Abrechnung auf totalschadenbasis oder wie muß ich das sehen
Hallo Leute ich hab schon ne ganze Zeit hier rummgestöbert , auch nach meinem Thema ...möchte euch kurz meinen Fall schildern. vielleicht kennt jemand eine Antwort ????
Mir ist ein Wohnmobil hinten raufgefahren .
Der Fall liegt auch schon mit Dekragutachten bei der Versicherung des Unfallgegners , der auch seine Schuld eingestehht .
Mein Gutachten ergibt folgendes.
Rep. Kosten brutto. 4112,82 Euro
Wiederbeschaffungswert : 5500 Euro
Restwert : 2000 Euro
ich möchte nach Gutachten abrechenen , also fiktiv .
Womit kann ich nun von der versichrung rechnen , wenden sie die Totalschdenreglung an und stehe nachher total dumm an ...oder was gibt es wieder ...alle Kosten die ich aufgeführt habe sind brutto , ich weiß das sie verpflichtet sind nach Gutachten abzurechnen, und die Mwst abzuziehen , hat jemand Ahnung was die nun zahlen müssen , auch wenn die Totalschaden regelung in Kraft tritt ..wäre Klasse wenn jemnad Bescheid weiß , Danke und Gruss jogyjogy
45 Antworten
achso, und wenn wir jetzt noch den aktuellen MwSt Satz von 19% berücksichtigen und hieraus resulitierend 2,4% abziehen, haben wir noch ein anderes Ergebnis. Die 2% basieren noch aus dem Mehrwertsteuersatz von 16%.....
Naja, erst mal sehen was die Versicherung so schreibt und was das mit der Vorschusszahlung so auf sich hat.
Dann sehen wir klarer ........ 🙂