ForumBehindertengerechte Mobilität
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Ablehnung

Themenstarteram 16. Dezember 2011 um 14:41

Bescheid, habe heute von der BG Bochum ein Ablehnungs bescheid bekommen ,wo nach ich eine bezuzuschung für einen PKW

beantragt hatte. Beide hände defekt ,rechte Hüfte ( Beckenkamm ) kaput Operiert worden, komplett Taub !

mit der begründung ,ich könnte Öffentliche dienste in anspruch nehmen ! ich finde eine schweinerrei von den .

zumal ich heute wieder bescheid bekommen habe das ich erneut einer OP unterzogen werden soll.

mfg fritz

PS willy ,mit dem umbau dauert es wohl noch etwas !

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

 

Also mit den Händen dürfte es im ÖPNV wohl kein Problem sein, die haben auch Sitzplätze.

Immer vorausgesetzt, der TE ist körperlich in der Lage, den ÖPNV zu nutzen, und es sollte auch im Wohnort eine Haltestelle sein, was je nach Einwohnerzahl nicht immer gegeben ist

Zitat:

Denn Hörgeschädigt ( Taub ) wäre er auch im eigenen Auto fehl am Platze.

Und diese Aussage ist schlicht Quatsch, gibt genügend Gehörlose, die problemlos ein KFZ bewegen

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das kenne ich (wir brauchen ja das geld für andere EU-länder, da ist nix mehr da für uns Deusche)

zum mir sagen sie: "hade doch ein rollstuhl". und zur not kann ich ja ein tansportunternehmen hollen:).

habe jetzt den umbau beantragt. aber noch nicht weiter wie vor 2 monaten. und denke mahl durch die feiertage dauert was noch ein bischen.

Zu euren Darstellungen kann man nichts sagen, da fehlen sämtliche Hintergründe. Steht Ihr in Arbeit? Was für ein Auto, was für einen Umbau?. GdB und Merkzeichen usw. Ich weis nicht wie man helfen soll.

Zitat:

Auf jedenfalls sofort Widerspruch einlegen, das ist sehr wichtig und gute Begründung schreiben, z.B. wegen der Hände und der Taubheit ist es mit öffentlichen Verkehrsmitteln für Dich lebensgefährlich, da Du ja keine Durchsagen und keine Alarmtöne hören kannst. Auch das festhalten beim Anfahren ist nicht möglich, Du brauchst den sofortigen Umbau des Fahrzeuges. Immer auch schreiben das Du einen Gerichts verwertbaren Bescheid haben möchtest. Das höht den Druck, dann wissen die Sachbearbeiter das Du nicht nachgibst und den Weg notfalls zum Sozialgericht gehst.

LG aus Bad-Wildungen Klaus

Original geschrieben von leuchtturm 86

Bescheid, habe heute von der BG Bochum ein Ablehnungs bescheid bekommen ,wo nach ich eine bezuzuschung für einen PKW

beantragt hatte. Beide hände defekt ,rechte Hüfte ( Beckenkamm ) kaput Operiert worden, komplett Taub !

mit der begründung ,ich könnte Öffentliche dienste in anspruch nehmen ! ich finde eine schweinerrei von den .

zumal ich heute wieder bescheid bekommen habe das ich erneut einer OP unterzogen werden soll.

mfg fritz

PS willy ,mit dem umbau dauert es wohl noch etwas !

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

Bescheid, habe heute von der BG Bochum ein Ablehnungs bescheid bekommen ,wo nach ich eine bezuzuschung für einen PKW

beantragt hatte. Beide hände defekt ,rechte Hüfte ( Beckenkamm ) kaput Operiert worden, komplett Taub !

mit der begründung ,ich könnte Öffentliche dienste in anspruch nehmen ! ich finde eine schweinerrei von den .

zumal ich heute wieder bescheid bekommen habe das ich erneut einer OP unterzogen werden soll.

mfg fritz

Hallo,

manchmal hilfts auch wenn man sich ein wenig Luft machen kann,

sei`s hier im Forum oder sonst wo.

Helfen ist schwer, aber viel Glück bei deiner OP.

