Abzocke auf Supermarktparkplätzen
Hier mal etwas positives. Vielleicht könnt ihr ja euren Supermarkt mit Abzockfirma animieren.
Alle Supermärkte im Ort werden von diesen ominösen Firmen belagert. Kaum ausgestiegen, noch vorm hineingehen gemerkt, zurück zum Auto, zu spät ....
Aldi hat jetzt als erster auf einem Parkplatz Parksensoren aufgeklebt, keine Parkscheibe und für den normalen Kunden kein Problem.
Bei uns sind ab einer bestimmten Uhrzeit alle Parkplätze mit Kleintransportern wie Hermes, DPD und andere belegt, weil die Fahrer bzw. Subunternehmer ihre Fahrzeuge mit nach Hause nehmen müssen (dürfen). Die Firmen sparen und unser ohnehin knapper Parkraum wird mit Kleintransportern zugestellt, auf kleinen Parkplätzen, die schon für PKWs fast zu eng und zu kurz sind und mit dem Ergebnis, dass ein Tranporter mind. 3 Parkplätze blockiert, ein Spezialist, rumänischer Kleintransporter, fast ständig vor Ort, schafft es, 6 Parkplätze zu blockieren, indem er einfach über den kleinen Grünstreifen fährt.
Die Öffentlichen Parkplätze in der Nähe von Fuzo usw. sind ab 18.00 Uhr frei und bei uns zugeparkt. Die Öffnungszeiten haben sich aber geändert. Also bleiben da nur Supermarktparkplätze, wenn man noch etwas bummeln möchte.
Hier ist m.M.n. die Politik gefragt. Dass Supermärkte sich wehren müssen, kann ich zumindest hier nachvollziehen.
Aber die Lösung mit Sensoren ist fairer und zeigt, dass es Aldi Nord nicht um Abzocke geht.
Beste Antwort im Thema
Dieser "Abzocke" entgeht man ebenso leicht wie der beim Blitzer. Man hält sich einfach an die Vorschriften. Wenn man das als "Gewohnheitstier" nicht tut, muss man eben zahlen. Manche Gewohnheiten sollte man sich abgewöhnen. Dann klappt es auch mit dem Parken.
Grüße vom Ostelch
1143 Antworten
Zitat:
@Hanne1951 schrieb am 19. Juni 2019 um 09:30:30 Uhr:
Sorry aber 30 Euro ist Abzocke.
Warum? 😕
30 Euro als Ausgleich für die eigenen Bequemlichkeit sind doch nun wirklich kein überzogener Preis.
Das Thema hatten wir doch erst vor kurzem!
Was ist Abzocke?
30 Euro?
Wenn der REguläre Parkplatz in der Zeit 20 Euro gekostet hätte?
dann muss man eigentlich der Faktor 5 drauf!
Zitat:
@Samuel1987 schrieb am 20. Juni 2019 um 11:52:47 Uhr:
Die Parkraum-Überwachungsfirmen sind auch an vielen Supermarkt-Parkplätzen tätig, an denen es keine Parkplatznot gibt, sondern immer genügend freie Parkplätze für die Kunden vorhanden sind. Ich gehe da schon davon aus, dass dieses "Geschäftsmodell" in erster Linie der Abzocke dient.
Da muß ich dich enttäuschen.
Die Tätigkeit der Parkraum-Überwachungsfirmen ist auch in diesem Fall Grundlage wirtschaftlichen Handelns und der Auftrag besteht darin, dem Hausrecht des Parkplatzbetreibers Geltung zu verschaffen.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 21. Juni 2019 um 09:20:54 Uhr:
Zitat:
@Bloedbaer schrieb am 21. Juni 2019 um 08:46:37 Uhr:
...
Daher wird dieser Parkplatz jetzt auch durch so eine "Abzockerfirma" überwacht. Beschwerden darüber gibt es, aber ein Umsatzrückgang ist scheinbar nicht damit verbunden.Warum auch?
Wenn dieser Supermarkt der einzige weit und breit wäre der solche Methoden anwendet und zudem noch genügend gleichwertige Alternativen das sind, dann vielleicht.
Da diese Parkplatzbewirtschaftung aber immer mehr um sich greift, muss sich der Kunde bzw. Parker halt schlicht und einfach anpassen.
Der oft ausgesprochene Boykott ist in meinen Augen eher eine kindische Trotzreaktion, und bringt der beleidigten Leberwurst selbst eigentlich gar nichts.Erinnert mich irgendwie so ein bisschen an die Einführung des Rauchverbots in Kneipen etc..
Zuerst groß gemault und mit Boykott gedroht und 14 Tage später sind die Maulhelden schön brav nach draussen gegangen zum quarzen.
