagen , wie doof muß einen Werkstatt sein um sowas zuzugeben !!!

Alles schon etwas komisch diese Geschichte.

am 28. April 2016 um 20:26

Die Werkstatt hat es ja nicht zugegeben, wie man eigentlich lesen kann aber..

Zitat:

@multiplex79 schrieb am 28. April 2016 um 22:07:21 Uhr:

Aber Kommunikation ist eine Fähigkeit was manche einfach nicht beherrschen.

Genau.

Sag dem gegnerischen Anwalt, dass Du für die Erstellung des Protkolls eine Gutschrift haben möchtest. Du hast es bezahlt und bekommst es nicht, also ..... was schlussfolgern wir?

Anders herum: Du hast es bezahlt, also ist es Dein Eigentum und die Werkstatt hat, auch wenn sie es erstellt hat um ihre Arbeit zu machen, ein Verwertungsrecht daran, so lange sie damit arbeiten muß.

Ich denke, dass hier vertuscht werden soll, dass beim Austausch des Lenkgetriebes geschlampt wurde und die Werkstatt nun nicht (anteilig) für Ersatz der Reifen aufkommen möchte.

Wie laufen denn nun die Sommerreifen ab? Kauf dir (im Baumarkt für 2,-) einen Profiltiefenmesser und miß alle 1.000 km jeweils die äußere und die innere Rille der beiden Vorderräder. Nach spätestens 5.000 km wird sich ein Fehler in der Achsgeometrie zeigen.

Warum mußte das Lenkgetriebe ausgetauscht werden? Verschleiß oder Unfall?

Mein SL wurde kürzlich vermessen und an der VA rechts die Spur neu justiert. Ich bekam ohne Nachfrage einen Ausdruck mit den Sollwerten, sowie den Vorher- Nachherwerten plus eingehende Erläuterungen. Das schafft Vertrauen und der Kunde ist zufrieden.

Bei dem Verhalten der Werkstatt des TE steht zu vermuten, daß Arbeiten berechnet, aber nicht ausgeführt wurden. So etwas nennt man Betrug.

Wo steht das er für das Protokoll bezahlt hat?

Im wurde eine Achsvermessung berechnet das beinhaltet nicht automatisch ein Protokoll.

Bis dato habe ich erst einmal ein Protokoll bekommen und das war bei einem Unfallschaden für die Versicherung.

Stört mich aber auch nicht, war bisher bei der Achseinstellung immer Live mit dabei und mir ist wichtiger das hinterher die Achsgemetrie stimmt, bzw. zu meinem Fahrzeug und Fahrstihl passt.

am 29. April 2016 um 14:06

Schaut doch mal zwischen die Zeilen.

nach einer Woche sollen die Reifen sichtbar einseitig abgelaufen sein?

Das kann doch nicht sein.

Der Te hat die zweite Rechnung nicht bezahlt und sucht nun einen Grund diese zu mindern. (eigene Angabe).

Ich würde persönlich ne zweite Vermessung machen ,dann habe ich persönlich Sicherheit und wenn die "falsche Werte zeigt stehen ihm ja mehrere Optionen offen.

Bopp19

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 29. April 2016 um 16:06:13 Uhr:

[....]

nach einer Woche sollen die Reifen sichtbar einseitig abgelaufen sein?

Das kann doch nicht sein.

[...]

Bopp19

Wenn die Geometrie arg verstellt ist, bekommt man das problemlos hin.

Zitat:

@frestyle schrieb am 29. April 2016 um 14:51:13 Uhr:

Wo steht das er für das Protokoll bezahlt hat?

Im wurde eine Achsvermessung berechnet das beinhaltet nicht automatisch ein Protokoll.

Wie will die Werkstatt nachweisen, daß überhaupt eine Achsvermessung durchgeführt wurde? :confused:

Sicher nicht mit einem Protokoll, habe selbst schon Live erlebt wie zwei Lehrjungen in einem Glaspallast erfolgreich eine Achsvermessung durchegeführt haben.

Der eine Stand am PC und der andere hat solange was unter den Messkopf untergelegt bis am Rechner alles Grün war dann haben sie auf Drucken gedrückt.

