Absoluter Werkstattfusch, was kann ich jetzt machen???

Opel Vectra A

Hallo, hab da mal ein dringendes Problem. Habe mein Auto, Vectra 2000, vor einer Woche mein Auto das erste Mal in eine Werkstatt gebracht, habe über My-Hammer eine Auktion eingestellt zum Kupplungswechsel mit Simmerring der Kurbelwelle tauschen. Habe extra nicht das niedrigste Gebot genommen weil ich mir schon dachte das es nicht zu günstig sein darf. Dazu wählte ich die Firma mit allen Bewertung positiv. Und dann fing das ganze Dilemmer an: Als ich mein Auto nach einem Tag in der Werkstatt abholen wollte ging erst der Rückwärtsgang nicht rein,der gute Mann hat dann vorn am Schaltgestänge bisschen rumgestellt dann ging er auch rein. Dann fuhr ich auf die Landstraße um dann dorf festzustellen das der 5. Gang auch nicht ging. Also, ab zurück in die Werkstatt. Auf dem Weg dorthin zurück ist mir dann aufgefallen das wenn ich gas gegeben habe und kurz danach auf die Bremse getreten habe ein komisches lautes knacken von vorn kam. Als ich dorf ankam habe ich dorf mein Problem geschildert und der Mechaniker meinte er kümmert sie darum ich solle mein Auto nochmal ein Tag da lassen. Als ich mein Auto am nächsten Tag abholen wollte war er immernoch nicht fertig damit,also habe ich gewartet und ihm dabei auf die Finger geschaut. Dabei sind mir fast die Augen aus dem Kopf gefallen.....Der guten Mann erzählte mir dann das ihm in der Nacht eingefallen ist das er vergessen hat die Schrauben vom Rahnmen anzuziehen und ebenfals erzählte er mir das er das Getriebe geönffnet hat und die Zahnräder rausgeholt hat weil ihm irgentein Trottel erzählt hat, wenn er die Wellen rauszieht kann er die Kupplung und den Simmerring tauschen ohne das Getriebe auszubauen. Als er dann merkte das wird wohl nix baute er alles zusammen und setzte das letzte Zahnrad falsch herrum ein! Das war dann wohl der Grund dafür das der 5. nicht reinging. Er versuchte dann seinen fusch zu beseitigen und versicherte mit es sei jetzt alles ok. Auf der fahrt nachhause hat es mir dann erstmal die Tachowelle zerhauern weil er vergessen hat sie festzuschrauben. Und das knacken war noch viel lauter als vorher!!! Was kann ich nun tun? Will das Auto nicht nochmal dahin bringen! Er hat mir auch schriftlich bestätigt das er das Getriebe geöffnet hat und und das knacken beseitigt haben soll was aber nicht der Fall ist! Bitte um Hilfe

13 Antworten

SOFRT Reklamieren !!

und ganz gelogen is die Story nicht .. es gbt tatsächlich bei einigen Modellen die Möglichkeit die Kupplung durch ziehen einer Welle zu wechseln ... was aber die anderen Sachen nicht entschuldigt ... und irgendwie hört sich das für mich auch nicht so an als hätte der gute man jemals eine Kupplung gewechselt ... geschweige denn ein Getriebe zerlegt ...

Muss ich jetzt noch ein zweites Mal nachbessern lassen? Habe angst wenn ich das Auto wieder dorf hinbringen, das noch mehr verpfuscht wird.Wollte eigentlich morgen zur Dekra und ein Gutachten über die nicht fachgerechten Arbeiten erstellen lassen und danach zum Anwalt.

Du kanns die Kupplung eigendlich bei allen wechseln ohne das Getriebe auszubauen aber er muss wohl schon versuchht haben das Getriebe raus zu nehmen weil der ja am gestänge gefummelt hat!!!

Un in zahnrad falsch montiert ohh backe wie doof muss man eigendlich sein, vieleicht hat der gar keins mehr rein gemacht gehabt!!

Erkundige dich beim Anwalt wie man die sache genau regeln kann, der soll dir in paar tipps geben wegen Gutachten usw un dann lässt du dir den scheiß gut bezahlen!!!