Nein, der Kunde muss sich nicht anpassen. Einfach die Parkscheibe absichtlich weglassen und die Zahlung der Vertragsstrafe verweigern. Wenn da alle Kunden zusammenhalten, können die Parkplatz-Überwachungsfirmen ihre ganzen Forderungen gar nicht eintreiben, weil damit die Gerichte hoffnungslos überlastet wären. Folglich müssten sie dann ihr Geschäftsmodell aufgeben. Die einfachste und fairste Lösung ist immer noch eine Schranke am Parkplatz, wo man bei der Einfahrt ein Parkticket ziehen muss. Parkgebühr z. B. 2 € pro Stunde. Kunden des Supermarktes parken die ersten 1 bis 2 Stunden kostenlos.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Samuel1987 schrieb am 21. Juni 2019 um 20:56:49 Uhr:
Nein, der Kunde muss sich nicht anpassen. Einfach die Parkscheibe absichtlich weglassen und die Zahlung der Vertragsstrafe verweigern. Wenn da alle Kunden zusammenhalten, können die Parkplatz-Überwachungsfirmen ihre ganzen Forderungen gar nicht eintreiben, weil damit die Gerichte hoffnungslos überlastet wären. Folglich müssten sie dann ihr Geschäftsmodell aufgeben.
Das wäre im Grunde genommen nichts Anderes als die Vernichtung von Arbeitsplätzen aus eigennützigen Gründen.
Zitat:
@Samuel1987 schrieb am 21. Juni 2019 um 20:56:49 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 21. Juni 2019 um 09:20:54 Uhr:
Warum auch?
Wenn dieser Supermarkt der einzige weit und breit wäre der solche Methoden anwendet und zudem noch genügend gleichwertige Alternativen das sind, dann vielleicht.
Da diese Parkplatzbewirtschaftung aber immer mehr um sich greift, muss sich der Kunde bzw. Parker halt schlicht und einfach anpassen.
Der oft ausgesprochene Boykott ist in meinen Augen eher eine kindische Trotzreaktion, und bringt der beleidigten Leberwurst selbst eigentlich gar nichts.Erinnert mich irgendwie so ein bisschen an die Einführung des Rauchverbots in Kneipen etc..
Zuerst groß gemault und mit Boykott gedroht und 14 Tage später sind die Maulhelden schön brav nach draussen gegangen zum quarzen.Nein, der Kunde muss sich nicht anpassen. Einfach die Parkscheibe absichtlich weglassen und die Zahlung der Vertragsstrafe verweigern. Wenn da alle Kunden zusammenhalten, können die Parkplatz-Überwachungsfirmen ihre ganzen Forderungen gar nicht eintreiben, weil damit die Gerichte hoffnungslos überlastet wären. Folglich müssten sie dann ihr Geschäftsmodell aufgeben. Die einfachste und fairste Lösung ist immer noch eine Schranke am Parkplatz, wo man bei der Einfahrt ein Parkticket ziehen muss. Parkgebühr z. B. 2 € pro Stunde. Kunden des Supermarktes parken die ersten 1 bis 2 Stunden kostenlos.
In einer "perfekten" Welt würde das vielleicht noch funktionieren. Nun leben wir aber in der realen Welt, ich hatte dazu gestern was gepostet, wo so ein Ansinnen nicht funktioniert. Das Blockieren von Gerichten mit solchen Nichtigkeiten führt dann zu was? Der Richter hat keine Chance mehr, die richtig bösen Jungs zu verknacken, weil da diese Parkraumbenutzer, welche nicht fähig sind eine Parkscheibe zu nutzen, gegen ihr 08/15-Knöllchen klagen.
Bei der Schranke bin sich sicherlich bei Dir. Aber auch das ist a) baulich nicht immer umsetzbar und b) ist nicht jeder Supermarkt Milliardenschwer, so wie Du es gestern behauptet hast.
Just my 2 Cents.
Auch die Schranke würde Arbeitsplätze vernichten, die durch die hier diskutierte Regelung geschaffen wurden.
Drahke, aber erhöhte Nachfrage nach Schranken würde doch viele neue Jobs in der Schrankenaufstellbranche schaffen 😁
Zitat:
@Drahkke schrieb am 21. Juni 2019 um 09:50:13 Uhr:
Zitat:
@Samuel1987 schrieb am 20. Juni 2019 um 11:52:47 Uhr:
Die Parkraum-Überwachungsfirmen sind auch an vielen Supermarkt-Parkplätzen tätig, an denen es keine Parkplatznot gibt, sondern immer genügend freie Parkplätze für die Kunden vorhanden sind. Ich gehe da schon davon aus, dass dieses "Geschäftsmodell" in erster Linie der Abzocke dient.
