Abschlepphaken in cleaner Frontstoßstange

VW Vento 1H

Moin,

wo und wie wird das gehandhabt mit dem Abschlepphaken für cleane Stoßstangen?

Will meine zwar nicht cleanen, aber mir wurden gestern auf dem disco parkplatz mal wieder meine klarglasblinker geklaut *grummel* und ich will die nun richtig ankleben und mit silikon und co zumachen, nur da kommt man ja auch nicht mehr an den haken ran.

mfg.

21 Antworten

meine lösung:

http://www.motor-talk.de/.../sicherrung3.jpg?s&%3Bpostid=1559198
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

danke für den tipp matze,
werd das dann auch mal so in der art versuchen.

mfg.

Zitat:

Original geschrieben von aTz3


...
ach ja und das mit den nsw in air intakes geht nicht, denn die nsw müssen glaub 20cm vom boden weg sein.

Passt zwar grad net ganz zum Thema, aber stimmt das ? Höre ich grad zum ersten Mal. Gibt doch auch einige, die die unten in die Lippe einbauen...

Zitat:

Original geschrieben von Golf-ONkelz


Passt zwar grad net ganz zum Thema, aber stimmt das ? Höre ich grad zum ersten Mal. Gibt doch auch einige, die die unten in die Lippe einbauen...

Also ich hab in der StVZO nach gelesen, das steht zum Thema:

§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten.

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, dass eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.

Also da steht nix von ner Mindesthöhe...

Außerdem hab ich Air-Intakes von Mattig, die laut Gutachten für Nebelscheinwerfer vorgesehen sind, also mit Segen vom TÜV und die sind nie 20 cm über dem Boden, selbst mit Serienfahrwerk nicht...

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Also ich hab beim Cleaning komplett auf die Abschleppösenöffnung verzichtet und den Tüv hats nicht interessiert.

Zitat:

Original geschrieben von 123aam456


ich hab des bei mir so gelöst...

loch rein und kappe drauf...

sag nicht du hast ´ne Monsterfront?

ist ja abartig 😁

nur mal so zur info...

in diesem thread ging es eigentlich nicht darum was der tüv sagt, sondern um eigenes interesse...

mfg.

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