Abwrackprämie - Spezielle Frage
Hallo,
wir haben die Abwrackprämie beantragt. Reservierungszeitraum 07.07. - 07.04.2010 ist der Reservierungszeitraum.
Wir bekommen unserern neuen Golf am Montag und wollen unser altes Auto bis Ende des Jahres nutzen.
Jetzt sagte unser Händler das wir das Auto spätestens 8 Wochen nach Neuzulassung verschrotten müssen.
Ist das richtig, finde nichts zu dieser Regelung ?
Gruß Data_Life
13 Antworten
Als ich damals bei der Bafa angerufen habe (und sogar durchkam!!! :-)) wurde mir gesagt, dass verschrottung und kauf zwischen dem 14.01. und 31.12. liegen müssen. Wann wie und was in welcher Reihenfolge ist, sei völlig egal. Aber am besten rufst du selbst mal bei der Bafa an und fragst nach, also verlasse dich jetzt nicht bitte auf meine Aussage!
Zitat:
Original geschrieben von anyd
Als ich damals bei der Bafa angerufen habe (und sogar durchkam!!! :-)) wurde mir gesagt, dass verschrottung und kauf zwischen dem 14.01. und 31.12. liegen müssen. Wann wie und was in welcher Reihenfolge ist, sei völlig egal. Aber am besten rufst du selbst mal bei der Bafa an und fragst nach, also verlasse dich jetzt nicht bitte auf meine Aussage!
Genau, es ist vollkommen egal wann du das Auto verschrottest, solange du noch im Zeitraum liegst. 🙂
Im Zweifelsfall einfach auf bafa.de gehen und nachschauen oder anrufen.
Meine Frau hat mir jetzt gesagt das es wohl mit der Umweltprämie Plus von VW zusammenhängt und nicht mit der Bafa-Prämie.
Kann ich zwar nicht verstehen, warum dein Händler dir sowas erzählt, aber vll. wäre es dann ganz gut wenn man mal bei VW anruft. Denn was der Händler gesagt hat, kann ich nicht glauben. Von dieser Regelung habe ich noch nichts gelesen.
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mir is heute auch was tolles passiert, 3 wochen bevor meiner abgebrackt wird is das getriebe oder so hops gegangen, geht kein gang mehr rein^^
morgen mal aufe hebebühne und gucken vll is es nur der seilzug etc.
wollt noch so viel machen mitt dem wagen wie z.b. bei uns inner sandgrube nochmal über nen ehemaligen bahnübergang springen haha
naja wenn nicht muss ich mein auto halt zum schrottplatz abschleppen, muss ja zum glpück nicht fahren können^^
Zitat:
Original geschrieben von VW-Wolfsburg
wollt noch so viel machen mitt dem wagen wie z.b. bei uns inner sandgrube nochmal über nen ehemaligen bahnübergang springen haha
Vielleicht kriegst du dann gleich die doppelte "Umweltprämie" wenn du dir die Ölwanne wegkantest und die schwarze Brühe in der Sandgrube verteilst 😁
Sorry, für folgende Frage hat mir die SUFU nicht wirklich helfen können.
Es gibt teilweise unterschiedliche Meinungen, welche Anlagen man für die Umweltprämie (Abwrackprämie) und welche Anlagen man für die Umweltprämie Plus (VW) mitschicken muss.
Vielleicht kann jemand, der beides bereits gemacht hat, genaue Infos geben.
Danke
Zitat:
Original geschrieben von LaxTEs
Kann ich zwar nicht verstehen, warum dein Händler dir sowas erzählt, aber vll. wäre es dann ganz gut wenn man mal bei VW anruft. Denn was der Händler gesagt hat, kann ich nicht glauben. Von dieser Regelung habe ich noch nichts gelesen.
Der Bafa ist es wohl wirklich egal bis wann der alte verschrottet wird - hauptsache im vorgegebenen Zeitraum.
