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Abtretungserkärung: Autohaus rechnet unberechtigten Posten ab.

Ende letzten Jahres ist mir jemand in mein geparktes Auto gefahren. Die Sache war unstrittig und ich hatte auch 3 unabhängige Zeugen. Der Verusacher hat es aber gegenüber der Versicherung auch eingestanden.
Die Versicherung hat mir einen Brief geschickt, wo drin stand wie hoch die Gutachterkosten sein sollten, wenn ich denn einen beauftragen möchte und eine Liste, was ein Mietwagen kosten darf, falls ich einen benötige. Soweit so gut. Gutachter wollte ich nicht. Schaden sollte repariert werden, warum unnötig Kosten in die Höhe treiben. Nach einigem überlegen habe ich mich gegen einen Mietwagen entschieden und dir Reparatur so gelegt, dass ich auf Auto verzichten kann. Beim Autohaus habe ich eine Abtretungserklärung unterschrieben, damit sie direkt mit der Versicherung abrechnen können. Das war wohl ein Fehler.
Ich habe die Versicherung informiert, dass ich einen Nutzungsausfall geltend mach, sowie eine Kostenpauschale. Die Antwort schriftlich der Versicherung: Kein Problem, sobald sie die Rechnung der Werkstatt haben kommen sie unaufgefordert darauf zurück. Das haben sie auch getan. Heute kam der Brief.

Reparaturkosten 1527,71€
Mietwagenkosten 69,02€
Kostenpauschale 20€

Bezahlt ans Autohaus 1596,73
Für mich kommt ein Verechnungsscheck gesondert über 20€

Das Autohaus hat also einen Mietwagen abgerechnet, den ich garnicht genutzt habe. Das ust doch Versicherungsbetrug.
Morgen wird es dort im Autohaus freundlich aber ordentlich rumpeln. Denn ich bekomme da nin ja auch keinen Nutzungsausfall bezahlt.
Dazu der Vertrauensverlust.

Beste Antwort im Thema

Ich versuche mal auf offene Fragen zu antworten.
1. Es wurde nur der Stoßfänger gewechselt
2. Eine Evtl. Wertminderung sehe ich da nicht, zumal ich nicht vor habe, das Auto zu verkaufen, zumindest nicht in den nächsten 15 Jahren. Ich habe dementsprechend auch keinen Gutachter beauftragt. Der Schaden sollte lediglich repariert werden, das ist so geschehen.
3. Ich wollte eine Rechnung, man wollte sie mir navhschicken, weil noch nicht fertig. Jetzt weiss ich auch warum.
4. Ja es war die HUK, aber ich habe da keinen Schadenservice oder dergleichen in Anspruch genommen. Das wurde mir nicht mal angeboten, obgleich ich darum weiss. Stand also nicht zur Diskussion. Es wurde bei Suzuki gekauft und in der dortigen Werkstatt auch repariert.
5. Da ich das Schreiben erst gestern erhalten habe, kann ich unmöglich vorgehabt haben, schon vor einem Monat in der Werkstatt aufzuschlagen.
6. Mag sein, dass für andere diese Listen Wunschdenken sind. Für mich waren sie Anhaltspunkt und mehr hat die Versicherung auch nicht geschrieben. Wenn ich als Laie z.B. einen Gutachter beauftrage, weil es als eindeutig Geschädigter mein Recht ist, der aber Mondpreise verlangt für das Gutachten, was für mich als absoluter Laie nicht ersichtlich ist, finde ich einen solchen Anhaltspunkt nicht schlecht. Genauso verhält es sich mit Mietwagen.
7. Ich zeige da jetzt erstmal keinen an. Und ich werde da sicher auch nicht rumschreien oder mir irgendwelche Namen buchstabieren lassen mit irgendwelchen Drohungen. Auf diesem Weg kann man vielleicht weiterkommen, aber ein solch aufgeplustertes Verhalten ist meistens völlig unnötig. Mit doof und verwundert fragen kommt man eher ans Ziel und schon Nerven, das ist meine eigenen langjährige Erfahrung. Sowohl als Kunde, als auch von der anderen Seite im Umgang mit Kunden.
Abschliessend:
Kommuniziert habe ich nur mit dem Wekstattleiter des Autohauses. Mein persönlichler Eindruck von Beginn an war: Er ist mir unsympatisch. Aber eine Sympathie sagt ja nun erstmal nichts über die Arbeitsweise aus. Und gearbeitet haben sie ja auch gut. Ich schaue mal, ob ich morgen vorbeifahre. Wenn nicht nächste Woche. Heute gabe ich es nicht geschafft. Kommunizieren werde ich dann aber mit dem Verkaufsleiter.

