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Abstreiten schützt nicht mehr vor Strafzetteln auf privatem Grund

Süddeutsche Zeitung: Bundesgerichtshof - Abstreiten schützt vor Strafzetteln nicht.

https://www.sueddeutsche.de/.../...htshof-strafzettel-parken-1.4728220

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 19. Dezember 2019 um 19:46:11 Uhr:

das hat mit besserwissen nichts zu tun, sondern dieses urteil ist kritisch zu lesen. es passt einfach in die jetzige zeit, dass man die bürgerrechte immer mehr beschränken will.

Lustig ...

Im Gegenteil, das Urteil stärkt endlich mal wieder die Bürgerrechte. Der Eigentümer des Grunstücks ist auch Bürger, und endlich kann er mal etwas konsequenter gegen Leute vorgehen die sein Eigentum gegen seinen Willen nutzen.

Traurig dass das Denken heutzutage soweit nicht mehr reicht und sich Gerichte damit beschäftigen müssen dass sich ein Grundstückseigentümer gegen Falschparker die unerwünscht auf seinem Grundstück stehen wehren kann.

Interessant vor allem wenn man sieht was die gleichen Leute für ein Theater machen wenn jemand anderes auf ihrem Grundstück parken würde. :rolleyes:

Aber DAS ist die jetztige Zeit, jeder sieht nur noch sich selber.

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am 21. Dezember 2019 um 17:27

Zitat:

@Ostelch schrieb am 21. Dezember 2019 um 17:53:38 Uhr:

...Wie einige dieser Dienstleister ticken, würde ich mal vorsichtig sagen. Oder kennst du alle?

....

Nein, ich habe nur Informationen einiger Dienstleister und an genannter Präsentation teilgenommen;

habe meine Ausdrucksweise editiert/präzisiert :D

Sind wir mal ehrlich, auf wen trifft das Schlupfloch denn überhaupt zu?

In den meisten Fällen bezahlen die Leute doch einfach. Für die anderen gilt:

Fahrer und Halter identisch: Zahlen. Einfach sagen „war ich nicht“, ist doof. Im Zweifel kommt es zum Zivilprozess. Da sind die Parteien wahrheitspflichtig. Wegen 20-100€ falsch vortragen? Wohl kaum.

Halter ist Autovermietung oder Arbeitgeber: Die erteilen Auskunft. Wenn man dann selber tatsächlich gefahren ist: Siehe oben.

Fahrer und Halter fallen auseinander: hier half es bisher zu mauern. Aber wie viele Fälle sind das denn?

am 21. Dezember 2019 um 17:43

Ich denke schon, dass das ein zunehmendes Phänomen ist - es verschicken ja auch Parkhäuser "Vertragsstrafen" aus verschiedenen Gründen;

ich konnte neulich mal nicht mehr in mein Auto einsteigen, weil die Parkbuchten zu eng waren und meine Fahrertür zugeparkt; dem Parkhausbetreiber war das relativ egal - würde ich nächstes mal zwei Buchten belegen, um das zu verhindern, gäbe es auch eine "Vertragsstrafe" - es gibt einen Aushang

Eigentlich hat das BGH nur den Privaten dieselben Rechte zugetanden wie den Kommunen. Wenn da der Halter nicht sagen will wer der falschparker war muss er eben eine Bearbeitungsgebühr zahlen die ungefahr dieselbe Höhe hat wie das Knöllchen.

jetzt ist es eben so das auch Private sich das Knöllchen vom Halter zahlen lassen dürfen und nicht mehr die Angeschmierten sind.

am 31. Dezember 2019 um 2:03

Wenn ich nun als Halter meinen Mann als möglichen Fahrer benenne und der das bestreitet, was ist denn dann?

Zitat:

@UnshavedRelease schrieb am 31. Dezember 2019 um 03:03:43 Uhr:

Wenn ich nun als Halter meinen Mann als möglichen Fahrer benenne und der das bestreitet, was ist denn dann?

Dann werden die ihn anschreiben und die Vertragsstrafe von ihm einfordern. Oder auch nicht. Was soll sonst passieren?

