Abstellen für Ummeldung des Autos ohne Nummernschild

Hallo,

ich werde die alte Karre meiner Eltern übernehmen und will nun das Auto ummelden auf meinem Namen. Dafür werde ich natürlich auch ein neues Nummernschild bekommen. Kann ich die Nummernschilder abnehmen, das Auto auf öffentlichen Straßen parken, zum Straßenverkehrsamt gehen und dann entspannt nach erfolgreicher Ummeldung die neuen Nummernschilder dran machen? Oder darf das Auto ohne Nummernschild gar nicht auf öffentlichen Straßen stehen?

Bitte zerpflügt mich nicht! Ich bin dankbar für eure hilfe ;-)

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Zitat:

@wadriller schrieb am 2. April 2019 um 10:35:18 Uhr:


Und ganz wichtig. Auf der Zulassung wird man gefragt ob man mit dem Auto auch gerade da ist ..... besser mit "Nein" anworten ;-).
Alles andere ist eigenes Risiko.

Wegen? Bei uns auf der Zulassungsstelle war das immer ueberhaupt kein Thema. Die hatte einen eigenen (beschrankten) Parkplatz. Hinfahren, Nummernschild abschrauben, reingehen, ummelden, neues nummernschild dran und wieder heimfahren.

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Zitat:

@Ostelch schrieb am 2. April 2019 um 12:03:51 Uhr:



Zitat:

@wadriller schrieb am 2. April 2019 um 10:35:18 Uhr:


Und ganz wichtig. Auf der Zulassung wird man gefragt ob man mit dem Auto auch gerade da ist ..... besser mit "Nein" anworten ;-).
Alles andere ist eigenes Risiko.

Was soll an der Frage gefährlich sein? Eigentlich muss man mit dem Fahrzeug da sein:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 2. April 2019 um 12:03:51 Uhr:



Zitat:

§8 FZV
...
(8) Das Fahrzeug ist vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II gemäß § 12 Absatz 1 Satz 3 und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren.

Auch mit einem abgemeldeten Auto darf man zur Zulassungsstelle fahren, wenn man sich vorher ein Kennzeichen zuteilen lässt, darf man auch mit diesem ungestempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren, wenn das Auto haftpflichtversichert ist.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 2. April 2019 um 12:03:51 Uhr:



Zitat:

§ 10 FZV
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Der wirklich entspannte Weg in diesem Fall wäre wohl, mit dem auf die Eltern zugelassenen Auto zur Zulassungsstelle zu fahren und es umzumelden. Alte Kennzeichen runter, neue dran. Fertig.

Grüße vom Ostelch

Heute lässt man sich vom Zulassenden versichern, dass die Kennzeichen ordnungsgemäß angebracht werden.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. April 2019 um 12:37:19 Uhr:


Heute lässt man sich vom Zulassenden versichern, dass die Kennzeichen ordnungsgemäß angebracht werden.

Ändert aber nichts daran, dass das Fahrzeug der Zulassungsstelle eigentlich vorgeführt werden muss und deshalb auch dorthin gefahren werden darf.

Grüße vom Ostelch

Richtig, aber dazu müsste vorab dem Fahrzeug schon ein Kennzeichen zugeteilt und selbiges angebracht worden sein. Theorie und Praxis - zwei unterschiedliche Schuhe.

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. April 2019 um 12:58:03 Uhr:


Richtig, aber dazu müsste vorab dem Fahrzeug schon ein Kennzeichen zugeteilt und selbiges angebracht worden sein. Theorie und Praxis - zwei unterschiedliche Schuhe.

Wieso? Beides ist Praxis. Hier ging es ja auch um die falsche Warnung vor einer Fahrt mit dem Auto zur Zulassungsstelle. Das ist auch bei abgemeldetem Fahrzeug kein Problem, wenn man sich vorher ein Kennzeichen hat zuteilen lassen, dieses montiert und sich eine eVB-Nummer besorgt hat.

Grüße vom Ostelch

Zur Erinnerung: es geht hier nicht um Vorab-Zuteilung eines Kennzeichens usw.; aus der Schilderung des TE im Eingangs-Beitrag habe ich mal geschlossen, dass das Auto regulär zugelassen ist (auf die Eltern) und UM-gemeldet wird. Nicht angemeldet. Und bei einer Ummeldung bleibt das Auto zugelassen und kann natürlich irgendwo geparkt werden. Wenn sich da dann einer an kurzzeitig abgenommenen Schildern reiben sollte, kann man das mit wenigen Worten aus der Welt schaffen.

