absolutes Halteverbot wo Anfang und Ende/Parken rechts an Baustelle?
Hallo an alle,
mir ist es nicht klar ob man entlang der Baustelle d.h. auf der Seite rechts neben dem Fahrweg zwischen Halle und Baustelle entlang parken kann (siehe schräg gegenüber dem PkW (Scheinwerfer ein) auf der rechten Seite neben dem Bauzaun parken viele PkWs bis zum Ende der Halle/Baustelle bzw. wo eine Straße weiter oben quer läuft. Kann man hier den ganzen Tag über parken? Was bedeutet das rechte Schild (absolutes Halteverbot) mit Pfeil nach links und dem weißen Schild darunter? Beginnt hier der Anfang oder ist hier bereits das Ende der Halteverbots? Parken hier alle Pkws auf der rechten Baustellenseite richtig? Siehe Fotos.
Bin für alle Rückantworten sehr dankbar
LG
wesa
Beste Antwort im Thema
Wer die Schilder aufgestellt hat, sollte sich sein Lehrgeld zurück zahlen lassen. Die Pfeile zeigen nicht nicht Straße herunter sondern gelten in dieser Position für die auf dem Foto zu sehende Querstraße.
62 Antworten
Die Beschilderung ist doch ganz eindeutig. Hier liegt eher ein Denkfehler über die Bedeutung der Pfeile vor. Die Haltverbotsschilder müssen nicht parallel zur Fahrbahn aufgestellt sein, sie können auch rechtwinklig aufgestellt sein. Die StVO erklärt trotzdem genau, was die Pfeile bedeuten:
"Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite Pfeilspitze von ihr weg."
Och gehe davon aus, dass das jjjeweils zweite Schild für uns nicht sichtbar on der Seitenstraße steht. Das gilt auch, falls es sich dabei um einen Privatweg handelt
Ich weiß nicht, was du meinst. Der Beginn des Haltverbotes ist ganz eindeutig. Nur wo es endet, kann man auf den Fotos nicht erkennen. Entweder an der nächsten Einmündung oder am Ende-Schild.
Zitat:
@cementario2 schrieb am 15. Januar 2018 um 23:41:19 Uhr:
Soviel ich weiß, darf im absoluten Halteverbot auch nicht 3Min gehalten werden. Das gilt nur für das EINGESCHRÄNKE Halteverbot.
Ja klar, da war ich etwas neben der Spur, sorry. 😁 Doch der Rest stimmt: ab dem Schild rechts am Bauzaun gilt in der Straße geradeaus absolutes Halteverbot und das hat mit der Querstraße (im Bild links unten/vorne) nichts zu tun.
@Florian333hat das schon richtig erklärt.
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Das Problem ist, dass es in Deutschland leider drei Varianten der Haltverbotsaufstellung gibt:
1. Aufstellung Schild rechtwinklig zur Fahrbahnlängsachse, Pfeil zur Fahrbahn = Anfang, Pfeil von der Fahrbahn weg = Ende - diese Aufstellung ist StVO-konform und nicht zu beanstanden.
2. Aufstellung im spitzen Winkel zur Fahrbahnlängsachse (dies wird durch die VwV-StVO gefordert), so dass der Pfeil immernoch zur Fahrbahn bzw. von dieser weg zeigt, sich aber gleichzeitig ein "Richtungsbezug" ergibt (ab hier nach da). Diese Aufstellung wird quasi der Eselsbrücke gerecht, die vielen Verkehrsteilnehmern beigebracht wird "das Haltverbot gilt in Pfeilrichtung".
3. Aufstellung parallell zur Fahrbahnlängsachse. Hier haben wir nur noch den Richtungsbezug durch die Pfeile, der aber nirgendwo geregelt ist und zudem sind die Schilder in Fahrtrichtung schlecht bis gar nicht sichtbar.
Da das Foto nur den weiteren Verlauf der Straße zeigt, nicht aber den Einmündungsbereich (gibt es den dort?), könnte es auch sein, dass hier Variante 3 zur Anwendung kam, um die Zufahrt freizuhalten. Ein Übersichtsbild könnte bei der Bewertung helfen.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 16. Januar 2018 um 11:39:48 Uhr:
(Variante) 3. Aufstellung parallell zur Fahrbahnlängsachse. Hier haben wir nur noch den Richtungsbezug durch die Pfeile, der aber nirgendwo geregelt ist
Das Halteverbotsschild mit Pfeilen nach links und rechts sieht man bisweilen auch an Zäunen und Hauswänden und soll wohl das Halten/Parken zu beiden Seiten des Schildes verbieten. Da das aber illegal ist bzw. nicht StVO-konform, könnte man das eigentlich getrost ignorieren. Fragt sich nur, was im Ernstfall das Gericht dazu sagen würde. 😁
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 16. Januar 2018 um 11:39:48 Uhr:
Da das Foto nur den weiteren Verlauf der Straße zeigt, nicht aber den Einmündungsbereich (gibt es den dort?), könnte es auch sein, dass hier Variante 3 zur Anwendung kam, um die Zufahrt freizuhalten.