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Hallo,
meine Reaktion wäre in einem solchen Fall ein (sehr) kurzes Telefonat mit Versicherung und Werkstatt, wo ich unmissverständlich eine Strafanzeige androhen würde, das wirkt Wunder, zumal wenn man den/die Gesprächsparter bittet seinen Namen zu buchstabieren, da man ihn für die weiteren (juristischen) Schritte benötige.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. Januar 2017 um 20:02:03 Uhr:


Lass dir doch mal die Rechnung von der Versicherung zuschicken.

Warum? Hier haben viele der ständigen Schreiber immer noch nicht die grundlegenden Rechtsbeziehungen verstanden. Der Geschädigte ist immer der Auftraggeber und Rechnungsempfänger. Es wird nie eine Rechnung auf die Versicherung ausgestellt. Der Geschädigte muss eine Originalrechnung bekommen da nur er Gewährleistungsansprüche aus dem Werkvertrag hat.

Und kostenlosen Service gibt es nicht. Punkt. Keiner arbeitet umsonst, es gibt hier auch Lackierer die auf der Rechnung "kostenlose Abholung" ausweisen, aber auch die müssen ihr Geld für die Arbeit bekommen und legen das einfach auf die Stundenverrechnungssätze oben drauf.

Ob man gleich mit rechtlichen Schritten oder Strafanzeige droht sollte man sich auch überlegen. Erstmal anrufen und nach dem Fehler fragen, oftmals regelt sich sowas wenn man freundlich fragt schneller und unkomplizierter.

Was ist beim 2015er Auto eigentlich mit Wertminderung? Du fährst jetzt ein Fahrzeug mit behobenem Unfallschaden.

Die tolle Liste mit den Gutachter- und Mietwagenkosten ist eher amüsant und hat keinerlei rechtliche Wirkung sondern ist einfach nur eine Frechheit.

Komische Frage, warum. Weil er die bisher nicht hat. Und die Werkstatt hat scheinbar einen guten Grund, die ihrem Kunden nicht direkt zuzusenden.
Wenn der Geschädigte immer der Rechnungsempfänger ist, warum hat die Rechnung dann die Versicherung direkt von der Werkstatt erhalten?
Natürlich hat der Lackierbetrieb seinen Service in seiner Kalkulation enthalten. Berechtigt das die Vertragswerkstatt, ohne eigene Leistungen dann ihrem Kunden Verbringungskosten zusätzlich in Rechnung zu stellen (allgemein, nicht auf diesen Vorgang bezogen)?
Wurde hier nur der Stoßfänger gewechselt, dann erscheint mir eine Wertminderung schon zweifelhaft. Zudem ohne Gutachten kaum zu belegen.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 13. Januar 2017 um 09:14:09 Uhr:


Und kostenlosen Service gibt es nicht. Punkt. Keiner arbeitet umsonst, es gibt hier auch Lackierer die auf der Rechnung "kostenlose Abholung" ausweisen, aber auch die müssen ihr Geld für die Arbeit bekommen und legen das einfach auf die Stundenverrechnungssätze oben drauf.

Die Frage ist auch WER diesen Service verbringt.
Holt ein Lackierbetrieb ein Fahrzeug ohne direkte Berechnung ab (wenn Du willst soll er es von mir aus soll er es auch gerne in seinen Stundenverrechnungssätzen eingepreist haben), dann sollte schon die Frage erlaubt sein, woher sich eine Werkstatt die Berechtigung zieht, dies ein zweites Mal für sich selbst (ohne eigene Leistung) zu verrechnen.
Denn dann zahlt der Rechnungsempfänger dies über die Verrechnungssätze, und ein zweites Mal über direkte Verrechnung ohne Leistung.

Meinste nicht auch?

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Zitat:

@Matsches schrieb am 13. Januar 2017 um 09:45:37 Uhr:


Holt ein Lackierbetrieb ein Fahrzeug ohne direkte Berechnung ab (wenn Du willst soll er es von mir aus soll er es auch gerne in seinen Stundenverrechnungssätzen eingepreist haben), dann sollte schon die Frage erlaubt sein, woher sich eine Werkstatt die Berechtigung zieht, dies ein zweites Mal für sich selbst (ohne eigene Leistung) zu verrechnen.

Warum sollte das so sein? Die Werkstatt zahlt die Verbringung doch indirekt über die Stundenlöhne der Lackiererei mit. Ob die die Position ihrerseits separat ausweist oder selber auch in höhere Stundenverrechnungssätze umlegt ist doch alleine ihre Sache.

Fakt ist doch in dem Falle dass eine Verbringung angefallen ist die letztlich in welcher Form auch immer bezahlt werden muss.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. Januar 2017 um 09:30:03 Uhr:


Wenn der Geschädigte immer der Rechnungsempfänger ist, warum hat die Rechnung dann die Versicherung direkt von der Werkstatt erhalten?

Ähm, ich sag doch rechtliche Grundlage nicht verstanden.

Versicherer hat dem Geschädigten Schadenersatz zu begleichen.
Geschädigter beauftragt Werkstatt - Werkvertrag.
Werkstatt hat kein Vertragsverhältnis mit der Versicherung.
Kunde unterschreibt Abtretung.
Werkstatt fordert damit anteiligen Schadenersatz (!!!) in Höhe der Rechnung (die auf den Geschädigten ausgestellt ist). Die Versicherung bezahlt somit formal nicht (!) die Rechnung sondern leistet Schadenersatz in Höhe der Rechnung auf das Konto der Werkstatt.

Damit hat die Versicherung auch keine Rechtsgrundlage für eine Beanstandung der Rechnung. Was die in der Form machen ist schlicht rechtswidrig. Aus dem Grunde hat bei fehlerhafter Rechnung auch der Geschädigte als Rechnungsemfpänger die Aufgabe diese ggf. zu beanstanden, nicht die Versicherung die weder Rechnungsempfänger noch Rechnungsbezahler ist.

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 13. Januar 2017 um 07:16:44 Uhr:



Sie hat mir lediglich eine Liste geschickt mit Tarifen, was ein Mietwagen im Schnitt kosten darf, also verschiedene Modelle von Kleinwagen bis Limousine und ein paar Mietwagenfirmen. Ansonsten um Vergleiche gebeten. Genauso eine Liste, was ein Gutachten bei der jeweiligen Schadenshöhe kosten sollte.

Diese Listen sind das Wunschdenken der Versicherung, haben aber keine wirkliche rechtliche Grundlage.

Zitat:

Denke auch nicht, dass mich die Versicherung da beschissen hätte. was man hier so über Versicherungen liest, da kann ich mich nicht anschliessen.

Warum hast du nur 20 € Unkostenpauschale und nicht wie in meiner Gegend gerichtlich üblich 25 € bekommen?

Dein Auto ist Baujahr 2015 und hat jetzt vermutlich einen offenbarungspflichtigen Unfallschaden. Wenn dem so ist, dann hättest du besser ein Gutachten beauftragt und somit eine dir zustehende merkantile Wertminderung erhalten. Jetzt machst du ggf. beim Verkauf einen deutlichen Verlust.

Hallo, da hier ja wieder lustig spekuliert wird, mache ich das auch mal.
Lieber Alien 2012, kann es sein, dass es sich bei der Versicherung um die HUK handelt und dass Du den in deren freundlichem Brief angebotenen Schadenservice Plus in Anspruch genommen hast?

Zitat:

@Moers75 schrieb am 13. Januar 2017 um 10:05:56 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. Januar 2017 um 09:30:03 Uhr:


Wenn der Geschädigte immer der Rechnungsempfänger ist, warum hat die Rechnung dann die Versicherung direkt von der Werkstatt erhalten?

Ähm, ich sag doch rechtliche Grundlage nicht verstanden.

Versicherer hat dem Geschädigten Schadenersatz zu begleichen.
Geschädigter beauftragt Werkstatt - Werkvertrag.
Werkstatt hat kein Vertragsverhältnis mit der Versicherung.
Kunde unterschreibt Abtretung.
Werkstatt fordert damit anteiligen Schadenersatz (!!!) in Höhe der Rechnung (die auf den Geschädigten ausgestellt ist). Die Versicherung bezahlt somit formal nicht (!) die Rechnung sondern leistet Schadenersatz in Höhe der Rechnung auf das Konto der Werkstatt.

Damit hat die Versicherung auch keine Rechtsgrundlage für eine Beanstandung der Rechnung. Was die in der Form machen ist schlicht rechtswidrig. Aus dem Grunde hat bei fehlerhafter Rechnung auch der Geschädigte als Rechnungsemfpänger die Aufgabe diese ggf. zu beanstanden, nicht die Versicherung die weder Rechnungsempfänger noch Rechnungsbezahler ist.

Vielen, vielen Dank für deine tollen rechtlichen Ausführungen. Aber hast du vielleicht den Unterschied zwischen Theorie und Praxis nicht verstanden???

Wie soll er die Rechnung beanstanden, wenn sie ihm nicht vorliegt? Und warum wohl hat die Werkstatt die Rechnung nicht ihrem Kunden im Original, der Versicherung in Kopie übersandt? Vermutlich aus dem gleichen Versehen, wie der Mietwagen berechnet wurde.

Abgetreten wird im Regelfall in Höhe der berechtigten Reparaturrechnung. Hier macht die Werkstatt jedoch eine Position geltend, die tatsächlich nicht angefallen ist. Deiner Denkweise nach, hat die Versicherung zu zahlen. Merkwürdige Einstellung. Wenn ich weiß, dass eine Forderung (in Höhe der Mietwagenrechnung) nicht begründet ist, dann zahle ich den Betrag nicht.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. Januar 2017 um 11:00:44 Uhr:


Aber hast du vielleicht den Unterschied zwischen Theorie und Praxis nicht verstanden???

Doch, in der Praxis halten sich viele nicht an die geltende Rechtslage. Oft genug bekommen sie die dann vor Gericht erklärt.

Hier muss der Kunde aber erstmal auf seine Rechnung bestehen. Warum holt aber ein Kunde sein Auto ab und lässst sich die Rechnung nicht sofort mitgeben? Mal nach Aufbewahrungsfristen für Rechnungen googeln. Auch privat gibt es gute Gründe sich gerade bei solchen Höhen die Rechnungen aufzuheben. Spätere Gewährleistungsansprüche, Nachweis beim Weiterverkauf, ...

Und ja, die Versicherung hat die voll Höhe, auch wenn unberechtigt erstmal zu zahlen. Dem Geschädigten ist erstmal die volle Höhe der Rechnung als Schaden entstanden. Im weiteren Verlauf muss sich dann die Versicherung an die Werkstatt wenden und den unberechtigten Teil zurückfordern. Das wäre der richtige Weg. Einfach die Rechnung kürzen weil eh kaum einer die Rechtslage kennt und den Versicherungen glaubt ist aber der einfachere Weg.

Warum sind wohl so viele KFZ-Werkstätten ganz heiß auf eine Abtrittserklärung, nach dem Motto: "Wir regeln alles"?
Gerade wenn sie unverschuldete Schäden beseitigen sollen?

Der Te wollte doch schon vor einem Monat bei der Werkstatt aufschlagen ,was ist denn daraus geworden.?
B19

"Dem Geschädigten ist erstmal die volle Höhe der Rechnung als Schaden entstanden." - Da hat die Versicherung und der Geschädigte ja richtig Glück mit der Werkstatt. Hätten die das Auto komplett neu lackiert, hätte die Versicherung auch zahlen müssen.
Oh Mann, wie kann dem Geschädigten eine Position "Mietwagen" als Schaden entstanden sein, wenn er keinen Mietwagen beansprucht hat???

Zitat:

@Oldkalli schrieb am 13. Januar 2017 um 12:19:25 Uhr:


Warum sind wohl so viele KFZ-Werkstätten ganz heiß auf eine Abtrittserklärung, nach dem Motto: "Wir regeln alles"?
Gerade wenn sie unverschuldete Schäden beseitigen sollen?

Money, money, money, money, money.........

Zitat:

@Moers75 schrieb am 13. Januar 2017 um 10:05:56 Uhr:


Damit hat die Versicherung auch keine Rechtsgrundlage für eine Beanstandung der Rechnung.

Das einzige,
was die Versicherung zu tun hat,
ist,

eine an sie adressierte Rechnung zu begleichen,
die von einer ihr nicht bekannten Werkstatt
auf jemanden ausgestellt ist,
den sie nicht kennt.

🙂

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