Abstandsforderung bei vorzeitiger Auflösung eines Wartungsvertrages

Hallo zusammen,

ich würde gern mal eure Meinungen hören.

Mein vorheriges Fahrzeug habe ich an einen Händler verkauft und den dafür laufenden Wartungsvertrag vorzeitig zum Zeitpunkt der Abmeldung bei der VW Leasing gekündigt.

Neben der Rückerstattung der zu viel gezahlten Service-Rate bekam ich auch eine Rechnung über 22,88 Euro mit der Positionszeile "Abstandsforderung gemäß Aufhebungsvertrag".

In den Bedingungen zum Service-Management-Vertrag finde ich nur einen Passus, der hierzu passen könnte:

Zitat:

Vorzeitige Vertragsaufhebungen sind möglich. Die VW Leasing wird dem Kunden auf Wunsch die finanziellen Bedingungen mitteilen, unter denen eine vorzeitige Vertragsbeendigung möglich ist

Das ist ja ein böser Freibrief. Mittgeteilt wurde mir vorab gar nichts, aber abgesehen davon hat man ja eh keine andere Möglichkeit, da der Wagen ja verkauft wurde. Theoretisch hätte die Position auch 1000 Euro betragen können. In dem Fall wäre ich mit der Zahlung der Raten für die verbleibenden zwei Jahre aber günstiger gekommen.

Geändert hätte sich sicherlich nichts, aber wenn in den Vertragsbedingungen gestanden hätte wie sich die Abstandsforderung berechnet, wäre es auf jeden Fall transparenter gewesen. Schön ist da so nicht.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bleman


Nein, aber wie gesagt, hätte ich eh keine andere Wahl gehabt. In dieser Form halte ich es für sehr kundenunfreundlich. Bei der vorzeitigen Ablösung von Krediten rechnet man ja damit, aber bei einem Servicevertrag eher nicht.

Nun, immerhin hast Du den Servicevertrag doch offensichtlich unterschrieben. Dann muss man auch damit rechnen, dass der Vertragspartner von den Bedingungen Gebrauch macht, die Du mit Deiner Unterschrift anerkannt hast.

Gruß
Der Chaosmanager

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Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


So etwas klärt man aber vorab und beschwert sich nicht hinterher im Forum. Oder glaubst du die lesen hier mit und du bekommst auf diesem Weg deine gewünschte Information?

Als "beschweren" würde ich es nicht bezeichnen. Es hätte ja sein können, dass jemand anderes diesen Fall bereits schon einmal hatte und der Sache bereits einmal nachgegangen ist. Ansonstens braucht es hier nur als Hinweis zu stehen.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Und die Formulierung stand bei Vertragsabschluss so in deinem Vertrag. Wenn dich so eine pauschale Formulierung stört, hättest du den Vertrag ja nicht zu unterschreiben brauchen.

Bei einem Standardvertrag, den täglich wahrscheinlich mehrere hundert Autokäufer unterschreiben und der von einem Unternehmen des Herstellers stammt, liest man vielleicht nicht jede Zeile (Ich weiß, du hättest es getan.). Abgesehen davon, stand der vorzeitige Verkauf zum damaligen Zeitpunkt nicht zur Debatte, sodass ich den Passus sicherlich auch ignoriert hätte. Und wenn man einen Wartungsvertrag möchte, gibt es ja nicht wirklich Alternativen.

Nein, ich habe bei den Leasingverträgen nicht jeden Satz gelesen. Aber ich würde mich auch nicht im Nachhinein darüber beschweren.

Zitat:

Original geschrieben von Bleman



Zitat:

Vorzeitige Vertragsaufhebungen sind möglich. Die VW Leasing wird dem Kunden auf Wunsch die finanziellen Bedingungen mitteilen, unter denen eine vorzeitige Vertragsbeendigung möglich ist

Das ist ja ein böser Freibrief. Mittgeteilt wurde mir vorab gar nichts, aber abgesehen davon hat man ja eh keine andere Möglichkeit, da der Wagen ja verkauft wurde. Theoretisch hätte die Position auch 1000 Euro betragen können. In dem Fall wäre ich mit der Zahlung der Raten für die verbleibenden zwei Jahre aber günstiger gekommen.

...