Macht euch doch nicht immer die Hose mit der Kneifzange zu.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 2. April 2019 um 13:27:23 Uhr:


Zur Erinnerung: es geht hier nicht um Vorab-Zuteilung eines Kennzeichens usw.; aus der Schilderung des TE im Eingangs-Beitrag habe ich mal geschlossen, dass das Auto regulär zugelassen ist (auf die Eltern) und UM-gemeldet wird. Nicht angemeldet. Und bei einer Ummeldung bleibt das Auto zugelassen und kann natürlich irgendwo geparkt werden. Wenn sich da dann einer an kurzzeitig abgenommenen Schildern reiben sollte, kann man das mit wenigen Worten aus der Welt schaffen.

Macht euch doch nicht immer die Hose mit der Kneifzange zu.

Du hast "mal geschlossen", wie es ist, weißt es also auch nicht genau, aber die anderen gleichmal klein gemacht. 🙄 Es sind dem TE inzwischen alle Varianten erklärt worden. Anmeldung nach vorheriger Abmeldung oder nur Ummeldung. Ummeldung wäre der einfachste Weg. Du kannst die Kneifzange also behalten. 😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 2. April 2019 um 12:39:50 Uhr:


Ändert aber nichts daran, dass das Fahrzeug der Zulassungsstelle eigentlich vorgeführt werden muss und deshalb auch dorthin gefahren werden darf.

ich kenne keine Zulassungsstelle, die heute noch die Autos vorführen und identifizieren lässt. Eine Papieridentifikation scheint dem Gesetz genüge zu tun.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 2. April 2019 um 13:57:30 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 2. April 2019 um 12:39:50 Uhr:


Ändert aber nichts daran, dass das Fahrzeug der Zulassungsstelle eigentlich vorgeführt werden muss und deshalb auch dorthin gefahren werden darf.

ich kenne keine Zulassungsstelle, die heute noch die Autos vorführen und identifizieren lässt. Eine Papieridentifikation scheint dem Gesetz genüge zu tun.

Das ist so. Aber eigentlich ist eine "Identifikation" nur anhand der Papiere doch nicht möglich. Dazu wäre der Vergleich der Angaben in den Papieren mit dem vorgeführten Fahrzeug nötig. Aber gut, dass es so ist und ein Mißbrauch würde wohl spätestens bei der nächsten HU auffallen.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Kai R. schrieb am 2. April 2019 um 13:57:30 Uhr:


ich kenne keine Zulassungsstelle, die heute noch die Autos vorführen und identifizieren lässt. Eine Papieridentifikation scheint dem Gesetz genüge zu tun.

Als ich beim letzten Mal ein Fahrzeug abgemeldet und der neue Besitzer es mit Ausfuhrkennzeichen angemeldet hat, wollte (und hat dann auch) die Dame die VIN am Fahrzeug ueberpruefen.

Beim AusfuhrKennzeichen wird das auch überwiegend noch so gehandhabt,dass die Fin überprüft wird.
Bei einer normalen Umschreibung wohl in der Regel nicht. Viele Zulassungsstellen haben die räumlichen Voraussetzungen,alle Fahrzeuge vorführen zu lassen.

Gruß M

Zitat:

@windelexpress schrieb am 2. April 2019 um 20:58:13 Uhr:


Viele Zulassungsstellen haben nicht die räumlichen Voraussetzungen,alle Fahrzeuge vorführen zu lassen.

so war es wohl gemeint. Bei unserer würde das Chaos ausbrechen, da haben die gar nicht die Zeit dafür.

Richtig Kai, so war es gemeint. Hab nicht mehr Korrektur gelesen.
Bei uns 3 Landkreise weiter, die lassen die FIN Kontrolle bei AusfuhrKennzeichen sogar von der örtlichen Dekra Niederlassung durchführen,weil überhaupt kein Platz ist,ein Fahrzeug vor dem Landkreis- Gebäude zu sichten.

Grüß m

Ich hab da au ne frage zu
Ich hab am Montag mein neues Auto zugelassen. Hab dazu mein altes ohne kennzeichen auf nem Parkplatz an ner Straße vor meinem Haus stehen lassen. Mein netter Nachbar hat natürlich die Polizei gerufen und die haben alles scheins aufgeschrieben und bilder gemacht. Das Auto stand für 2 Stunden so da. Aber eigentlich is es ja die ganze Zeit über angemeldet gewesen oder?

wenn eine Anzeige kommt kann man das in der Regel auf dem kleinen Dienstweg klären, dann wird das fallengelassen. Netten Nachbarn Du hast.

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