Abwicklung eines Wildschadens
Hallo,
gestern Abend sind in einem Ort, indem ich mein Auto geparkt habe, Rinder ausgebrochen. Die Rinder haben einige Kratzer , Beschädigung an der SWRA und eine 4cm Beule hinterlassen. Ich war nur einer von mehreren Betroffenen. Die Polizei wurde alamiert und hat sich die betroffenen Kennzeichen notiert, ohne jedoch den Schaden genau zu begutachten. (wahrscheinlich wegen Dunkelheit um 0Uhr)
Jetzt meine Frage: Wie soll ich am besten vorgehen um noch einigermaßen gut wegzukommen bzw. wie ist der weitere Ablauf?
Versicherungsnummer des Halters der Rinder wurde mir über einen weiteren Beschädigten mitgeteilt
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
Marc
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Captain HUK
Du meinst also dass es keine wilde Kuh war.
Warum hat sie dann das Auto maltretiert?
was willst uns damit sagen ?
Bis jetzt wäre es mir neu das ein Kuh zum Wildbestand in Deutschland zählt. Könnte ja genau so ein Hund oder eine Pferd gewesen sein.
Zitat:
Original geschrieben von Hankofer
was willst uns damit sagen ?
Bis jetzt wäre es mir neu das ein Kuh zum Wildbestand in Deutschland zählt. Könnte ja genau so ein Hund oder eine Pferd gewesen sein.
SoSo,
aber dann verrate mir, warum dann so manche Kuh bei einer Treibjagt erschossen wird ?
(LOL)
Entschuldige Captain-Huk da warst Du gefragt aber ich fand diese Antwort so schön.l
Zitat:
Original geschrieben von Hankofer
was willst uns damit sagen ?
Bis jetzt wäre es mir neu das ein Kuh zum Wildbestand in Deutschland zählt. Könnte ja genau so ein Hund oder eine Pferd gewesen sein.
Könnte, könnte , könnte,
es war aber eindeutig eine, Kuh oder?
Dafür gibt es in den bekannten Bauernregeln (KUH) = Kuh und Herdentiere § 11c eindeutige Auslegungen ab wann eine Kuh zum Rotwild zählt bzw. zum jagtbaren Wild erklärt wird.
Selbstverständlich könnte es auch ein Hund gewesen sein, aber das würde in den Regeln (HUND) = Herumlaufende und nichtsesshafte Dalmatiner geregelt sein.
Das will ich damit sagen.
(Grins)
Irgendwie redest du komisch Sachen mal so mal so. Kuh ist kein Wildtier gibt da auch ein schöne Liste was in Deutschland als Wildtier zählt. Vor allem freilebend und jagdbar gehören da zum zur def dazu.
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Zitat:
Original geschrieben von Captain HUK
Könnte, könnte , könnte,
es war aber eindeutig eine, Kuh oder?
Dafür gibt es in den bekannten Bauernregeln (KUH) = Kuh und Herdentiere § 11c eindeutige Auslegungen ab wann eine Kuh zum Rotwild zählt bzw. zum jagtbaren Wild erklärt wird.
Selbstverständlich könnte es auch ein Hund gewesen sein, aber das würde in den Regeln (HUND) = Herumlaufende und nichtsesshafte Dalmatiner geregelt sein.
Das will ich damit sagen.
(Grins)
LOL
Kommt dann wohl darauf an welche Farbe die KUH hatte.
Schwarze Kuh = Schwarzwild
Rote Kuh = Rotwild.
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
LOL
Kommt dann wohl darauf an welche Farbe die KUH hatte.
Schwarze Kuh = Schwarzwild
Rote Kuh = Rotwild.
Lol
Lief sie auf einen Damm wäre sie ein Dammwild.
Naja alles nur Spass.
Mal wieder zum Thema.
Zwischenfrage: Mir kommt es so vor, als sei bisher nur der Ablauf beschrieben worden, wie man sein Geld von einer KFZ-Haftpflicht bekommt. Der Kuhhalter wird aber für seine Tiere wohl kaum eine KFZ-Haftpflicht abgeschlossen haben - geht das dann genauso? In der privaten Haftpflicht wäre es ja soweit ich weiß anders geregelt...
MfG, HeRo
Ne mit der KFZ-Haftpflicht hat das nix zu tun. Es gibt für Hunde/Pferde usw extra so eine Haftpflicht denke mal so etwas ähnliches wird der wohl auch für seine Kühe haben. Wenn nicht muß er den Schaden der von seinen Kühen verursacht worden ist evtl selber zahlen, aber ab da wirds kompliziert.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Nutzungsausfall gegen Nachweis der fachgerechten Reparatur.
Das verstehe ich nicht.
Was hat eine
fachgerechteReparatur damit zu tun?
Wenn das Auto 3 Tage repariert wird, steht es für eine Nutzung nicht zur Verfügung, auch wenn die Reparatur nicht fachgerecht ist und das Fahrzeug danach etwa so http://archiv.langzeittest.de/.../...geot_206_aus_fernsehwerbung_2.jpg aussieht.
Oder liege ich da falsch?