Da steht doch eindeutig, dass du vorher Auskunft hättest einholen können. Wenn du das nicht tust, ist das dein Versäumnis. Und wenn dein Beitrag kein Beschweren ist, dann ist es halt "grundloses Rummaulen".

Zitat:

Original geschrieben von Bleman



Das ist ja ein böser Freibrief. Mittgeteilt wurde mir vorab gar nichts, aber abgesehen davon hat man ja eh keine andere Möglichkeit, da der Wagen ja verkauft wurde. Theoretisch hätte die Position auch 1000 Euro betragen können.

Jedenfalls muss Dir in Deinem Leben mal jemand übel mitgespielt haben, um solch ein abgrundtiefes Misstrauen zu entwickeln.

"Hätte - wäre - wenn" ist aber nicht in Deinem Fall. Man hat Dir 22,88 € in Rechnung gestellt und Du unterstellst, dass sie Dir 1.000 € in Rechnung hätten stellen können. Hatten Sie aber wahrscheinlich nie vor 😉

Weißt Du was? Auch dann, wenn dies heutzutage unüblich ist, schließe ich noch viele Geschäfte per Handschlag ab. Mir würde dabei niemals einfallen, jemanden über den Tisch zu ziehen und mir ist das auch noch nie passiert.

Was Dir fehlt, ist eine gesunde Portion Grundvertrauen. Die Welt mag vielleicht schlecht sein - aber sicher nicht soooo schlecht wie Du denkst ...

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Da steht doch eindeutig, dass du vorher Auskunft hättest einholen können. Wenn du das nicht tust, ist das dein Versäumnis.

Ich glaube, wir drehen uns im Kreis. Selbst wenn ich dies getan hätte, hätte es nichts gebracht, da das Fahrzeug nunmal verkauft wurde und somit auch der Vertrag sinnvollerweise beendet wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager


"Hätte - wäre - wenn" ist aber nicht in Deinem Fall. Man hat Dir 22,88 € in Rechnung gestellt und Du unterstellst, dass sie Dir 1.000 € in Rechnung hätten stellen können. Hatten Sie aber wahrscheinlich nie vor 😉

Laut der pauschalen Formulierung hätten sie dies ja tatsächlich gekonnt und ich hätte noch nicht einmal etwas dagegen tun können. Was spricht dagegen, den Betrag einfach im Vertrag oder einen Preisverzeichnis zu benennen, so dass man definitiv weiß, welche Kosten auf einen zukommen? Selbst wenn ich den Betrag vor Vertragsunterzeichnung erfragt hätte, so hätte es zum Zeitpunkt der Kündigung schon ein anderer sein können. Dies lässt der Passus auch zu.

22,88 Euro bringen einen sicherlich nicht um, aber wo wäre die Schmerzgrenze gewesen? Sind 50 Euro oder gar 100 Euro noch angemessen? Wie weit soll ich vertrauen?

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Zitat:

Original geschrieben von Bleman



Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager


"Hätte - wäre - wenn" ist aber nicht in Deinem Fall. Man hat Dir 22,88 € in Rechnung gestellt und Du unterstellst, dass sie Dir 1.000 € in Rechnung hätten stellen können. Hatten Sie aber wahrscheinlich nie vor 😉
Laut der pauschalen Formulierung hätten sie dies ja tatsächlich gekonnt und ich hätte noch nicht einmal etwas dagegen tun können.

Glaubst Du eigentlich, wir würden im Wilden Westen leben, wo jeder irgendwas berechnen könnte?

Grüße
Der Chaosmanager

Ihr habt sowas von keine Ahnung 😁

Es gibt schöne Dinge wie: Unmöglichkeit der Leistung, Schadenersatz statt der Leistung usw. Dann gibt es noch Sachverhalte,die früher Haupt-und Nebenleistung hießen usw. usf. AGB-Kontrolle sowieso.

Lieber TE, in diesem Forum brauchste keine Hilfe erwarten....frag lieber woanders.

Zitat:

Original geschrieben von VollSynchronisiert


Schadenersatz statt der Leistung usw

Ich weiß nicht, wie viel der Wartungsvertrag für einen Up kostet, aber ich denke, nicht viel mehr als 25 € monatlich.

Wenn der TE nun befürchtete, dass ihm als Abstandssumme 1.000 € in Rechnung hätten gestellt werden können, dann frage ich mich, wie Du dies mit "Schadenersatz statt Leistung" begründest.

