Abschleppen bei nicht gekennzeichneten Privatparkplatz

Hallo,
einfache Kurzfassung: darf man auf einen nicht gekennzeichneten Privatparkplatz parken bzw abschleppen lassen?

Langfassung.
Wohne in einem Haus mit 4 Wohnungen in einer Spielstrasse (verkehrsberuhigter Bereich) gegenüber der Haustür stehen unsere Autos. Einmal links um die Ecke an der Hausseite sind weitere Stellplätze. Läuft man ein Stück weiter sind links 2 Gärten der unteren Wohnungen. Da wo die Gärten enden eine Hecke und son Maschendrahtzaun. Da vor fängt ein weiterer großer Parkplatz an, weil schräk links weitere Häuser mit mehreren Wohnungen stehen. Nirgendwo stehen Schilder mit Privatparkplatz und es gibt auch nicht diese Kennzeichen, wo jeder sein zugewiesen Parkplatz hat.
Jetzt bin ich Samstag Abend spät nach Hause gekommen. Normalerweise parke ich an der Seite, früher habe ich mal gegenüber der Haustür geparkt.
Jedoch war alles voll, da die Nachbarn wohl Besuch hatten. Gegenüber und an der Seite. Also habe ich dann hinter dem Haus am Gartenzaun geparkt. Dort stand ich auch den ganzen Sonntag.

Heute morgen hatte ich einen Zettel an der Scheibe. Diese Parkplätze gehören zu Hausnummer X-Y, (also zum Haus schräk links.) Beim nächsten Mal lassen wir abschleppen.

Können die einfach abschleppen lassen, wenn dort keine Schilder stehen ? Darf ich generell dort parken?
Laut google bedarf es zum abschleppen ein Schild. Ist das richtig?
Nicht das ich dem "Nachbar" eine Antwort schicke und falsch liege.

75 Antworten

@WeissNicht : Komische Frage, wo ich wohne. Zu Hause natürlich, wo denn sonst...

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. Januar 2024 um 09:47:55 Uhr:


@WeissNicht : Komische Frage, wo ich wohne. Zu Hause natürlich, wo denn sonst...

Ahh, da. Ok. Wenn ich mal eine offene Garage brauche, komme ich vorbei ;-).

Dann komm aber mit dem Cabrio, meines fühlt sich manchmal so einsam und sucht einen Freund.

Zitat:

@yellwork schrieb am 30. Januar 2024 um 07:18:33 Uhr:


Auch wenn es nicht markiert ist, heisst es nicht direkt, das du da parken darfst.

In welchem Gesetz steht das denn jetzt? Wie gesagt finde ich nur: eine Kennzeichnung ist nicht zwingend erforderlich, wenn sie aber fehlt darf nicht abgeschleppt werden.

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Zitat:

@AS60 schrieb am 30. Januar 2024 um 09:43:50 Uhr:



Zitat:

@derdirk22 schrieb am 30. Januar 2024 um 06:17:47 Uhr:


Ja das hat der Abschleppdienst auch. Besseres zu tun als sich um Kinderkacke und ein angeschlagenes Ego zu kümmern

Mein Beitrag bezog sich auf die Musik, die dich plötzlich stört. Was hat das mit dem Abschleppdienst zu tun. Dir ging es nur darum, demjenigen, der dir das Schleppen angedroht hat, als "Rache" bei nächster Gelegenheit die Polizei ins Haus zu schicken.
Wenn das mal kein Kindergarten ist? Ist aber leider nicht selten heute.

Nein, ich habe nichts von dem Nachbarn geschrieben. Wie auch schon gesagt, weiß ich auch garnicht wer das war.
Ich habe nur gesagt, ich rufe die Polizei. Früher habe ich mitgehört, aber jetzt ist es halt pp - persönliches Pech. Schließlich ist es verboten Geburtstag zu feiern.

@derdirk22 du solltest den Fred jetzt einfach auf sich beruhen lassen. Ab jetzt wird es nur noch peinlicher für dich...

Zitat:

@mecco schrieb am 30. Januar 2024 um 08:40:25 Uhr:



Zitat:

@derdirk22 schrieb am 30. Januar 2024 um 06:38:41 Uhr:


Es ist ein großer (anscheinend gemeinschaftlicher) Parkplatz für die Häuserreihe.

Das gibt's auch. Nutzen dürfen den dann die Berechtigten, die sich auf irgendeine Weise untereinander einigen müssen. Wenn Dir einer von denen seinen Platz überlassen will, muss er das vorher mit den anderen abstimmen. Aber kläre doch erstmal, was das wirklich für eine Fläche ist.

Bin ja dabei. Bei der städtischen Facebook Gruppe habe ich schon gefragt, ob jemand weiß wer der Vermieter ist. Keine Antwort.
Online Grundbuch habe ich nachgeschaut, kostet Geld.

Katasteramt kostet kein Geld, schau da nach.

Um zu wissen, dass ich auf fremden, privaten Grundstück nicht parken darf, brauche ich kein Gesetz, da reichen 1-2 graue Gehirnzellen. Ansonsten empfehle ich einen Blick ins BGB zu werfen, Stichwort Besitzstörung.

