Abstinenznachweis nach Trunkenheitsfahrt auf Fahrrad?
Ich habe leider kein Thema gefunden, in das die Frage gepasst hätte, also musste ich leider ein neues Thema eröffnen.
Es geht um einen Freund (ja wirklich 😁). Da wir gestern ausgiebig das Thema diskutiert haben, mal ein paar Fakten für Euch:
Er hat nie einen Führerschein besessen. Er wurde vor 10 Jahren mit 1.9 Promille auf dem Fahrrad erwischt.
Nun will er den Führerschein machen. Auf eine MPU hatte er sich schon eingestellt, hat er auch kein Problem damit. Er hat bei der Führerscheinstelle jetzt nach Prüfung folgende mündliche Aussage erhalten:
12 Monatiger Abstinenznachweis -> MPU -> Führerschein
Von dem 12 Monatigen Abstinenznachweis war er etwas geschockt. Nicht, weil er diesen nicht durchführen will/kann, sondern, weil so die Zeit bis zum Führerschein mal ganz schnell um weitere 12 Monate nach hinten verschoben wurde.
Wie seht ihr das? Ich konnte keine genaue Auflistung finden, wann genau, weshalb ein wie langer Abstinenznachweis angeordnet wird? Gibt es da Ermessensspielraum seitens der Behörde?
Ich habe ihm geraten erst ein Mal den regulären weg zu gehen, einen Antrag zu Stellen und die Schriftliche Ablehnung mit Begründung abzuwarten. Ich denke ohne ein schriftliches Dokument mit genauer Begründung ist es schwer die Sachlage genau einzuschätzen?
Freu mich auf eine rege, sachliche Diskussion.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 27. März 2015 um 16:10:16 Uhr:
Ich geh davon aus, dass ab einem gewissen Promillewert eine Abhängigkeit unterstellt wird?
Wenn er bei 1,9 Promille noch mit dem Fahrrad
fahrenkonnte, dann definitiv. Dazu benötigt man nämlich schon ein längeres "Training". Jemand, der nicht alkoholabhängig ist, wird bei einem solchen Wert nämlich schon erhebliche Probleme mit dem
Laufenbekommen.
37 Antworten
Ich weiss nicht, wer hier in der Traumwelt lebt, ich bins nicht. Oder vielleicht leben wir alle hier im Rhein-Main Gebiet im Traumland, mag auch sein.
Ich habe jedenfalls letztens bei dem Arzt, der bei der örtlichen FS Stelle die medizinische Begutachtung im Rahmen der MPU durchführt, nachgefragt. O-ton: Drogenscreening via Haarentnahme/Analyse, Urin oder Blutentnahme und Alkoholscreening via Blutentnahme, Leberwerte i.V.m RTG und ggf CDT.
Behaupten kann man viel, vor allem im Internet. Ich halte mich da lieber an verifizierbare Fakten und belastbare Aussagen von Leuten, die es wissen müssen 😉
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 31. März 2015 um 18:06:59 Uhr:
Ich habe jedenfalls letztens bei dem Arzt, der bei der örtlichen FS Stelle die medizinische Begutachtung im Rahmen der MPU durchführt, nachgefragt. O-ton: Drogenscreening via Haarentnahme/Analyse, Urin oder Blutentnahme und Alkoholscreening via Blutentnahme, Leberwerte i.V.m RTG und ggf CDT.
Im Rahmen der MPU, somit nicht Strafe und Strafhöhe, sondern Neu- bzw. Wiedererteilung.
Zitat:
Behaupten kann man viel, vor allem im Internet. Ich halte mich da lieber an verifizierbare Fakten und belastbare Aussagen von Leuten, die es wissen müssen 😉
Vielleicht solltest Du diese Fakten auch den richtigen Gebieten zuordnen.
RTG und CDT sind auch nicht die "klassischen" Leberwerte mit Gamma-GT (GGT) und die zur Differenzbewertung herangezogenen GOT und GTP, die früher mal zur Bewertung herangezogen wurden.
Carbohydrat-Defizients-Transferin (CDT) dient ausschließlich zum Nachweis einer Abhängigkeit und der Bestimmung zu einer Entwöhnung oder auch Entgiftung. CDT erhöht sich erst, wenn über mindestens 8 Tage täglich mindestens 60 Gramm reiner Alkohol getrunken wurde und fällt spätestens nach 24 Stunden wieder auf den Normalwert.