Da das Schild quer zur Fahrbahn steht, halte ich das für eher unwahrscheinlich. Das absolute Halteverbot macht an der Stelle ja auch Sinn, da die Straße vermutlich unter der gesetzlichen Mindestbreite von 5,50 m (?) liegt. Dass ab der Laterne rechts trotzdem geparkt wird, könnte folgende Ursachen haben:
1. An der Laterne gibt es eine Einmündung oder ein Aufhebungsschild zum Halteverbot; beides im Foto nicht erkennbar.
2. Das Halteverbotssschild wird bewusst ignoriert, weil dort nie kontrolliert wird. Einen solchen Fall haben wir hier in direkter Nachbarschaft vor einer Kita. Alle 50 m steht ein Halteverbotsschild, doch weil in der Kita-Einfahrt max. 3 Autos stehen können, parken die anderen Eltern rotzfrech direkt hinter dem Schild. Und das seit vielen Jahren, weil sich das Ordnungsamt noch nie für diese Anliegerstraße interessiert hat und kein Knöllchen zu befürchten ist. Ab und zu fährt mal ein Streifenwagen vorbei, aber nach Aussage der Beamten würde die Überwachung des ruhenden Verkehrs nicht zu ihren Aufgaben gehören. Die Eltern wissen das natürlich und ignorieren die StVO an dieser Stelle ganz bewusst.
Das Schild hat, so wie es steht, mit der gepflasterten Straße nichts zu tun, es zeigt eindeutig nach links und nicht die Straße hinunter, für die es angeblich gelten soll. "Da das Foto nur den weiteren Verlauf der Straße zeigt, nicht aber den Einmündungsbereich (gibt es den dort?), könnte es auch sein, dass hier Variante 3 zur Anwendung kam, um die Zufahrt freizuhalten. " Davon gehe ich auch mal aus.
Zitat:
Das absolute Halteverbot macht an der Stelle ja auch Sinn, da die Straße vermutlich unter der gesetzlichen Mindestbreite von 5,50 m (?) liegt.
Das wäre unzulässig, da hierzu bereits eine gesetzliche Regelung im §12 StVO existiert. Bedeutet natürlich nicht, dass eine solche Anordnung ausgeschlossen ist.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 16. Januar 2018 um 14:35:45 Uhr:
Das Schild hat, so wie es steht, mit der gepflasterten Straße nichts zu tun, es zeigt eindeutig nach links und nicht die Straße hinunter, für die es angeblich gelten soll.
Nein, das Schild zeigt nicht nach links! Nur der Pfeil zeigt nach links, aber das ist - wie
@Florian333schon richtig geschrieben hat - kein Richtungspfeil, sondern lt. StVO die Kennzeichnung für den Beginn der Verbotsstrecke. Das Schild gilt demnach für die Pflasterstraße geradeaus. Ist doch eindeutig und keine Auslegungssache. 😁
Tja, haargenau das gleiche Thema wurde vor 1 Monat auch schon heiß diskutiert ... mit teils absurden Auslegungen der StVO. Noch mal zum Nachlesen:
www.motor-talk.de/forum/knoellchen-im-halteverbot-t6214363.html
Das Halteverbotsschild mit Pfeilen nach links und rechts sieht man bisweilen auch an Zäunen und Hauswänden und soll wohl das Halten/Parken zu beiden Seiten des Schildes verbieten. Da das aber illegal ist bzw. nicht StVO-konform, könnte man das eigentlich getrost ignorieren. Fragt sich nur, was im Ernstfall das Gericht dazu sagen würde. 😁
uUUUPS
Das Schild mit einem Pfeil nach rechts UND links wird ab Xm Länge aufgestellt, wenn sich das Verbot über eine längere Strecke Gültigkeit hat. Bei 30m reichen die hier diskutierten Schilder, aber ab einer bestimmten Strecke, wird das Schild mit den beiden Pfeilen aufgestellt.
Zitat:
@cementario2 schrieb am 16. Januar 2018 um 16:52:54 Uhr:
ab einer bestimmten Strecke, wird das Schild mit den beiden Pfeilen aufgestellt.
Das ist dann ein Wiederholungsschild und in der StVO geregelt. Ich meinte aber ein Schild mit Pfeilen, das z.B. auf einem Hof an eine Hauswand angebracht wurde und das Parken zu beiden Seiten des Schildes verhindern soll. Man weiß ja, was gemeint ist, aber rechtlich gesehen Unsinn, weil in der StVO so nicht vorgesehen.
Dieses Prinzip stammt aus den 40er Jahren und wird bis heute angewandt. Hamburg macht das aktuell mit Zeichen 314 an Ladesäulen für Elektrofahrzeuge und verkennt hier kolossal die Rechtslage bzw. die Bedeutung des Verkehrszeichens. Was soll's.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 16. Januar 2018 um 14:35:45 Uhr:
Das Schild hat, so wie es steht, mit der gepflasterten Straße nichts zu tun, es zeigt eindeutig nach links und nicht die Straße hinunter, für die es angeblich gelten soll. [...]
Du scheinst eine besonders helle Kerze auf der Torte zu sein...