Da muß ich dich enttäuschen.Die Tätigkeit der Parkraum-Überwachungsfirmen ist auch in diesem Fall Grundlage wirtschaftlichen Handelns und der Auftrag besteht darin, dem Hausrecht des Parkplatzbetreibers Geltung zu verschaffen.
Die Art und Weise, wie die Parkraum-Überwachungsfirmen vorgehen, ist jedoch unseriös. Sehr häufig ist die Pflicht zur Zahlung der Vertragsstrafe lediglich im Kleingedruckten versteckt. Dies ist kein fairer Umgang mit den geschätzten Kunden. Das Mindeste wäre ein großer, deutlich lesbarer Hinweis auf die Vertragsstrafe. Bei im Kleingedruckten versteckten Kosten handelt es sich um sogenannte "Überraschende Klauseln"; diese sind laut BGB unzulässig und damit unwirksam. Wenn die Firmen seriös arbeiten würden, würden sie sich an die Gesetze halten.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 21. Juni 2019 um 21:11:59 Uhr:
Auch die Schranke würde Arbeitsplätze vernichten, die durch die hier diskutierte Regelung geschaffen wurden.
Die Schaffung von Arbeitsplätzen ist nicht das Wichtigste. Und schon gar keine Arbeitsplätze bei unseriösen Abzockerfirmen. Auf lange Sicht brauchen wir sowieso ein anderes Wirtschsftsmodell, etwa ein Bedingungsloses Grundeinkommen oder ähnliches. In Zukunft wird es nicht mehr für alle Menschen Arbeit geben, weil viele Arbeiten durch Maschinen übernommen werden können. Arbeitslos zu sein, darf nicht mehr negativ behaftet sein.
Aber wenn man zB schon den groß angebrachten Hinweis auf die Parkuhr ignoriert, ist dann der Vertragsstrafenhinweis in groß auch nicht viel besser.
Und entzieht man nicht den Parkraumbewirtschaften ihre Einkünfte und damit einen Teil ihrer Einnahmen, wenn man oben erwähnte Parkuhr auslegt? Gut, könnte dort jetzt auch Arbeitsplätze vernichten, aber Parkuhrhersteller könnten da was auffangen.
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 20. Juni 2019 um 16:45:34 Uhr:
Eine Stunde mit Parkscheibe ist wegen des zulässigen Aufrundens auf die nächste halbe Stunde meist nicht unwesentlich länger als nur 60 Minuten. Alles in allem eine faire Regelung, finde ich. Und wer nach dem Einkauf noch mal woanders hin muss, stellt die Parkscheibe eben vor. Es geht schließlich nicht darum, ob man da eine, zwei oder drei Stunden parkt, sondern darum, dass man nicht morgens sein Auto abstellt und dann zur Arbeit geht und 10 Stunden später wiederkommt.An einem meiner Autos war auch mal so eine Knolle dran. Ich bin aber nicht gefahren, sondern ein Verwandter. Der war lustigerweise auch tatsächlich einkaufen, aber hat das Schild natürlich übersehen.
Habe bisher nicht bezahlt, Post vom Inkasso ignoriert. Aber die Betreiber sind ganz schön forsch. Behaupten fälschlich, man habe eine Auskunftspflicht etc, weil irgendein Provinzgericht mal entschieden hat (allerdings mit anderer Begründung), dass der Halter trotz unbekannten Fahrers zahlen musste.. Mal sehen wie das weitergeht. Seit ca einem Jahr ist Schweigen im Walde.
Diese Vorgehensweise ist typisch für Firmen, die nicht seriös arbeiten. Mit unlauteren Methoden und falschen Behauptungen drohen, um den Kunden zur Zahlung zu bewegen. Dann auch noch überhöhte Inkasso-Forderungen stellen. Eigentlich gehört so etwas in die Rubrik Betrug. Solchen Firmen gehört umgehend die Lizenz entzogen.
In der Praxis ist es allerdings so. daß die meisten Kunden so viel Zivilcourage besitzen, daß sie die Parkscheibe auslegen und so der "Abzocke" der Parkplatzbewirtschafter einen Strich durch die Rechnung machen.
Warum sollte man die wenigen, die das nicht auf die Reihe bringen, jetzt noch bemuttern?
Förderung der Eigenverantwortlichkeit sieht anders aus.
Als "Kurzzeit-Fremdparker" könnte man die Parkscheibenregelung aber auch zu seinem Vorteil ausnutzen. Einfach die Parkscheibe ordnungsgemäß hinlegen und dann kann ich auf dem Supermarkt-Parkplatz die erlaubte Parkdauer kostenlos parken, auch wenn ich dort nicht einkaufen gehe. Der Eigentümer erlaubt mir ja gemäß seinen Bedingungen das Parken auf seinem Grundstück, mit Parkscheibe, für die erlaubte Parkdauer.