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Abrechnung auf totalschadenbasis oder wie muß ich das sehen

Hallo Leute ich hab schon ne ganze Zeit hier rummgestöbert , auch nach meinem Thema ...möchte euch kurz meinen Fall schildern. vielleicht kennt jemand eine Antwort ????

Mir ist ein Wohnmobil hinten raufgefahren .
Der Fall liegt auch schon mit Dekragutachten bei der Versicherung des Unfallgegners , der auch seine Schuld eingestehht .

Mein Gutachten ergibt folgendes.

Rep. Kosten brutto. 4112,82 Euro
Wiederbeschaffungswert : 5500 Euro
Restwert : 2000 Euro

ich möchte nach Gutachten abrechenen , also fiktiv .

Womit kann ich nun von der versichrung rechnen , wenden sie die Totalschdenreglung an und stehe nachher total dumm an ...oder was gibt es wieder ...alle Kosten die ich aufgeführt habe sind brutto , ich weiß das sie verpflichtet sind nach Gutachten abzurechnen, und die Mwst abzuziehen , hat jemand Ahnung was die nun zahlen müssen , auch wenn die Totalschaden regelung in Kraft tritt ..wäre Klasse wenn jemnad Bescheid weiß , Danke und Gruss jogyjogy

45 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von jogyjogy
Naja toll, ich hätte an Deiner Stelle die Reparaturkosten genommen ohne MwSt!
 
Toll hat die Versicherung wieder richtig gespart und Du kannst jetzt zusehen wie Du Dein Auto loswirst!

Toll, hast Dich schön selber angesch.....
 

du hör mal, wenn du keine Ahnung hast (die hast du leider nicht) lies hier mit und lerne. Aber schreib hier nicht so einen Quark OK 😠

wie so muß die Versicherung 5500 Eufro bezahlen , das Auto ist doch zu reparieren

wie ?? die Vericherung muß 5500 Euro bezahlen ?????? auch wenn die Rep 4112,82 kosten würde ????

Alsco nochmal , ich fahre den BMW weiter , rechne nach Gutachten fiktiv bei der Versicherung ab .

Rep-Kosten netto : 3456,15 Euro / Brutto 4112,82 Euro
Wiederbeschaffungswert 5500 Euro brutto von netto steht da nichts

Restwert netto: 1680, 67 Euro /Brutto 2000 Euro

was muß sie denn nun zahlen

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Vetrau mal auf Dellenzähler, was da fehlt sind Ausfallkosten und ne Pauschale für "Kleinkram" aber nicht ein paar tausender!
 
Nen RA kannst du immer noch einschalten wenn du nicht zufrieden bist!
 
grüße
Steini

Ich denke auch was dellenzähler schreibt ist in Ordnung , ich warte jetzt erstmal das Schreiben der versicherung ab darin wird schon stehen warum nur 1880 Euro überwiesen wurden

der Anwalt kommt dann später

Zitat:

Original geschrieben von Idealforyou
Ich gebe Dir einen guten Tip und gehe schnell morgen zu einem Rechtsanwalt und schildere ihm alles, der wird dir alles weitere erzählen!
 
Hier sind zuviele Versicherungsfuzzis die einen falsch beraten wie derjenige hier, der erzählt ich habe keine Ahnung.
Aber ich bin RA Dellenzähler und deshalb pass auf was Du schreibst!
 
Ich darf dir leider hier keine Rechtsberatung geben, deshalb gehe zum RA morgen und so schnell wie möglich!!!

WAS BIST DU!!!!!! Rechtsanwalt???? im Leben nicht, und bezeichne mich hier nicht noch einmal als Fuzzi ud hör auf mir zu drohen.

Also was Dellenzähler schreibt ist seriös , und zeugt auch von ner Menge Ahnung ...also nicht auf die Störer im Forum hören , !!!!!!

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