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 21. Dezember 2019 um 22:41:53 Uhr:

Eigentlich hat das BGH nur den Privaten dieselben Rechte zugetanden wie den Kommunen. Wenn da der Halter nicht sagen will wer der falschparker war muss er eben eine Bearbeitungsgebühr zahlen die ungefahr dieselbe Höhe hat wie das Knöllchen.

jetzt ist es eben so das auch Private sich das Knöllchen vom Halter zahlen lassen dürfen und nicht mehr die Angeschmierten sind.

So ein Quatsch! Eine Kostenfolge für den zu Unrecht in Anspruch genommenen Halter resultiert aus dieser Entscheidung überhaupt nicht.

Bevor man so kommentiert sollte man den Beschluss schon mal gelesen haben.

am 31. Dezember 2019 um 2:27

Die Frage war was passiert, wenn er das auch bestreitet. Richtig lesen. Ich habe die Antwort schon selbst gefunden. Der Parkplatzbetreiber muss trotzdem den Fahrer ermitteln. Gibt keiner der möglichen Fahrer den Verstoß zu, gibt es kein Geld.

Hollweck geht hier auch schon auf das neue Urteil ein, sehr interessant. Durch die Mikroschrift mit einer Wall of text scheinen in meiner Gegend alle Schilder ohnehin nicht den Anforderungen zu genügen.

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/parkplatzkontrolle/

Die Alternative ist dann eine Abmahnung und die muss der Halter auf jeden Fall bezahlen.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 31. Dezember 2019 um 11:48:11 Uhr:

Die Alternative ist dann eine Abmahnung und die muss der Halter auf jeden Fall bezahlen.

peso

Dazu gibt es IMHO in dem Zusammenhang noch keine belastbare Grundlage, solange eine geeignete Unterlassungserklärung abgegeben wird. Die UE ist natürlich nicht die, vom abmahnenden Anwalt. Es könnte zudem schwierig sein, die Notwendigkeit der Anwaltskosten in dieser Situation nachzuweisen, so dass der Erstattungsanspruch verneint werden könnte.

Ob der Parkraumbewirtschafter eine eigene Unterlassungserklärung gerichtlich durchsetzten wird, kann man diskutieren. Dabei könnte ein Urteil herauskommen, dass dem Wirtschaftsmodel zuwider läuft.

Ich hatte folgenden Fall.

Ein Fremdparker stellte sich auf einen ausgewiesenen Privatparkplatz. Daraufhin habe ich ihm einen Hinweiszettel angebracht. Er kam zurück, sah den Zettel, knüllte ihn zusammen und warf ihn auf dem Boden. Nach einigen Tagen stand er wieder dort. Vier Fotos gemacht und die Zeiten vermerkt. Ab zum Anwalt - Abmahnung 250 Euro. Jetzt parkt er seinen SL500 woanders.

Im Übrigen parkte er bei mir, weil der Weg zur Muckibude ihm wohl zu weit war.

peso

Nachvollziebar, vermutlich mit einschlägiger Rechtsprechung unterfüttert. IMHO nicht umfänglich auf das Geschäftsmodell „Serienabmahnung“ übertragbar.

Dreist.

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 31. Dezember 2019 um 13:31:56 Uhr:

Ich hatte folgenden Fall.

Ein Fremdparker stellte sich auf einen ausgewiesenen Privatparkplatz. Daraufhin habe ich ihm einen Hinweiszettel angebracht. Er kam zurück, sah den Zettel, knüllte ihn zusammen und warf ihn auf dem Boden. Nach einigen Tagen stand er wieder dort. Vier Fotos gemacht und die Zeiten vermerkt. Ab zum Anwalt - Abmahnung 250 Euro. Jetzt parkt er seinen SL500 woanders.

Im Übrigen parkte er bei mir, weil der Weg zur Muckibude ihm wohl zu weit war.

peso

Manche können halt vor Kraft kaum noch laufen.

Ich dachte die Sache wäre für Dich beendet ?

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