Abzocke auf Supermarktparkplätzen

Hier mal etwas positives. Vielleicht könnt ihr ja euren Supermarkt mit Abzockfirma animieren.

Alle Supermärkte im Ort werden von diesen ominösen Firmen belagert. Kaum ausgestiegen, noch vorm hineingehen gemerkt, zurück zum Auto, zu spät ....

Aldi hat jetzt als erster auf einem Parkplatz Parksensoren aufgeklebt, keine Parkscheibe und für den normalen Kunden kein Problem.

Bei uns sind ab einer bestimmten Uhrzeit alle Parkplätze mit Kleintransportern wie Hermes, DPD und andere belegt, weil die Fahrer bzw. Subunternehmer ihre Fahrzeuge mit nach Hause nehmen müssen (dürfen). Die Firmen sparen und unser ohnehin knapper Parkraum wird mit Kleintransportern zugestellt, auf kleinen Parkplätzen, die schon für PKWs fast zu eng und zu kurz sind und mit dem Ergebnis, dass ein Tranporter mind. 3 Parkplätze blockiert, ein Spezialist, rumänischer Kleintransporter, fast ständig vor Ort, schafft es, 6 Parkplätze zu blockieren, indem er einfach über den kleinen Grünstreifen fährt.

Die Öffentlichen Parkplätze in der Nähe von Fuzo usw. sind ab 18.00 Uhr frei und bei uns zugeparkt. Die Öffnungszeiten haben sich aber geändert. Also bleiben da nur Supermarktparkplätze, wenn man noch etwas bummeln möchte.

Hier ist m.M.n. die Politik gefragt. Dass Supermärkte sich wehren müssen, kann ich zumindest hier nachvollziehen.
Aber die Lösung mit Sensoren ist fairer und zeigt, dass es Aldi Nord nicht um Abzocke geht.

Beste Antwort im Thema

Dieser "Abzocke" entgeht man ebenso leicht wie der beim Blitzer. Man hält sich einfach an die Vorschriften. Wenn man das als "Gewohnheitstier" nicht tut, muss man eben zahlen. Manche Gewohnheiten sollte man sich abgewöhnen. Dann klappt es auch mit dem Parken.

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@NDLimit schrieb am 20. Juni 2019 um 11:49:25 Uhr:


Und wie viele Parkscheiben hast Du nun schon? 😁

Nur unter uns! Ich eröffne demnächst Parkscheiben_online.de. 😁

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Samuel1987 schrieb am 20. Juni 2019 um 11:41:23 Uhr:


Es ist ja nichts dagegen zu sagen, dass die Supermarkt-Eigentümer ihr Hausrecht durchzusetzen versuchen. Aber dann sollte dies bitte auf faire Art und Weise geschehen. ....

Also ich bin noch nie aus Versehen auf einem Supermarktplatz gestanden und habe gemeint das ist ein öffentlicher kostenloser Parkplatz!

Guckst du Schild ALDI! - ein Großes A mit Gelb ORange und Rot!

Das heißte es gehört nicht dir oder Netto sondern eben ALDI!
und die haben das Recht dass man IHR Eigentum so behandelt wie sie es wünschen!

Steht auf den Einkaufwagen, dass man die nicht mit nach Hause nehmen darf?
Steht auf den Einkaufwagen, dass man seine Kohlen von Obi nicht heimfahren darf?

AHA... - und was soll man WO noch überall hinschreiben?

Bitte keinen Müll abladen
Bitte nicht mit dem Skatbordfahren
Keine Hundespielwiese
Nicht mit dem Pferd reiten - nein auch nicht mit dem Esel!
.....

PRIVATER Parkplatz!
bitte so nutzen wie es der Eigentümer will!

Nehmen wir einen Freund der wohnt in München - du warst schon hundert mal bei ihm - und er hat dir (für die Dauer des Besuchst!) seinen Stellplatz zugewiesen - aber jetzt fliegst du 6 Wochen in die Karibik!
Du Parkst da ja nur weil er eh frei war.....