Der Kunde hatte dann ein Protkoll wo alles im "grünen" Bereich war.

Da verzichte ich lieber auf den Wisch, und bin lieber bei nem Mechaniker der weiss was er macht und wo ich mir sicher sein kann das hinterher alles passt. Anstelle das ich so ein kunter buntes Papierchen bekomme.

Wie die Werkstatt nachweisen will das eine Achsvermessung durchgeführt wurde? Ja mit der Rechnung, da steht ja Achsvermessung drauf, wenn diese nicht durchgeführt worden wäre, wäre das Betrug und sie dürften das nicht in Rechnung stellen.

Zudem kann ein Achsmessprotokoll auch händisch geschrieben werden und da kann die Werkstatt rein schreiben was sie will, ob das stimmt weiß keiner.

Zudem schau mal in die Werkstätten wieviele Achsmessanlagen gar nicht oder falsch kalibriert sind, da kann ich dann auch auf ein Protokoll verzichten.

Das war zwar nicht die Frage des TE.

Aber nein ein Messprotokoll ist nicht automatisch bestandteil einer Achsvermessung.

Bei Computergestützen Achsmessanlagen wird in der Regel ein Achsmessprotokoll mitgegeben, da man dort einfach nur noch auf Drucken klicken muss.

Es gibt aber genug Betriebe die sich keinen Sündhaftteuren Achsmesstände leisten können/wollen und dort müssen die Protokolle selber geschrieben werden, das ist wieder zusätzliche Arbeit. dort wird meistens nur ein Protokoll mitgegeben wenn der Kunde es ausdrücklich wünscht.

Themenstarteram 30. April 2016 um 9:20

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 29. April 2016 um 16:06:13 Uhr:

Schaut doch mal zwischen die Zeilen.

nach einer Woche sollen die Reifen sichtbar einseitig abgelaufen sein?

Das kann doch nicht sein.

Der Te hat die zweite Rechnung nicht bezahlt und sucht nun einen Grund diese zu mindern. (eigene Angabe).

Ich würde persönlich ne zweite Vermessung machen ,dann habe ich persönlich Sicherheit und wenn die "falsche Werte zeigt stehen ihm ja mehrere Optionen offen.

Bopp19

Nach einer Woche oder nach dem Winter?

Der TE hat eine Gesamtrechnung von 1200€ mit 1150€ bezahlt. Der Rückhalt dient nur den Messprotokoll.

Die Werkstatt hat sich relativ viel Zeit mit der Rechnung gelassen.

Das Knacken war direkt nach der ersten Reparatur da.

Wir haben eine 2te Rechnung für das Knacken sehr spät bekommen. Von den insgesamt 1200€ sind 1150€ bezahlt worden. Selbst die Achsvermessung ist zu 50% bezahlt.

Aber die ist definitiv nicht gemacht worden. Der Wagen fährt seitdem komisch und es ist ein hin und her.

Es geht mir nicht um das Geld, aber es geht mir darum Leistung nicht zu bezahlen die nicht gemacht worden sind.

am 30. April 2016 um 9:26

Eventuell über die Innung schlichten/beschweren?

Zitat:

Weil die Werkstatt nicht nachweisen konnte, daß überhaupt eine Achsvermessung durchgeführt wurde.

Ja und? Wenn jemand eine Inspektion macht, sprich "anschaut" kann man auch nicht wissen ob angeschaut wurde.

Da müsste man m.E. der Werkstatt nachweisen, dass es nicht gemacht wurde.

Hat die Werkstatt überhaupt entsprechendes Messwerkzeug? So ne Achsmessbühne ist eigentlich nicht zu übersehen. Hier gibt es auch ganz viele Werkstätten, die Fahrwerke vermessen / Achsvermessungen verkaufen, komischerweise nur 2 mit nach Achsmessbühne, die eine bin ich ...

am 30. April 2016 um 16:14

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 29. April 2016 um 16:06:13 Uhr:

Schaut doch mal zwischen die Zeilen.

nach einer Woche sollen die Reifen sichtbar einseitig abgelaufen sein?

...

Auch schon gehabt, die waren innerhalb einer Woche ein "Totalschaden". Also gibt's nicht, gibt's nich;)

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