Aber wenn man die Umweltprämie von VW nutzt muß der Händler ja auch irgendwann mal die entsprechenden Unterlagen ans Werk weiterreichen, und die werden ja auch mal ungeduldig. Und wenn der Händler die Umweltprämie vom Staat vorschießt will der das Geld auch irgendwann mal ausbezahlt haben, bei großen Händlern sind das Millionenbeträge. Wie lange sollen die also auf das Geld warten wenn diverse Kunden ihren alten noch fast 1/2 Jahr fahren wollen?
Zitat:
Original geschrieben von noah1
Der Bafa ist es wohl wirklich egal bis wann der alte verschrottet wird - hauptsache im vorgegebenen Zeitraum.Zitat:
Original geschrieben von LaxTEs
Kann ich zwar nicht verstehen, warum dein Händler dir sowas erzählt, aber vll. wäre es dann ganz gut wenn man mal bei VW anruft. Denn was der Händler gesagt hat, kann ich nicht glauben. Von dieser Regelung habe ich noch nichts gelesen.
Aber wenn man die Umweltprämie von VW nutzt muß der Händler ja auch irgendwann mal die entsprechenden Unterlagen ans Werk weiterreichen, und die werden ja auch mal ungeduldig. Und wenn der Händler die Umweltprämie vom Staat vorschießt will der das Geld auch irgendwann mal ausbezahlt haben, bei großen Händlern sind das Millionenbeträge. Wie lange sollen die also auf das Geld warten wenn diverse Kunden ihren alten noch fast 1/2 Jahr fahren wollen?
VW hat zum Großteil genau die Vorlagen wie sie bei der Staatlichen Prämie sind. Also können die jetzt nicht einfach sagen, nach 8 Wochen muss ich die Unterlagen haben. Hätten sie vorher drauf hinweisen müssen, aber da gibt es halt keine Richtline von VW in der das steht, also kann man auch die Unterlagen erst nach 10 Wochen oder wie auch immer abgeben, solange es noch im Rahmen ist. Denn maximal muss VW 9 Monate warten.
1 1/2 Jahre fahren geht doch gar nicht ! Bitte lies dir mal auf der bafa.de Seite die Richtlinien durch.
Zitat:
Original geschrieben von LaxTEs
Lies mal meinen Post genauer - wo steht da was von 1 1/2??Zitat:
1 1/2 Jahre fahren geht doch gar nicht ! Bitte lies dir mal auf der bafa.de Seite die Richtlinien durch.
Und 1/2 Jahr geht durchaus - länger sogar. Meine Reservierung gilt z.B. bis April 2010...
Hat aber wirklich was mit der VW Umweltprämie zu tun.Wenn VW die Unterlagen nicht bekommt-ne Frist kenn ich auch nicht aber weiss,dass es so ist-dann stellen sie deinem Händler die 2500 in Rechnung und der will sie dann natürlich von dir.
Zitat:
Original geschrieben von noah1
Sry, habe 1 1/2 im Kopf gehabt...Zitat:
Original geschrieben von LaxTEs
Lies mal meinen Post genauer - wo steht da was von 1 1/2??
Und 1/2 Jahr geht durchaus - länger sogar. Meine Reservierung gilt z.B. bis April 2010...
Ändert aber nichts daran, das VW versäumt hat die Sache genau zu regeln.
Zitat:
Original geschrieben von Datalife007
Hallo,
wir haben die Abwrackprämie beantragt. Reservierungszeitraum 07.07. - 07.04.2010 ist der Reservierungszeitraum.
Wir bekommen unserern neuen Golf am Montag und wollen unser altes Auto bis Ende des Jahres nutzen.
Jetzt sagte unser Händler das wir das Auto spätestens 8 Wochen nach Neuzulassung verschrotten müssen.Ist das richtig, finde nichts zu dieser Regelung ?
Gruß Data_Life
Streckt dein Händler die 2.500€ für die UPP vor?
Wenn ja, mußt du das alte Auto doch eh am Abholtag des neuen abgeben.
Wenn nein, bleibt es dir überlassen, bekommst die Kohle dann eben 8 Wochen später.