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 20. Juni 2019 um 11:26:44 Uhr:



ich kaufe mir jetzt ein FLugzeug und damit lande ich ? - hm...
Achso - vorher dran denken wo ich lande? wäre ja möglich aber ich will es doch einfach und bequem und deswegen Soll der Supermarkt mir das Leben leicht machen! - er hat zwar bezahlt aber ich möchte schon gerne umsonst....

Du hättest beim Bau deines Hauses darauf achten müssen, dass du einen Landeplatz auf deinem Grundstück hast. Kleiner Tipp: Ein Helikopter braucht weniger Platz zum Landen als ein Flugzeug.

Zitat:

@Samuel1987 schrieb am 20. Juni 2019 um 11:52:47 Uhr:


wenn ich in einem Supermarkt Kunde bin, und lediglich die Parkscheibe vergessen habe, parke ich nicht illegal.

Hab ich auch nicht behauptet. Du musst dann halt nur die Vertragsstrafe zahlen, was die meisten dann auch machen.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Samuel1987 schrieb am 20. Juni 2019 um 11:55:21 Uhr:



Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 20. Juni 2019 um 11:26:44 Uhr:



ich kaufe mir jetzt ein FLugzeug und damit lande ich ? - hm...
Achso - vorher dran denken wo ich lande? wäre ja möglich aber ich will es doch einfach und bequem und deswegen Soll der Supermarkt mir das Leben leicht machen! - er hat zwar bezahlt aber ich möchte schon gerne umsonst....

Du hättest beim Bau deines Hauses darauf achten müssen, dass du einen Landeplatz auf deinem Grundstück hast. Kleiner Tipp: Ein Helikopter braucht weniger Platz zum Landen als ein Flugzeug.

Falsch! - ich habe den Stellplatz durch Zahlung eines Geldbetrages abgebügelt! - warum das geht - ein Rätsel!

Zitat:

@audijazzer schrieb am 20. Juni 2019 um 11:48:54 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 20. Juni 2019 um 05:50:16 Uhr:



Hier hast du aber was ordentlich falsch verstanden.

aber gründlichst... dazu noch mit einem Anspruchsdenken über den Besitz anderer, dass einem nichts mehr einfällt.
Mit der Begründung könnte man auch jede private Garageneinfahrt nach Belieben zuparken.

Die Wirtschaft sollte im Interesse der Menschen arbeiten. Jede Firma hat auch eine gesellschaftliche Verantwortung. Ein Supermarkt hat die Aufgabe, die Menschen mit Lebensmitteln zu versorgen. Also eine unverzichtbare Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Ohne Nahrung können die Menschen nicht leben. Es wird niemand geschädigt oder beeinträchtigt, wenn man nachts oder sonntags auf einem leeren Supermarkt-Parkplatz sein Fahrzeug abstellt. Dies ist nicht zu vergleichen mit einer privaten Garageneinfahrt. Wenn die Supermärkte ein Vorbild sein würden, würden sie ihre Parkflächen außerhalb ihrer Öffnungszeiten für jedermann zum Parken freigeben. Die Supermärkte haben ja Milliarden - und sollten ihr Vermögen zum Nutzen der Menschen einsetzen. Dies wollte ich damit sagen, "Eigentum verpflichtet".

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 20. Juni 2019 um 11:56:32 Uhr:



Zitat:

@Samuel1987 schrieb am 20. Juni 2019 um 11:52:47 Uhr:


wenn ich in einem Supermarkt Kunde bin, und lediglich die Parkscheibe vergessen habe, parke ich nicht illegal.

Hab ich auch nicht behauptet. Du musst dann halt nur die Vertragsstrafe zahlen, was die meisten dann auch machen.