Der TE schrieb, dass er den Wartungsvertrag vorzeitig gekündigt hat. Nehmen wir mal an, dass dieser noch ein Jahr gelaufen wäre, dann wäre dies noch ein Restbetrag von 12 x 25 € = 300 € gewesen (nur angenommen).

Wie dann ein Schadenersatz von 1.000 € - der im übrigen seitens VW lt. TE nie zur Debatte stand - entstehen könnte, ist mir schleierhaft.

Ach so, ich vergaß, dass ich in Deinen Augen ja keine Ahnung habe ... aber logisch denken kann ich schon noch 😉

Gruß
Der Chaosmanager

Naja, wenn man es nicht verstehen will. Die 1.000 Euro waren symbolisch. Wir können auch gern mit echten Werten rechnen. Austehend waren noch ca. 24 Monatsraten a 17,06 Euro was zusammen 409,44 Euro wären. Hätte nun die Abstandsforderung 400 Euro betragen, was mit diesen Bedingungen durchaus möglich gewesen wäre, hätte man sicherlich auch nichts gegen tun können. Für mich sind zumindest 400 Euro Geld, welches ich nicht einfach mal so zum Fenster rauswerfe.

Zitat:

Original geschrieben von Bleman


Austehend waren noch ca. 24 Monatsraten a 17,06 Euro was zusammen 409,44 Euro wären. Hätte nun die Abstandsforderung 400 Euro betragen, was mit diesen Bedingungen durchaus möglich gewesen wäre, hätte man sicherlich auch nichts gegen tun können.

Dessen wäre ich mir nicht sicher. Wenn die AGB vorsehen, dass eine vorzeitige Auflösung möglich ist, kann die Bank nicht die volle Summe als Abstandsforderung verlangen. Dies ginge nach meinem Rechtsverständnis nur, wenn eine Kündigung eigentlich ausgeschlossen wäre.

Zitat:

Für mich sind zumindest 400 Euro Geld, welches ich nicht einfach mal so zum Fenster rauswerfe.

Sorry, aber diesen Einwand verstehe ich nicht. Man hat Dir doch nur 22,88 € berechnet und nicht 400 €.

Gruß
Der Chaosmanager

So, für die, die es interessiert hier die Auflösung:

Es handelt sich lt. der VW Leasing um die Berechnung der Mehrkilometer. Dann kann ich den Betrag auch nachvollziehen. Warum schreibt man dies nicht einfach inkl. der Berechnung in die Abrechnung?

Zitat:

Dessen wäre ich mir nicht sicher. Wenn die AGB vorsehen, dass eine vorzeitige Auflösung möglich ist, kann die Bank nicht die volle Summe als Abstandsforderung verlangen. Dies ginge nach meinem Rechtsverständnis nur, wenn eine Kündigung eigentlich ausgeschlossen wäre.

selbst dann wäre die volle summe nicht drinn, da die leistung auf der gegenseite ja auch nicht erbracht worden wäre.

Zitat:

hätte man sicherlich auch nichts gegen tun können

was schreibst du für ein blödsinn! gerade weil da im vertrag nicht steht, wie sich diese kosten berechnen, ist dies nicht von gott gegen, dass du das geld zahlen musst, egal welcher beitrag. ich habe doch schonmal geschrieben: nicht zahlen und erstmal eine aufschlüsselung kommen lassen, wie sich der betrag berechnet.

man man man. du erinnerst mich an die zeit nach der wende. da wurden reihenweise versicherungen an ossis verkauft - marke brandschutz fürs haus (welches sie sich in drei jahren bauen werden...)

Ist schon interessant, wie du meinst andere beurteilen zu können, ohne sie zu kennen. Ich habe an keiner Stelle geschrieben, dass ich einen überhöhten Betrag bezahlt habe oder hätte, gern nochmal - der Betrag wurde verrechnet. Im Übrigen ist Aufschlüsselung mittlerweile (siehe Beitrag über deinem) erfolgt.

Es ging lediglich darum, dass es eine höhere Forderung hätte sein können. Diese hätte auch erst einmal im Raum gestanden und nur mit höherem Aufwand ggf. mit rechtlichen Beistand bestritten werden können.

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