Viele Grüße

Frank

Zitat:

Original geschrieben von KDD1602

 

Auf jedenfalls sofort Widerspruch einlegen, das ist sehr wichtig und gute Begründung schreiben, z.B. wegen der Hände und der Taubheit ist es mit öffentlichen Verkehrsmitteln für Dich lebensgefährlich, da Du ja keine Durchsagen und keine Alarmtöne hören kannst. Auch das festhalten beim Anfahren ist nicht möglich, Du brauchst den sofortigen Umbau des Fahrzeuges. Immer auch schreiben das Du einen Gerichts verwertbaren Bescheid haben möchtest. Das höht den Druck, dann wissen die Sachbearbeiter das Du nicht nachgibst und den Weg notfalls zum Sozialgericht gehst.

LG aus Bad-Wildungen Klaus

Also mit den Händen dürfte es im ÖPNV wohl kein Problem sein, die haben auch Sitzplätze. Und die Taubheit, ich denke mal, die bezieht sich auf die Hände und nicht aufs hören.

Denn Hörgeschädigt ( Taub ) wäre er auch im eigenen Auto fehl am Platze.

Der Rest ist ja o.K. Widerspruch einlegen, allein schon um die Fristen zu wahren. ( Kann man bei Bedarf immer wieder zurückziehen). Dann mal genau prüfen ( lassen ), ob die rechtliche Ansprüche für einen Umbau hast.

Dann kann man ggfls. gegen den ablehnenden Bescheid vorgehen.

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

 

Also mit den Händen dürfte es im ÖPNV wohl kein Problem sein, die haben auch Sitzplätze.

Immer vorausgesetzt, der TE ist körperlich in der Lage, den ÖPNV zu nutzen, und es sollte auch im Wohnort eine Haltestelle sein, was je nach Einwohnerzahl nicht immer gegeben ist

Zitat:

Denn Hörgeschädigt ( Taub ) wäre er auch im eigenen Auto fehl am Platze.

Und diese Aussage ist schlicht Quatsch, gibt genügend Gehörlose, die problemlos ein KFZ bewegen

Ja, ich ziehe meinen EInwand mit dem Taub und Autofahren zurück. Es war eh nur eine persönliche Einschätzung meinerseits.

Ich habe mir mittlerweile auch mehr Infos zu dem thema angelesen.

MFG Thomas

Themenstarteram 24. Dezember 2011 um 11:07

hallo, habe einen ford c max automatic bj 2010 . Hilfslenker ,Fernbedienung Türen- Zündschloss- lenkrad Höhen und Neigungs verstellung .Kopffreiheit für das Rohe kissen !!!!

mein Alterwagen war ein Opel corsa B Ohne ausstattung! Keine Servo , Zentralverrigelung ,keine Kopffreiheit .!!

Habe 60 % ohne Buchstaben, da ich nur Symoliere ,und Krankenhaus Tourismus Vorgeworfen haben ! letztes jahr 6 OP ,dieses jahr 4 OP .Ohne die knie versteht sich .

beide hände Defekt Rechts nur noch Daumen und Zeigefinger zugebrauchen ,der rest ist Müll.Linke kand Kleinfinger bis Mittelhand weg ,CTS Misslungen, Marbenwucherungen Jetzt ! , Rechte Hüfte Defekt ( Nach Beckenkam entnahme Neurome Zerstört ) Taubheit komplett ! Rohe kissen bekommen .( Druckstellen )

Arthrodesenstuhl zuhause , Keilkissen für unterwegs, Übern Bett eine Aufstehhilfe damit ich Überhaupt raus komme !

Artrohse beider Knie ! r- knie prothese ! r- Kniescheibe jetzt auch komplett kaputt nach 2 jahren .linke knie .Ein Anruf, wird sofort gewechselt! nur am rande .

Arbeit, habe am 03.01.2011 Vorstellungs Gespräch , und da brauche ich auf jeden fall einen wagen. Denn mit einer Werkzeugkiste in Bussen und Bahnen kommt bestimmt gut.

Und was sagt ihr ? noch ein Simulant unterwegs ! mfg fritz

PS . Neue OP ca 01 .2012 termin steht noch Offen .