Ich muss die Vertragsstrafe nur dann zahlen, wenn deutlich auf sie hingewiesen wurde. Wenn der Hinweis auf die Vertragsstrafe im Kleingedruckten versteckt ist, wie es bei vielen Supermärkten in meiner Nähe der Fall ist, muss ich sie laut diverser Gerichtsurteile nicht bezahlen. Auch bleibt mir immer noch die Option, zu sagen, dass ich nicht gefahren bin, und keine Auskunft über den Fahrer gebe.

Zitat:

@Samuel1987 schrieb am 20. Juni 2019 um 12:04:15 Uhr:



Zitat:

@audijazzer schrieb am 20. Juni 2019 um 11:48:54 Uhr:


aber gründlichst... dazu noch mit einem Anspruchsdenken über den Besitz anderer, dass einem nichts mehr einfällt.
Mit der Begründung könnte man auch jede private Garageneinfahrt nach Belieben zuparken.

Die Wirtschaft sollte im Interesse der Menschen arbeiten. Jede Firma hat auch eine gesellschaftliche Verantwortung. Ein Supermarkt hat die Aufgabe, die Menschen mit Lebensmitteln zu versorgen. Also eine unverzichtbare Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Ohne Nahrung können die Menschen nicht leben. Es wird niemand geschädigt oder beeinträchtigt, wenn man nachts oder sonntags auf einem leeren Supermarkt-Parkplatz sein Fahrzeug abstellt. Dies ist nicht zu vergleichen mit einer privaten Garageneinfahrt. Wenn die Supermärkte ein Vorbild sein würden, würden sie ihre Parkflächen außerhalb ihrer Öffnungszeiten für jedermann zum Parken freigeben. Die Supermärkte haben ja Milliarden - und sollten ihr Vermögen zum Nutzen der Menschen einsetzen. Dies wollte ich damit sagen, "Eigentum verpflichtet".

Aha....

Ponyhof

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 20. Juni 2019 um 11:55:15 Uhr:



Zitat:

@Samuel1987 schrieb am 20. Juni 2019 um 11:41:23 Uhr:


Es ist ja nichts dagegen zu sagen, dass die Supermarkt-Eigentümer ihr Hausrecht durchzusetzen versuchen. Aber dann sollte dies bitte auf faire Art und Weise geschehen. ....

Also ich bin noch nie aus Versehen auf einem Supermarktplatz gestanden und habe gemeint das ist ein öffentlicher kostenloser Parkplatz!

Guckst du Schild ALDI! - ein Großes A mit Gelb ORange und Rot!

Das heißte es gehört nicht dir oder Netto sondern eben ALDI!
und die haben das Recht dass man IHR Eigentum so behandelt wie sie es wünschen!

Steht auf den Einkaufwagen, dass man die nicht mit nach Hause nehmen darf?
Steht auf den Einkaufwagen, dass man seine Kohlen von Obi nicht heimfahren darf?

AHA... - und was soll man WO noch überall hinschreiben?

Bitte keinen Müll abladen
Bitte nicht mit dem Skatbordfahren
Keine Hundespielwiese
Nicht mit dem Pferd reiten - nein auch nicht mit dem Esel!
.....

PRIVATER Parkplatz!
bitte so nutzen wie es der Eigentümer will!

Nehmen wir einen Freund der wohnt in München - du warst schon hundert mal bei ihm - und er hat dir (für die Dauer des Besuchst!) seinen Stellplatz zugewiesen - aber jetzt fliegst du 6 Wochen in die Karibik!
Du Parkst da ja nur weil er eh frei war.....

Ganz einfach: Wenn beim Fehlen der Parkscheibe eine Vertragsstrafe erhoben wird, muss ein deutlicher, gut lesbarer Hinweis hierauf vorhanden sein. Nicht mehr und nicht weniger. Die Pflicht zur Zahlung der Vertragsstrafe darf nicht im Kleingedruckten versteckt sein.

Zitat:

@Samuel1987 schrieb am 20. Juni 2019 um 12:04:15 Uhr:



Zitat:

@audijazzer schrieb am 20. Juni 2019 um 11:48:54 Uhr:


aber gründlichst... dazu noch mit einem Anspruchsdenken über den Besitz anderer, dass einem nichts mehr einfällt.
Mit der Begründung könnte man auch jede private Garageneinfahrt nach Belieben zuparken.

Die Wirtschaft sollte im Interesse der Menschen arbeiten. Jede Firma hat auch eine gesellschaftliche Verantwortung. Ein Supermarkt hat die Aufgabe, die Menschen mit Lebensmitteln zu versorgen. Also eine unverzichtbare Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Ohne Nahrung können die Menschen nicht leben. Es wird niemand geschädigt oder beeinträchtigt, wenn man nachts oder sonntags auf einem leeren Supermarkt-Parkplatz sein Fahrzeug abstellt. Dies ist nicht zu vergleichen mit einer privaten Garageneinfahrt. Wenn die Supermärkte ein Vorbild sein würden, würden sie ihre Parkflächen außerhalb ihrer Öffnungszeiten für jedermann zum Parken freigeben. Die Supermärkte haben ja Milliarden - und sollten ihr Vermögen zum Nutzen der Menschen einsetzen. Dies wollte ich damit sagen, "Eigentum verpflichtet".

merkwürdige Besitz-Auslegung... nur weil ein großer Parkplatz so wahnsinnig praktisch für Fremdparker ist..🙄
Der Supermarkt muss garnichts und zu irgendwas "verpflichtet" ist er schon mal garnicht.
Es ist und bleibt sein Privatgrund.

Er kann die Regeln der Nutzung bestimmen. Und jeder Verstoß ist im Prinzip schon eine Besitzstörung.
Punkt!
Außerdem scheinst du den Verfassungsparagrafen "Eigentum verpflichtet", mit dem du dir das alles zusammenfabulierst, wirklich nicht verstanden zu haben. Da gehts um etwas ganz anderes.

Nebenbei: Was ist, wenn du da nachts parkst und am nächsten Tag ist dein Auto aufgebrochen?
Wer haftet jetzt? Natürlich am liebsten der Supermarkt..

Zitat:

@Samuel1987 schrieb am 20. Juni 2019 um 12:10:52 Uhr:



Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 20. Juni 2019 um 11:55:15 Uhr:


Also ich bin noch nie aus Versehen auf einem Supermarktplatz gestanden und habe gemeint das ist ein öffentlicher kostenloser Parkplatz!

Guckst du Schild ALDI! - ein Großes A mit Gelb ORange und Rot!

Das heißte es gehört nicht dir oder Netto sondern eben ALDI!
und die haben das Recht dass man IHR Eigentum so behandelt wie sie es wünschen!

Steht auf den Einkaufwagen, dass man die nicht mit nach Hause nehmen darf?
Steht auf den Einkaufwagen, dass man seine Kohlen von Obi nicht heimfahren darf?

AHA... - und was soll man WO noch überall hinschreiben?

Bitte keinen Müll abladen
Bitte nicht mit dem Skatbordfahren
Keine Hundespielwiese
Nicht mit dem Pferd reiten - nein auch nicht mit dem Esel!
.....

PRIVATER Parkplatz!
bitte so nutzen wie es der Eigentümer will!

Nehmen wir einen Freund der wohnt in München - du warst schon hundert mal bei ihm - und er hat dir (für die Dauer des Besuchst!) seinen Stellplatz zugewiesen - aber jetzt fliegst du 6 Wochen in die Karibik!
Du Parkst da ja nur weil er eh frei war.....

Ganz einfach: Wenn beim Fehlen der Parkscheibe eine Vertragsstrafe erhoben wird, muss ein deutlicher, gut lesbarer Hinweis hierauf vorhanden sein. Nicht mehr und nicht weniger. Die Pflicht zur Zahlung der Vertragsstrafe darf nicht im Kleingedruckten versteckt sein.

Stimmt. Wenn sie das ist kann die Strafe nicht durchgesetzt werden.

