Abstufung nach 1 Jahr

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Anliegen. Ich war bei Versicherung A im Jahr 2023 versichert und habe dort einen Unfall verursacht. Ich bin dann im gleichen Jahr von Versicherung A zu Versicherung B gewechselt und habe meine durch den Unfall verursachte schlechtere SF Klasse 6 bei Veresicherung B angegeben.

Kurz nach Beginn des Vertrages erhielt ich von der neuen Versicherung B, einen Nachtrag zu meinem Versicherungsschein, dass durch die Vorversicherung, in dem Fall Versicherung A, eine bessere SF Klasse übermittelt bekommen haben, als ich angegeben hatte. In dem Fall SF14.

Ich ging dann davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat und ich in meinem Kfz Vertrag der Vorversicherung einen Rabattschutz hatte.

Jetzt nach einem Jahr erhalte ich durch die neue Versicherung eine Abstufung der SF Klasse von 14 auf 6. Die Rückstufung hätte doch im Jahr 2023 erfolgen müssen, als ich den Unfall verursachte und nicht erst im Jahr 2024 oder?

Weiß jemand ob eine Rückstufung durch die Versicherung verjährt?

Zudem müsste ich jetzt SF Klasse 7 haben, statt 6. Da die Abstufung doch bereits im Jahr 2023 von SF14 auf SF6 hätte erfolgen müssen und durch das letzte Jahr Unfallfreiheit die SF Klasse sich dann von 6 auf 7 erhöht.

Kann jemand helfen? Danke.

14 Antworten

Die Stufung erfolgt immer zum folgenden Versicherungsjahr, welches dann statt SF14 zur SF15 in die SF6 läuft. Wenn du regulär aus SF14 kommst, bist du mit SF 6 gut bedient (nur 8 Stufen nach unten, erst hoch auf 15 und dann runter auf 7 findet nicht statt).

Was Verjährung angeht: ist mir bei SF Klassen und mit KFZ Versicherung nichts bekannt.
Wenn überhaupt, dann eher noch die bekannteste Regel.
3 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres in dem da Ereignis stattgefunden hat.

Wie konntest Du in 2023 so schnell kündigen? Aufgrund des Schadensfalls oder wenn das nicht der aGrund für die plötzliche Kündigung war: welchen Ablauf des Vertrags hattest Du?
Unterjährig oder zum 31.12. des eines Vers.jahres?

Wie gesagt erfolgt die jeweilige Hoch oder Herabstufung immer erst im folgenden Kal.Jahr des Ereignis.

Lief doch alles richtig. Schlechter gestuft wird erst bei der nächsten Hauptfälligkeit und nicht mitten im Vertragsjahr.

Zitat:

@Suppencar schrieb am 14. Oktober 2024 um 17:42:31 Uhr:



Zudem müsste ich jetzt SF Klasse 7 haben, statt 6. Da die Abstufung doch bereits im Jahr 2023 von SF14 auf SF6 hätte erfolgen müssen und durch das letzte Jahr Unfallfreiheit die SF Klasse sich dann von 6 auf 7 erhöht.

Kann jemand helfen? Danke.

Du wirst nach der rueckstufungstabelle der NEUEN Versicherung gestuft, nicht nach der alten Versicherung

Zitat:

@Pauliese schrieb am 14. Oktober 2024 um 18:03:52 Uhr:


Wie konntest Du in 2023 so schnell kündigen?

Nach einen Schadenfall kann jeder so schnell kündigen. Sonderkündigungsrecht halt. .

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Zitat:

@vanguardboy schrieb am 14. Oktober 2024 um 18:10:36 Uhr:


Lief doch alles richtig. Schlechter gestuft wird erst bei der nächsten Hauptfälligkeit.

Ich dachte es wird immer direkt nach dem Unfall schlechter gestuft? Also wenn ich z.B. im September einen Unfall baue, dass im Oktober direkt die SF Klasse runtergestuft wird. Mein Vertrag endete unterjährig und nicht zum 31.12.2023.