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

 

beide hände Defekt Rechts nur noch Daumen und Zeigefinger zugebrauchen ,der rest ist Müll.Linke kand Kleinfinger bis Mittelhand weg ,CTS Misslungen, Marbenwucherungen Jetzt ! , Rechte Hüfte Defekt. Arthrodesenstuhl zuhause , Keilkissen für unterwegs, Übern Bett eine Aufstehhilfe damit ich Überhaupt raus komme ! Artrohse beider Knie ! r- knie prothese ! r- Kniescheibe jetzt auch komplett kaputt nach 2 jahren .linke knie .

Arbeit, habe am 03.01.2011 Vorstellungs Gespräch , und da brauche ich auf jeden fall einen wagen.

 

Denn mit einer Werkzeugkiste in Bussen und Bahnen kommt bestimmt gut.

 

Und was sagt ihr ? noch ein Simulant unterwegs ! mfg fritz

Hallo und ein schönes neues Jahr erst einmal an alle hier im Forum.

 

Ja das ist so eine Sache mit dem Zuschuss. Es kommt eben immer auf die Ärzte die das bewerten an. Ich kenne dich nicht und habe nur über die geschriebenen Zeilen ein "Eindruck" deiner Krankheit.

Mir ist jedoch aufgefallen, dass du über einige Krankheitsbilder sprichst die sich mit deinem Beruf nicht unbedingt im Einklang befinden?

Wenn ich das schon so sehe, wie ist den das erst bei Ärzten?

Jemand mit so massiven Hand und Beinroblemen doch eigendlich nicht mit Werkzeug arbeiten. Evtl. muss dies den Ärzten besser bestätigt oder begutachtet werden. Sonst haben diese auch einen falschen eindruck.

 

Also schau mal wo die Streitpunkte sind? Mit solchen Beinproblemen soltest du ja ein G im Ausweiss haben. Evtl. musst du erst mal über das Versorgungsamt arbeiten bevor du das mit dem Auto machen kannst.

 

Liebe Grüße

 

Ölbeding

 

Themenstarteram 13. Januar 2012 um 6:15

hallo, gade erst wieder da, neue OP .

danke erst mal für eure Antworten, da ich keinen auf der tasche liegen möchte werde ich wohl oder über über Baustellen Krichen !

mal sehen wie lange. das habe ich auch den BGs geschrieben ! da ich ja 3 stück habe , und alle sagen mir Krankenhaus Hopping vor .

und dann , wenn sie mit der ersten BG fertig sind nach ca 18 Monaten, machen sie erstmal rest Urlaub ,ca 3 tage arbeiten und dann mit

der Nächsten BG weiter einer AU auf 18 Monate .aber das geht mir mitlerweile so am Arsc... vorbei .Und das mit den Buchstaben im

Ausweiss ,da kann ich nur lachen !! hier in Hamm musste den Kopf unter den Arm tragen .Habe 60% Ohne alles . Also weiter geht es .

 

mfg fritz

Hi Fritz,

dein Fall tut mir besonders leid. Sicher - wir alle hier können nur mit den Augen und Gefühlen von Betroffenen subjektiv urteilen, wobei man der Seite der Rehaträger die Objektivität nicht mehr glauben schenken kann. Der Vorwurf von Kranenhaustourismus hin oder her - aber hierzulande operiert man keine Simulanten. Ergo muss an deinem Fall schon etwas - und zwar deinen Schilderungen nach - etwas Gravierendes dran sein. Liest man deinen Fall so bekommt man den Eindruck, dass die Rehaträger offenkundig der Auffassung sind, dass man dich auf kurz oder lang wieder in das Berufsleben integrieren kann. Der Ansatz ist auch gar nicht so dumm, denn die Rentenzahlung / Verletzengeld ist nur dem Worst-Case vorbehalten. Nach so langen Zeit- und Rehabilitationsabschnitten müßte aber zumindest ein vorläufoger Bescheid auf Verletztenrente fällig sein. So fühle ich es aus deinen Schilderungen heraus. Wir müssen auch gerecht sein, denn wir alle kennen Deine Krankenakte nicht. Viel wichtiger als die Rente wäre die berufliche Rehabiltltation, wenn die Rehaträger denn meinen dich wieder auf die Beine zu bekommen. Schließlich ist nach all den Operationen nicht davon auszugehen, dass du auf dem freien Arbeitsmarkt mit Gesunden konkrurrieren kannst - so müßte man einem künftigen Arbeitgeber von Dir Nachteilsausgleiche, Förderungen am Arbeitsplatz, Übernahme von Gehaltsanteile anbieten können, damit Du wieder Fuß fassen kannst. Wie beurteilen denn Deine Ärzte den Fall ? Von dort aus wäre eine Unterstützung deinerseits doch wirklich nicht schlecht.