Grüße vom Ostelch

und wer kommt für Verschmutzung und ABnutzung und Beschädigungen auf?
Achja.. der Supermarkt ist die Caritas und muss halt Geld herbeizaubern!
Auf die PReise aufschlagen wäre ja doof!

Ohweh!

Wenn am Sonntag das BMW Werk zu hat kann ich mir da auch eine Lichtmaschine in Eigenregie bauen?
Maschine da - wird nicht genutzt- Soziale verpflichtug!!!!

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 20. Juni 2019 um 11:26:44 Uhr:


'Aha... - weil die Hausbauer einen Ablass durch Zahlung erwirken können entsteht ein Notstand den der Supermarkt auffangen soll....

JA - das Beispiel habe ich schon gebracht- ich muss auf Toilette und gehe? - weil ich einen Notstand habe und kein öffentlicher Platz da ist zu dir!

Sorry.. .- dann musst du dir halt einen Parkplatz Stellplatz oä. kaufen!

ich kaufe mir jetzt ein FLugzeug und damit lande ich ? - hm...
Achso - vorher dran denken wo ich lande? wäre ja möglich aber ich will es doch einfach und bequem und deswegen Soll der Supermarkt mir das Leben leicht machen! - er hat zwar bezahlt aber ich möchte schon gerne umsonst....

Deutschland 2019... was gibt es für Lau und wenn wsa schief geht wen kann ich verantwortlich machen!

Wenn man was nicht verstehen will, dann sülzt man eben solchen Toilettundummfug daher.

Ich finde, die Politik sollte wirklich eingreifen. Die Grundstücke, auf denen die Supermärkte stehen, sollten nicht an irgendwelche Investoren verkauft werden, sondern sollten in öffentlichem Eigentum bleiben. Die Flächen werden stattdessen lediglich an die Supermärkte vermietet. Hat den Vorteil, dass die Kommunen, zusätzlich zu den Gewerbesteuer-Einnahmen, auch noch Mieteinnahmen vom Supermarkt kassieren. Die Supermarkt-Parkplätze wären somit auch öffentlich, und dort sollte eine offizielle Parkscheiben-Regelung gelten. Während der Öffnungszeiten, Parken mit Parkscheibe frei, 1 bis 2 Stunden. Kontrolle durch Ordnungsamt / Ordnungsbehörde - die Bußgelder bei fehlender Parkscheibe gehen also an die Kommune, nicht an die profitgeile Park & Control. Außerhalb der Öffnungszeiten, unbegrenzt parken. Dies wäre eine Win-Win-Situation für alle, denke ich. Die Interessen der Menschen sollten vor die Profitgier der Großunternehmen gestellt werden, finde ich.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 20. Juni 2019 um 12:15:19 Uhr:



merkwürdige Besitz-Auslegung... nur weil ein großer Parkplatz so wahnsinnig praktisch für Fremdparker ist..🙄
Der Supermarkt muss garnichts und zu irgendwas "verpflichtet" ist er schon mal garnicht.
Es ist und bleibt sein Privatgrund.

Er kann die Regeln der Nutzung bestimmen. Und jeder Verstoß ist im Prinzip schon eine Besitzstörung.
Punkt!
Außerdem scheinst du den Verfassungsparagrafen "Eigentum verpflichtet", mit dem du dir das alles zusammenfabulierst, wirklich nicht verstanden zu haben. Da gehts um etwas ganz anderes.

Nebenbei: Was ist, wenn du da nachts parkst und am nächsten Tag ist dein Auto aufgebrochen?
Wer haftet jetzt? Natürlich am liebsten der Supermarkt..

Wenn ich tagsüber während meines Einkaufs auf dem Supermarkt-Parkplatz parke, und mein Auto wird aufgebrochen, wer haftet dann? Der Supermarkt bestimmt nicht. Ihn trifft ja keine Schuld.

Eine fehlende Parkscheibe ist sicher noch keine Besitzstörung, solange ich nur für die Dauer meines Einkaufs auf dem Supermarkt-Parkplatz parke.

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