Punkto Kupplung:
Heb dein Auto mal vorne hoch tuh böcke drunter und schraub unten neben der Kupplung den Halbrunden Blechdeckel los un schau mal mit na Taschenlampe rein dann siehst du die Kupplung und kanns feststellen ob sie Neu ist oder noch die alte drin ist

Alte=Schwarz (verdredckt
Neue=Schönes Silber/grau

Zitat:

Original geschrieben von rauscher83


Du kanns die Kupplung eigendlich bei allen wechseln ohne das Getriebe auszubauen ...

Zum x´ten mal.....NEIN! Beim F18 muss das Getriebe raus!

@Matze2512

Die Pfeiffe hätte nur die Getriebewelle rausziehen müssen und nicht gleich das ganze Getriebe zerlegen... 🙄
Beim F20 wird die Kupplung bei eingebautem Getriebe von unten durch eine Öffnung aus- und eingebaut. Da die Welle in die Verzahnung der Mitnehmerscheibe greift, muss dieser vorher nur zurück gezogen werden um die ganze Kupplung überhaupt da rauszubekommen.

- Schaltung funktioniert nicht
- Knacken während der Fahrt
- Sprich, Getriebe falsch zusammen gesetzt und somit beschädigt
- Vergessen Schrauben festzuziehen
...

Für mich heisst das, vor Übergabe ÜBERHAUPT KEINE PROBEFAHRT DURCHGEFÜHRT!
Ich will erst garnicht wissen ob der Herr "Kollege" in diesem Betrieb auch Bremsen erneuert.

Du könntest das Getriebe woanders instandsetzen lassen und die Rechnung dann diesem Pfuschbetrieb weitergeben. Aber vorher mit einem Anwalt abklären.

Gruß
Ercan

Moin Moin Gemeinde,

bei allem Ärger und allem Stress.... die Werkstatt in der die Reperatur durchgeführt wurde, ist deine erste Anlaufstelle !!

Ich kann verstehen das du keinen Bock hast weiter an deinem 2000er rumfummeln zu lassen, aber das alles ist eine Rechtsfrage!

Der Kollege der, wenn auch nicht fachgerecht, die Reperatur durchgeführt hat, hat 3 Versuche seinen Murks zu beseitigen. Wenn du vorher irgendwelche anderen Schritte einleitest, dann bleibst du auf den Kosten sitzen. Sorry wenn dir das nicht gefällt was du jetzt liest, aber so ist die Rechtslage.

@C20NE-Cruiser: Kann dir nur zustimmen.... wenn der Kollege mal die Bremsen "erneuert".... dann "Gute Nacht" !
Wer heute so alles gewerblich an einem KFZ schrauben darf, das ist mehr als verwunderlich 😁

Tschüss
StressMann

StressMann hat vollkommen Recht!!!!!!!!!

Leider darf die Werkstatt 3 mal nachbessern!!!!!!

Danke erstmal für die vielen Antworten,werde dann morgen nochmal mein Auto zu diesem Pfuscher bringen. Mehr kaputt machen als er schon ist, kann er sowieso nicht mehr. Mal gucken was da dann diesmal bei rauskommt.

Hi,

das mit dem 3 mal nachbessern lassen, stimmt leider etwas nur bedingt...😉
Wenn der Kunde die Vermutung hat, dass die Firma wo er sein Fahrzeug zu einer Inst. hingebracht hat, nicht fähig ist, einen Rep. Mangel "fachgerecht" zu beseitigen, braucht er diese Kulanzregelung für die Werkstatt nicht in Anspruch zu nehmen...😉

Allerdings würde ich die ganze Sache noch mal mit einem "ADVOKATEN" abklären, da ich den genauen Wortlaut nicht mehr im Kopf habe...🙁
Auf jeden Fall ist die Sache ziemlich "Heftig" und "Ärgerlich" zugleich....😰

Ich hätte zumindestends Angst davor, mein Fahrzeug dort wieder hinzubringen...🙁

Bär

@Matze2512:
...UND lass dir bei jeder Nachbesserung immer eine schriftliche Bestätigung der durchgeführten Arbeiten geben!
...SOWIE geh zu deinem Rechtsbeistand und lass dich umfassend informieren.