Wer einen erhöhten CDT-Wert hat, der gilt als abhängiger Alkoholiker, wer keinen erhöhten CDT-Wert hat kann das auch sein - dann wenn die Person zwar immer über 100 Gramm reinen Alkohol trinkt, dies aber nur jeden zweiten Tag macht.
Für einen erhöhten CDT-Wert muss man durchgängig einen schon guten Pegel halten. Vernachlässigt man auch nur einen Tag seinen Pegel, ist CDT auch schon wieder unten und man braucht mindestens eine Woche tägliches "Training", bevor der sich wieder nach oben bewegt.
RTG gibt es nicht, ich vermute, Du meinst Etg.
Etg (Ethylglucuronid) ist kein Leberwert, der bildet sich nicht in der Leber, sondern ist ein Metabolit vom Ethylalkohol. Den kann man auch nicht im Blut nachweisen, sondern ist das Zeugs, nach dem im Urin gesucht wird.
Etg lässt keine Aussage zur Konsummenge oder Konsumgewohnheit machen, sondern ist ausschließlich "digital". Wird Etg nachgewiesen, dann hat man auch Alkohol getrunken - hat man keinen getrunken, dann gibt es auch kein Etg.
Prima Sache, wenn es um Abstinenznachweis geht, denn dort ist nur die Fragestellung rein digital mit ja oder nein; aber völlig untauglich für das, was Du genannt hattest, die Frage nach einer Gewöhnung.
Kleines Bier oder halbes Glas Wein und man hat die nächsten 5 Tage einen positiven Etg-Test - und damit werden in etwa 90% der Erwachsenen (und Deiner Kollegen) konstant positiv auf Etg sein.
Natürlich werden die Blutwerte in der MPU noch genommen. Wenn die Leberwerte erhöht sind, dann ist das ein Indiz für eine alkoholbedingte Leberschädigung und das muss medizinisch abgeklärt werden, weil ja auch die physische Fahrtauglichkeit geprüft wird. Das heisst aber nicht, dass man mit LW nachweisen könnte, dass nicht getrunken wurde.
AB-Nachweise gelingen durch ETG-Screening im Urin mit zufälliger Einbestellung oder durch Haaranalysen, hier aber nur für max. 3 Monate rückwirkend.
Im Fall des TE übrigens egal, der ist vermutlich gar nicht AB-pflichtig, muss also auch nichts nachweisen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 31. März 2015 um 22:43:57 Uhr:
Im Fall des TE übrigens egal, der ist vermutlich gar nicht AB-pflichtig, muss also auch nichts nachweisen.
Da ist zumindest die Führerscheinstelle anderer Meinung.
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Die Führerscheinstelle entscheidet nicht über die AB-Pflicht. Das entscheidet der Gutachter in der MPU. Allein ein Promillewert von 1,9 %o gibt auch keine AB-Pflicht her, da ist noch viel Luft. Man müsste schon die Konsumhistorie anschauen. Aber wenn die in den letzten 10 Jahren unproblematisch ist, dann kann die MPU problemlos mit kontrolliertem Konsum bestanden werden.
Er soll sich mal im Verkehrsportal anmelden, da könnte ihm besser geholfen werden.
Krass. Ich bin sicher auch früher mal mit um 2 Promille Rad gefahren. Ich kann mich an eine Feier erinnern (vor über 20 Jahren, evtl. auch 30 Jahre), da hätten dann ein halbes Dutzend Leute Probleme gehabt. Das nennt man Glück gehabt, ich war auch damals sicher kein Gewohnheitstrinker, und trinke heute im Schnitt einen halben Liter Bier pro Woche ... also nahezu gar nix.
Von daher fände ich es völlig übertrieben, wenn man hier direkt einen Abstinenznachweis zeigen müsste. Ich möchte wetten, dass sich mind. jeder 4. hier angesprochen fühlt.
Wollte hier nochmal für Aufklärung sorgen.
Antrag wurde über Fahrschule gestellt. Dann wurde nochmals ein Polizeiliches Führungszeugnis angefordert.
Die Tilgungsfrist beträgt 10 Jahre. Das Amt hat noch versucht ein paar Stolpersteine in den Weg zu legen.
Aber, der Antrag ist durch. Führerschein wird gemacht, ohne MPU und ohne Abstinenznachweis.
Danke für Eure Beiträge. 🙂
geht doch. Alles gut.