Daher bin ich unterjährig gewechselt.

Zitat:

@Suppencar schrieb am 14. Oktober 2024 um 18:16:48 Uhr:



Zitat:

@vanguardboy schrieb am 14. Oktober 2024 um 18:10:36 Uhr:


Lief doch alles richtig. Schlechter gestuft wird erst bei der nächsten Hauptfälligkeit.

Ich dachte es wird immer direkt nach dem Unfall schlechter gestuft? Also wenn ich z.B. im September einen Unfall baue, dass im Oktober direkt die SF Klasse runtergestuft wird. Mein Vertrag endete unterjährig und nicht zum 31.12.2023.

Daher bin ich unterjährig gewechselt.

Nee leider nicht .

Wenn du im September 2023 einen Schaden hast und unterjährige Hauptfälligkeit, wird erst im laufenden Jahr 2024 zur Hauptfälligkeit zurückgestuft.
Somit alles ok.
Mit dem unterjährigen Ablauf wird das leider immer komplizierter.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 14. Oktober 2024 um 18:23:30 Uhr:



Mit dem unterjährigen Ablauf wird das leider immer komplizierter.

Weil ?

Zitat:

@celica1992 schrieb am 14. Oktober 2024 um 18:23:30 Uhr:


Wenn du im September 2023 einen Schaden hast und unterjährige Hauptfälligkeit, wird erst im laufenden Jahr 2024 zur Hauptfälligkeit zurückgestuft.
Somit alles ok.
Mit dem unterjährigen Ablauf wird das leider immer komplizierter.

Das ist aber in den AKB unter auch so geschrieben, dass es der Normalsterbliche evtl. nicht verstehen kann.

Zitat:
I.3 Jährliche Neueinstufung
............
Hatten Sie im vergangenen Kalenderjahr einen schadenbelasteten Verlauf?
Dann wird Ihr Vertrag nach der SF-Tabelle schlechter gestuft. Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung. Die Neueinstufung gilt spätestens ab Beginn des Versicherungsjahres, das auf das vergangene Kalenderjahr folgt. Der Zahlungstermin und die neue SF-Klasse stehen in der Rechnung.
............

Danke für Eure Antworten. Dann war wohl doch alles richtig.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 14. Oktober 2024 um 18:31:28 Uhr:



Zitat:

@celica1992 schrieb am 14. Oktober 2024 um 18:23:30 Uhr:



Mit dem unterjährigen Ablauf wird das leider immer komplizierter.

Weil ?

Weil man früher immer genau wusste:
Mit dem Neujahrs Läuten wirds teurer… egal wann der selbst verschuldete Crash im Jahr davor war, ob Februar oder August oder November.

Jetzt musst Du halt überlegen wann genau hab ich den Vertrag abgeschlossen (war früher egal) und wann ist also das 1 Jahr vorbei und die Änderung greift.

Ja , da haben die tatsächlich keinen Fehler gehabt.
Hoffentlich hast Du nicht doch bei Deiner alten Versicherung einen Rabattschutz mit eingeschlossen und bezahlt gehabt. Der wird von der neuen meistens nicht berücksichtigt und in dem Fall hättest Du lieber nicht kündigen sollen. Da hättest Deine SF 14 behalten können bei der alten Vers.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 14. Oktober 2024 um 18:54:11 Uhr:



Zitat:

@vanguardboy schrieb am 14. Oktober 2024 um 18:31:28 Uhr:


Weil ?

Jetzt musst Du halt überlegen wann genau hab ich den Vertrag abgeschlossen (war früher egal) und wann ist also das 1 Jahr vorbei und die Änderung greift.

Schon schwierig sich ein Datum zu merken , das 1x pro Jahr auf der Rechnung steht 😉

So ist es … man denke nur an den Hochzeitstag und der bleibt oft über lange Zeit gleich und trotzdem , ups…da war doch was…frag nach bei dem ein oder anderen Ehegemahlen.

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