Zitat:

@derdirk22 schrieb am 30. Januar 2024 um 06:38:41 Uhr:



Zitat:

Ich weiß das ich keinen eigenen Parkplatz besitze. Genauso wenig wie der Zettelschreiber. Die Plätze sind ja nicht markiert.

Wie kann man nur so beratungsresistent sein?

Es wurde jetzt schon oft geschrieben, dass die Plätze nicht markiert sein müssen. Und doch, der Zettelschreiber hat seinen eigenen Parkplatz. Wenn man eine Wohnung mietet oder kauft sind die dazugehörigen Parkplätze im Grundbuch vermerkt. Sprich zu jeder Wohnung gehören zugewiesene Parkplätze. Wie das die Eigentümergemeinschaft unter sich ausmacht, welcher Parkplatz zu welcher Wohnung gehört, ist allein deren Sache und muss für Aussenstehende, also Dich, nicht sichtbar sein.

Wieso kann man eigentlich nicht die Finger von der Tastatur lassen, wenn man keine Ahnung von der Materie hat?

Ich habe den Thread jetzt gemeldet, damit wir hoffentlich bald von Deinen geistigen Ergüssen erlöst werden.

"Wenn man eine Wohnung mietet oder kauft sind die dazugehörigen Parkplätze im Grundbuch vermerkt."

Nicht zwingend, nur wenn nach dem WEG die Parkplätze als Sondernutzungsrechte ausgewiesen sind.

Zitat:

@diezge schrieb am 30. Januar 2024 um 10:53:34 Uhr:



Zitat:

@derdirk22 schrieb am 30. Januar 2024 um 06:38:41 Uhr:


Wie kann man nur so beratungsresistent sein?

Es wurde jetzt schon oft geschrieben, dass die Plätze nicht markiert sein müssen. Und doch, der Zettelschreiber hat seinen eigenen Parkplatz. Wenn man eine Wohnung mietet oder kauft sind die dazugehörigen Parkplätze im Grundbuch vermerkt. Sprich zu jeder Wohnung gehören zugewiesene Parkplätze. Wie das die Eigentümergemeinschaft unter sich ausmacht, welcher Parkplatz zu welcher Wohnung gehört, ist allein deren Sache und muss für Aussenstehende, also Dich, nicht sichtbar sein.

Wieso kann man eigentlich nicht die Finger von der Tastatur lassen, wenn man keine Ahnung von der Materie hat?

Ich habe den Thread jetzt gemeldet, damit wir hoffentlich bald von Deinen geistigen Ergüssen erlöst werden.

Zu jeder Wohnung gehören zugewiesene Parkplätze.
Stimmt doch garnicht. Warum habe ich keinen zugewiesen Parkplatz sondern muss ein Platz mit der Öffentlichkeit teilen. Oder darf ich auch abschleppen lassen wenn Mutti mit Kind gegenüber meiner Haustür steht?
Doch muss sichtbar sein, sonst kann man mich nicht abschleppen lassen. Habe ich jetzt schon 10 mal gesagt das es so im Internet steht. Und ich frage zum 10 mal in welchen Gesetz was anderes steht.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. Januar 2024 um 10:46:08 Uhr:


Katasteramt kostet kein Geld, schau da nach.

Um zu wissen, dass ich auf fremden, privaten Grundstück nicht parken darf, brauche ich kein Gesetz, da reichen 1-2 graue Gehirnzellen. Ansonsten empfehle ich einen Blick ins BGB zu werfen, Stichwort Besitzstörung.

Doch. Ohne Gesetz keine Strafe.
Es reichen 1-2 graue Hirnzellen um zu wissen, das ich nicht über Rot fahren darf. Es reichen 1-2 graue Gehirnzellen um zu wissen, das ich keinen Menschen töten darf. Warum steht das im Gesetz?

Und es ist eben nicht offensichtlich wem der Besitz gehört. Da der Parkplatz direkt am meinem Gartenzaun grenzt, kann der auch zu mir gehören

Zitat:

@derdirk22 schrieb am 30. Januar 2024 um 11:40:21 Uhr:


Doch muss sichtbar sein, sonst kann man mich nicht abschleppen lassen.

Bei Dir ist die Besonderheit, dass es ein verkehrsberuhigter Bereich ist. In diesem Bereich darfst Du ausschließlich auf gekennzeichneten Plätzen parken. Oder auf Flächen, die Dir gehören oder vom Vermieter bereit gestellt werden. Also kann es in Deinem Fall nur darum gehen, wer für das Abschleppen zuständig ist. Gemeinde oder Hausbewohner, je nachdem ob die Fläche öffentlich oder privat ist. Parken darfst Du da in keinem Fall.

Zitat:

@derdirk22 schrieb am 30. Januar 2024 um 11:43:14 Uhr:


Und es ist eben nicht offensichtlich wem der Besitz gehört. Da der Parkplatz direkt am meinem Gartenzaun grenzt, kann der auch zu mir gehören

Da ist doch echt Hopfen und Malz verloren...

Zäune stehen AUF der Grundstücksgrenze! Blöd nur, dass die Parkplätze jetzt halt auf der falschen Seite des Zaunes stehen.

Nein, auch nicht. Im verkehrsberuhigten Bereich kann es sogar sein, dass die Pflasterung verschiedener Flächen gleich und nicht einmal abgesetzt ist, also direkt in einander über geht.

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