Ist ja echt "genial" was man heutzutage alles zugemutet bekommt... 🙄

@Bär:
Woher hast du das mit der nicht in Anspruch genommenen "Kulanzregelung" und wie soll der jeweilige Kunde diese Annahme bei evtl. Problemen begründen können als Nicht-Fachmann?!?
Ist mir nämlich bis jetzt so neu.

Grüße,
Stean

Mal eine andere Frage, ich bin der Meinung das der Kerl gar nicht berechtigt war solche Arbeiten durchzuführen. Ich geh mal davon aus, das ich richtig in der Annahme bin, um Kfz-Werkstatt zu führen und sich auch Kfz-Werkstatt zu nennen, einen Meister benötigt. Habe nämlich im nachhinein erfahren das weder einer der Angestellten noch der Besitzer einen Meister hat. Genauso habe ich erfahren das er keine Betriebshaftpflicht hat (stelle man sich mal vor, mein Auto wäre in seiner Werkstatt abgerannt oder von der Bühne gerutscht). Deswegen bin ich auch nicht gewillt mein Auto ein drittes Mal dort hin zu bringen.Hab die Woche noch einen Termin beim Anwalt und werde mich auch mal bei der HWK erkundigen,teil euch dann mit was rauskam.

Zitat:

Original geschrieben von Stean


@Bär:
Woher hast du das mit der nicht in Anspruch genommenen "Kulanzregelung" und wie soll der jeweilige Kunde diese Annahme bei evtl. Problemen begründen können als Nicht-Fachmann?!?
Ist mir nämlich bis jetzt so neu.

Grüße,
Stean

Die Nachbesserung/Kulanzregelung, setzt immer ein Vertrauen des Kunden in die Arbeit der Werkstatt voraus...🙂

Wenn diese Vertrauen des Kunden, in die Sorgfaltspflicht der Werkstatt nicht mehr gegeben ist, dann hat der Kunde das Recht diese zu verweigern...😉

So ähnlich, habe ich es mal in einer Urteilsbegründung vom Oberlandesgericht hier in SH gelese, stand in einem Artikel drin...

Das Vertrauen des Kunden in eine "fachgerechte" Arbeit der jeweiligen Werkstatt, ist ein wesendlicher Bestandteil, solcher "Verträge" so die Urteilsbegründung des Gerichtes, welche zugunsten des "Kunden" ausgefallen ist...

Und wenn dann noch ein berechtigter Zweifel an der Fähigkeit der Werkstatt, solche Rep. auszuführen besteht, sei es durch mangelnde Fachkenntnis oder schlampiges Arbeiten, dann kann man sowas auch von der IHK überprüfen/begutachten lassen und ebenfalls als Begründung vorlegen.Und das hier wohl "schlampig" gearbeitet wurde, steht wohl außer Frage...

Ich denke mal die Begründung „Vertrauen" zwischen Kunden und Werkstatt schaffen, ist für sowas auch mehr als nur ausreichend. Schließlich geht es hier um ein Fahrzeug, wo auch Sicherheitsrelevante Teile eine große Rolle spielen können, die Bremse ist hier nur mal als Beispiel zu nennen…😰

Und wenn ich lese, dass dem Mechaniker „Abends/Nachts“ einfallen ist, dass er Schrauben vergessen hat anzuziehen, dann möchte ich nicht daran denken, was er alle schon beim Bremsendienst vergessen haben könnte…😰
Auch die Sorgfaltspflicht des „Werkstattleiters/Meisters“ sei hier mal in Frage gestellt, denn so wie Ercan es schon sagt, ist hier wohl auch keine Probefahrt durchgeführt worden, so wie es sich eigentlich gehört….🙁

Bär

Also nur zur Info: Heut hat es mir das Getriebe zerhauen! Kein Gang geht mehr rein und macht laute Geräusche. Wird wohl noch ein langer Kampf! Zum Glück hab ich noch nen Vectra..... Gruß Matze

Fordere die Werkstatt schriftlich auf den Schaden zu beheben, lass Dir das bestätigen, setzte eine Frist und verlange Nutzungsausfall. Du hast Gewährleistungsrecht. Lenkt die Werkstatt nicht ein, nimm Dir einen Anwalt.
Eine Rechtsschutzversicherung wäre von Vorteil, auch vorbeugend.
Eine Anfrage bei einem Anwalt ist ertmal kostenlos.

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