Abrechnung Versicherung nach Totalschaden
Hallo Zusammen,
vor ca. 1 Monat hatte ich einen unverschuldeten Auffahrunfall. Laut Gutachten ist der Wiederbeschaffungswert für meinen 2 jährigen Peugeot ca. 9.800 € und der Restwert beträgt 4.640 €.
Dies ist allerdings ein Leasingfahrzeug und die momentane Ablösesumme ist ca. 11.500 €. Da ich nur Pech mit dem Fahrzeug hatte wollte ich unbedingt aus dem Leasingvertrag, zu welchen die Leasingbank auch zustimmte. Also soll das Auto an einen Bekannten (unrepariert) verkauft werden.
Laut der gegnerischen Versicherung wird mir bzw. dem Eigentümer (Leasingbank) die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert ausbezahlt. Die Versicherung rechnet allerdings wie folgt:
Wiederbeschaffungswert NETTO 8.235,29 € abzgl. 4.640 € = 3.595,29 € (??????)
Ist dies so korrekt? Mir wurde die ganze Zeit gesagt, dass die Differenz (in netto) zwischen Wiederbeschaffungswert BRUTTO abzgl. Restwert ausbezahlt wird. Somit wären das hier ja 4.336,13 € NETTO oder liege ich hier falsch??
Und wie sieht es hier allgemein mit der MwSt aus? Kriege ich die wieder erstattet?
Bin schon richtig verzweifelt.....da ich ja schon die Differenz zwischen Ablösesumme und Wiederbeschaffungswert an die Leasingbank zahlen muss! =(
15 Antworten
Danke HaFi,
hatte noch die Ablösesumme der Leasinggesellschaft im Kopf und nicht den tatsächlichen Zeitwert.