Die 60 % dürften doch zumindest reichen für eine Eintrittskarte in die Arbeitsplatzvermittlung für Schwerbehinderte durch die ArGe. Die haben doch auch die Möglichkeit Dich zu fördern - wenn unabdingbar wohl auch mit einer Kfz.Hilfe. Die ArGe hat ja auch ihre eigenen Ärzte. Was sagen die denn dazu?

Die 60 % Schwerbehinderung ohne weitere Merkzeichen sind wohl dein geringstes Problem - auch wenn da mehr dran sein muss.

Es gibt doch einen Petitionsausschuss beim Deutschen Bundestag - auch für solche Fälle, wenn irgendwo etwas aus dem Ruder läuft. Wäre es nicth einen Versuch wert, Dich dorthin zu wenden und einerseits Deine wichtigsten Befunde, aber auch deine subjektive Einschätzung, Beieinträchtigung und Betroffenheit zu schildern. Vielleicht kommt Hilfe von da. Ein wenig habe ich den Eindruck, dass es Dir in Deiner Umgebung an einem Fürsprecher fehlt: angefangen beim Hausarzt. Ohne in der Sache urteilen zu können, so gewinnt man in deinem Fall den Eindruck, dass Du "unterversorgt" bist.

Das Schlechteste, was Du derzeit machen kannst ist einfach zu kapitulieren. So ganz kommt es bei Deinen Beiträgen nicht heraus, was ist denn dein persönliches Ziel ? Die Erlangung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes (einschließlich der notwendigen Kfz-Förderung) oder der Weg in die Rente? Ersteres macht in deinem Fall aber durchaus Sinn, denn Du bist ja noch ein junger Hüpfer. Schließlich bedeutet berufliche Rehabilitation auch einen ganz wesentlichen Beitrag zu gesellschaftlichen Rehabilitation, sprich die Tatsache, dass Du dein eigenes Geld verdienst kann sehr wichtig für Dein Selbstwertgefühl sein. Zu bedenken wäre auch noch, dass Du trotz ggf. Anrechnung von Zurechnungszeiten vermutlich gar keinen so hohen Rentenanspruch hast.

Ich drücke Dir beide Daumen, dass sehr balb Bewegung in deinen Fall kommt. Vielleichth hilft es Dir, wenn Du eine Tabelle über die Operationen und deine Behinderungen anfertigst,

LG JoJoMS

am 17. Februar 2012 um 14:35

hier wird leider nichts bewilligt! 100% sind Voraussetzung !

Ansonsten heisst das Zauberwort,für Behinderte um sowas genehmigt zu bekommen "Selbstständigkeit".

Das Amt zahlt dir zwar Telebus und kannst auch sonst Kostenfrei mit Bus & Bahn fahren,aber bist immer auf fremde Hilfe angewiesen.Wärst alleine also Machtlos !? Naja bei 60% vllt nicht,aber für 100%ige isses so und deswegen bekommen auch nur die,solche Dinge Bewillgt.

Themenstarteram 18. Februar 2012 um 5:30

Bescheid ,darf jetzt nach Giessen in der UNI Klink zur nähsten OP . Nur am rande .Hatte grade mal wieder eine Arbeits Erprobung !

hätte mir fast die Beine Abgesägt mit einer 230mm Flex . Aber man symoliert ja .werde nach der Nähsten OP wieder einen Antrag

stellen!! Einen Einspruch gegen den einspruch .das letzte mal waren es 18 Einsprüche , gegen den Einspruch ,und der wurde nach fast

8 jahren Anerkannt .und sowie es aussieht ,auf ein neues .Mit den Einsprüchen. Mir geht das mitlerweile so am Arsch vorbei ,

nur was das jedes mal kostet ,das sollte man den der das bei ersten mal Abgelehnt hatte in Rechnung stellen !!

Melde mich dann wieder sobalt die OP hinter mir habe. mfg fritz

am 18. Februar 2012 um 11:59

Alles Gute leuchti

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