Abrechnung auf Gutachtenbasis nach wirtsch. Totalschaden
Hallo Forum!
Konnte in den FAQ etwas nicht finden, daher hier die Frage.
Folgende Situation:
Selbstverschuldeter Unfall ohne Unfallgegner.
Wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt.
Abrechnung also wie folgt: WBW - RW - SB = Bargeld auf die Hand, und Auto mitnehmen (ist voll fahrtüchtig)
Soweit richtig?
Nun die Frage: Wird an irgendeiner Stelle die MWST. abgezogen? Oder spielt die keine Rolle bei Privatpersonen und Auto älter als 6 Jahre?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Vers-Expert
OOOH mein GOTT!!!!jetzt muss ich echt aufpassen das ich mich nicht........
ES macht keinen Unterschied ob KH oder Vollkaskoschaden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
In beiden Fällen gibt es die MWST erst nachdem die Ersatzbeschaffung nachgewiesen wurde.
Grundlage ist das BGB § 249
Oh meine Güte........wie blöd, wenn man nicht erkennt, dass der § 249 BGB einen
gesetzlichenSchadenersatzanspruch regelt, das aber mit einer
Kaskoversicherung(keine gesetzliche Regelung, sondern reines Vertragsrecht) gar
nichts zu tunhat.
Ich gebe jetzt auf - mag sich der geneigte Leser selbst ein Bild machen.
32 Antworten
Moin,
mal wieder der Laie:
@Vers.Expert:
Kannst du mal ein wenig detaillierter erklären, warum du glaubst, dass es bei dem Thema keinen Unterschied zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden gibt? Ich war bisher auch immer in dem Glauben, dass Haftpflichtschäden (Art, Höhe der Entschädigung, Verjährung...) durch das BGB und Kaskoschäden durch die "AGB" (Versicherungsbedingungen) geregelt werden...
@Koniferen:
Antworten im Sinne von "das ist Schwachsinn" geben sicherlich eure Gefühlslage wieder, wenn ihr die Beiträge lest. Ich fände es aber super, wenn Ihr in diesem Fall mal wieder auf kurze knackige Argumentation i.S.v. "was, warum, Fazit" umsteigt. Da wird es für "uns Laien" dann doch deutlicher, wo der Hase im Pfeffer liegt...
Gruß vom Sause
kurz und knapp:
es war ein Vollkaskoschaden, also wie lange habe ich Anpruch auf Erstattung der MwSt und darf ich zwischenzeitlich ein andere Auto von privat kaufen??
AKB
Mehrwertsteuer auf unsere Leistungen erstatten wir nur, wenn und soweit diese für Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist.
Eine Verjährung ist in den AKB nicht geregelt.
VVG
In dem seit dem 01.01.2008 geltenden VVG ist die Verjährung nicht mehr geregelt.
BGB
Folge ist, dass sich der Beginn, die Dauer und eine Unterbrechung einer Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag nach den §§ 195 ff. BGB bestimmen. Die Verjährungsfrist beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre.