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Abstinenznachweis nach Trunkenheitsfahrt auf Fahrrad?

Themenstarteram 27. März 2015 um 14:47

Ich habe leider kein Thema gefunden, in das die Frage gepasst hätte, also musste ich leider ein neues Thema eröffnen.

Es geht um einen Freund (ja wirklich :D). Da wir gestern ausgiebig das Thema diskutiert haben, mal ein paar Fakten für Euch:

Er hat nie einen Führerschein besessen. Er wurde vor 10 Jahren mit 1.9 Promille auf dem Fahrrad erwischt.

Nun will er den Führerschein machen. Auf eine MPU hatte er sich schon eingestellt, hat er auch kein Problem damit. Er hat bei der Führerscheinstelle jetzt nach Prüfung folgende mündliche Aussage erhalten:

12 Monatiger Abstinenznachweis -> MPU -> Führerschein

Von dem 12 Monatigen Abstinenznachweis war er etwas geschockt. Nicht, weil er diesen nicht durchführen will/kann, sondern, weil so die Zeit bis zum Führerschein mal ganz schnell um weitere 12 Monate nach hinten verschoben wurde.

Wie seht ihr das? Ich konnte keine genaue Auflistung finden, wann genau, weshalb ein wie langer Abstinenznachweis angeordnet wird? Gibt es da Ermessensspielraum seitens der Behörde?

Ich habe ihm geraten erst ein Mal den regulären weg zu gehen, einen Antrag zu Stellen und die Schriftliche Ablehnung mit Begründung abzuwarten. Ich denke ohne ein schriftliches Dokument mit genauer Begründung ist es schwer die Sachlage genau einzuschätzen?

Freu mich auf eine rege, sachliche Diskussion.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 27. März 2015 um 16:10:16 Uhr:

Ich geh davon aus, dass ab einem gewissen Promillewert eine Abhängigkeit unterstellt wird?

Wenn er bei 1,9 Promille noch mit dem Fahrrad fahren konnte, dann definitiv. Dazu benötigt man nämlich schon ein längeres "Training". Jemand, der nicht alkoholabhängig ist, wird bei einem solchen Wert nämlich schon erhebliche Probleme mit dem Laufen bekommen.

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Kann dir da leider keine Fakten liefern, aber hier wird dir geholfen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fev_2010/gesamt.pdf

Im Ernst, gib einfach mal Abstinenz ein... kommt auf Seite 79 das...

Zitat:

8. Alkohol

8.4 nach Abhängigkeit

(Entwöhnungsbehandlung)

ja

wenn Abhängigkeit nicht

mehr besteht und in der

Regel ein Jahr Abstinenz

nachgewiesen ist

Ohne Gewähr, aber was 1 Minute Internetrecherche als Ergebnis bringt. ;)

Ich hätte es auch erst mal einfach probiert.

Wie soll denn der Nachweis gehen (1x die Woche Leberwerte beim Artz prüfen lassen??)?

Wie alt war er denn mit seinen 1.9 Atü?

Gruß Metalhead

Themenstarteram 27. März 2015 um 14:56

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 27. März 2015 um 15:52:50 Uhr:

Kann dir da leider keine Fakten liefern, aber hier wird dir geholfen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fev_2010/gesamt.pdf

Im Ernst, gib einfach mal Abstinenz ein... kommt auf Seite 79 das...

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 27. März 2015 um 15:52:50 Uhr:

Zitat:

8. Alkohol

8.4 nach Abhängigkeit

(Entwöhnungsbehandlung)

ja

wenn Abhängigkeit nicht

mehr besteht und in der

Regel ein Jahr Abstinenz

nachgewiesen ist

Ohne Gewähr, aber was 1 Minute Internetrecherche als Ergebnis bringt. ;)

Mhhh, irgendwie kann ich das nicht wirklich deuten. :D

Themenstarteram 27. März 2015 um 14:57

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 27. März 2015 um 15:53:27 Uhr:

Ich hätte es auch erst mal einfach probiert.

Wie soll denn der Nachweis gehen (1x die Woche Leberwerte beim Artz prüfen lassen??)?

Keine Ahnung, glaube aber es sind nur wenige kurzfristig angekündigte Tests (Haar/Blut?) in den 12 Monaten

Zitat:

Wie alt war er denn mit seinen 1.9 Atü?

Gruß Metalhead

19 Jahre

Ich sehe gerade, wenn er nicht abhängig war, passt wohl besser 8.2, aber da wird´s wahrlich schwammig...

"wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist"

Schau dir das Dokument doch mal an, auch den Fließtext, Paragraph 13 etc...

Hat man damals eine Abhängigkeit festgestellt? Solche Fragen sollten geklärt werden.

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 27. März 2015 um 15:47:03 Uhr:

… Er hat nie einen Führerschein besessen. Er wurde vor 10 Jahren mit 1.9 Promille auf dem Fahrrad erwischt. …

Ist dann nicht die Tilgungsfrist von 10 Jahren maßgeblich? Es wurde ihm ja kein Führerschein entzogen, weil er keinen hatte. Er müsste also nach 10 Jahren keine MPU machen.

