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Abrollumfang zu hoch

Moinmoin,
welche Strafe/rechtliche Konsequenz hat es, wenn man
anstatt der eingetragenen 185/60 R15 mit 185/65 R15 fährt?
Die 65er haben ca. 3%mehr Abrollumfang.
Danke

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20 Antworten

Was habt ihr mit "Überstehen"? Das ist hier vollkommen irrelevant.
Ein höherer Abrollumfang ist nicht zulässig und der Reifen kann auch nicht mal eben so eingetragen werden.
Was jedoch sein kann, ist dass die Rad-/Reifenkombi zulässig nach der CoC ist. Im Fahrzeugschein steht nur eine größe, in der CoC alle gemäß BE erlaubten Kombinationen. Also dort mal nachschauen. Oder bei einem Vertragshändler des Herstellers nachfragen.
Ist die Größe auf dem Wagen nicht erlaubt ist es kostengünstiger die richtige Reifengröße zu kaufen, da die Eintragung teurer kommt (wegen notwendiger Tachoanpassung und dann dürfen die 60er nicht mehr gefahren werden).
Kenne das Problem mit den Reifengrößen leider selbst. Vorbesitzer hatte 275/40 R20 aufziehen lassen, da diese deutlich billiger als die 275/35 R20 waren... kostete den Vorbesitzer einen kompletten Satz Reifen eine Woche nach Kauf.

Zitat:

@nogel schrieb am 19. Januar 2021 um 17:01:22 Uhr:



Zitat:

@cuda440 schrieb am 19. Januar 2021 um 14:32:38 Uhr:



Tacho läuft 3% schneller, der lag aber mit den falschen Reifen immer noch 4% unter GPS-km/h.

Du verwechselst da wohl was.
Reifen mit höherem Abrollumfang ergeben NIEDRIGERE Tachoanzeige.
Wenn du 4 % unter GPS-Anzeige liegst, ist es unzulässig; der Tacho darf etwas mehr anzeigen, aber nie zu wenig.

Richtig,...ich meinte 4% unter GPS

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 20. Januar 2021 um 08:01:36 Uhr:


Was habt ihr mit "Überstehen"? Das ist hier vollkommen irrelevant.
Ein höherer Abrollumfang ist nicht zulässig und der Reifen kann auch nicht mal eben so eingetragen werden.
....

Abgesehen von dem (möglichen) Problem mit dem Tacho kann es auch sein das der Reifen in extremen Situationen oben an der Karosserie schleift.

Ja, extrem unwahrscheinlich.

Zitat:

@cuda440 schrieb am 20. Januar 2021 um 11:55:43 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 19. Januar 2021 um 17:01:22 Uhr:



Du verwechselst da wohl was.
Reifen mit höherem Abrollumfang ergeben NIEDRIGERE Tachoanzeige.
Wenn du 4 % unter GPS-Anzeige liegst, ist es unzulässig; der Tacho darf etwas mehr anzeigen, aber nie zu wenig.

Richtig,...ich meinte 4% unter GPS

Auch wenn der Tacho nie zu wenig anzeigt, die Reifen müssen eingetragen werden oder runter.

Welches Fahrzeug und welche Felgen?

Dann können wir versuchen Informationen zu finden welches die optimale Lösung ist.

Die optimale Lösung kann ja nur bedeuten, das Fahrzeug auf eine zulässige Reifengröße zu stellen, anstatt sich nach strafrechtlichen Konsequenzen zu erkundigen.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 20. Januar 2021 um 17:14:06 Uhr:


Die optimale Lösung kann ja nur bedeuten, das Fahrzeug auf eine zulässige Reifengröße zu stellen, anstatt sich nach strafrechtlichen Konsequenzen zu erkundigen.

Richtig.

Und das zu minimalen Kosten.

Also wenn es eine Möglichkeit gibt die Felgen weiter zu nutzen, dann mit diesen Felgen.

Wenn nicht, dann neue Winterkompletträder mit neuen Felgen.

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