Themenstarteram 27. März 2015 um 15:10

Im wurde gesagt, dass die Tilgungsfrist 15 Jahre sind.

@einsdreivier Ich geh davon aus, dass ab einem gewissen Promillewert eine Abhängigkeit unterstellt wird? Ich lese deinen Text mal.

am 27. März 2015 um 15:11

Das Problem ist, er hatte die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit (bei Radfahrern > 1.6 Promille) überschritten. Ich nehme mal stark an, dass er auch nach §316 StGB verurteilt oder zumindest angeklagt wurde?

Aus Neugier: welches Bundesland?

Themenstarteram 27. März 2015 um 16:27

Das ist eine gute Frage. Bring ich in Erfahrung. Tat in Sachsen. Führerschein in Ba-Wü.

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 27. März 2015 um 16:10:16 Uhr:

Ich geh davon aus, dass ab einem gewissen Promillewert eine Abhängigkeit unterstellt wird?

Wenn er bei 1,9 Promille noch mit dem Fahrrad fahren konnte, dann definitiv. Dazu benötigt man nämlich schon ein längeres "Training". Jemand, der nicht alkoholabhängig ist, wird bei einem solchen Wert nämlich schon erhebliche Probleme mit dem Laufen bekommen.

Themenstarteram 27. März 2015 um 16:58

Drahkke, ganz klar. Als Jungspund hätte ich so einen Wert vielleicht auch noch weggesteckt. :D

War übrigens eine Geldstrafe nach 316 StGB.

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 27. März 2015 um 15:57:44 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 27. März 2015 um 15:53:27 Uhr:

[...] Wie soll denn der Nachweis gehen (1x die Woche Leberwerte beim Artz prüfen lassen??)?

Keine Ahnung, glaube aber es sind nur wenige kurzfristig angekündigte Tests (Haar/Blut?) in den 12 Monaten

[...]

Er muß alle 8 Wochen von einem Arzt seiner Wahl Blut abnehmen und im Labor prüfen lassen, bei einem Jahr also 6 mal. Dabei dürfen bestimmte Leberwerte nicht überstiegen werden, weil anderenfalls von übermäßigem Alkoholkonsum ausgegangen wird (auch nur eine feuchtfröhliche Feier in den 8 Wochen ist schon zu viel!).

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 27. März 2015 um 20:45:31 Uhr:

Dabei dürfen bestimmte Leberwerte nicht überstiegen werden, weil anderenfalls von übermäßigem Alkoholkonsum ausgegangen wird (auch nur eine feuchtfröhliche Feier in den 8 Wochen ist schon zu viel!).

Da wäre es gut, wenn eine andere Krankheit, welche die Leberwerte negativ beeinflusst, schon mal aktenkundig geworden ist. Mich hat auch schon mal der Hausarzt gefragt, ob ich dem Alkohol übermässig zusage. Dabei trinke ich seit meinem Polterabend vor über 20 Jahren so gut wie nichts mehr.

am 28. März 2015 um 6:03

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 27. März 2015 um 20:45:31 Uhr:

Er muß alle 8 Wochen von einem Arzt seiner Wahl Blut abnehmen und im Labor prüfen lassen, bei einem Jahr also 6 mal. Dabei dürfen bestimmte Leberwerte nicht überstiegen werden, ...

Das gibt es seit vielen Jahren nicht mehr!

Screening-Vertrag mit einem vom KBA akkreditierten Labor, dann kommt 6-8 Mal in dem Jahr ein Aufforderungsschreiben zur Abgabe einer Urinprobe. Nach Erhalt des Schreibens hat man maximal 2 Tage Zeit, dort unter Aufsicht in den Becher zu pieseln.

Alkohol-Konsum auch in geringen Mengen lässt sich forensisch absolut sicher über Urin nachweisen, dies allerdings nicht sehr lange. Daher gibt es die Screening-Aufforderung ohne vorherige Terminierung und ohne Regelmäßigkeit im reinen Zufallsprinzip - auch gern 2x in einer Woche - und der muss auch sofort nachgekommen werden.

Hierfür, wie auch für viele andere Details, wie zB. der MPU-Vorbereitung sollte sich der Bekannte an ein gutes Sachforum zum Thema MPU anmelden, etwas einlesen und dann dort munter drauf los fragen.

...

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 28. März 2015 um 02:17:27 Uhr:

Da wäre es gut, wenn eine andere Krankheit, welche die Leberwerte negativ beeinflusst, ...

Nicht nur, auch bestimmte Medikamente lassen über die reinen Blut-/Leberwerte jemanden als Alkohol-Konsumenten da stehen, obwohl der komplett alkfrei lebt. Ebenso auch anders herum, dass mittlerweile Medikamente existieren, die die damals relevanten Blutwerte innerhalb der zulässigen Toleranzen gehalten haben, obwohl ein Alkohol-Konsum vorlag.

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