Ablauf VK bei Fahrzeugdiebstahl und Streit um Wertermittlung
Hallo zusammen,
unser Golf V GT Sport wurde uns vor 4 Wochen vor der Haustür weg geklaut [1]. Jetzt gibt es allerdings Steit mit der Versicherung um den Wert des Wagens. Der Gutachter der Versicherung hat die ganze Sonderausstattung (R-Line Pakete innen/aussen, Golf VI Navi, teure FSE, Xenon, DSG) nicht berücksichtigt und den Wagen auf 10700 EUR taxiert (incl. 200 EUR "fiktiver MwSt."😉. Wir haben vor 18 Monaten 15700 für den Wagen bezahlt, und da war das Navi und die FSE noch nicht mit drinn. Meiner Meinung nach ist der Wagen noch 14-15tEUR Wert gewesehen. Vergleiche mit Anzeigen bei mobile und Autoscout bestätigen das. Ein Golf V GT Sport mit R-Line Paketen ist kaum aufzutreiben...
Wie läuft jetzt die weitere Schadensabwicklung? Wir haben dem Gutachten bereits wiedersprochen, die Versicherung prüft jetzt nochmal. Das dauert schon wieder eine Woche. Die 4 Wochen Wartezeit, bevor die Versicherung der Schaden regulieren muss, sind heute um. Wird jetzt schonmal der unstritte Teilbetrag ausgezahlt, oder führt der Wiederspruch dazu, dass wir auf das gesamte Geld länger warten müssen? Wie lange kann sich die Versicherung für die Neubewertung Zeit lassen? Und was kommt danach, wenn wir uns dann immer noch nicht einig sind? In den AGB steht was von einer Schiedsstelle. Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht?
Ich verdiene zwar ganz gut, habe aber nicht die nötigen Rücklagen, um mal eben ein neues Auto zu kaufen. Der Winter steht vor der Tür und uns fehlt ein wintertaugliches Auto... 🙁
Gruß
Tom
[1] http://www.motor-talk.de/forum/r-line-golf-geklaut-t4716166.html
Beste Antwort im Thema
So, nochmal ein Update, falls es noch jemanden interessiert 😉
Die Versicherung hatte den ersten Schaden mit der Auszahlung der 12.200 EUR (abzgl. SB) für sich abgehakt. Ich habe mich dann mit unserem Vergleichsgutachten an den "Ombudsmann der Versicherungen" gewandt. Der hat mir allerdings erklärt, dass ich damit erstmal wieder zur Versicherung muss. Die haben dann gemeint, wir müssten ein Schiedsverfahren eröffnen, bei dem jede Seite einen Gutachter benennt und die Gutachter wiederum einen "Obergutachter" bestimmt, der bei Uneinigkeit das letzte Wort hat.
Nachdem wir das schon angestoßen hatten kam heute ein neues Schreiben. Demnach sieht der Gutachter, der das 2. Versicherungsgutachten gemacht hat, jetzt ein, dass es sich beim dem Fahrzeug um ein "offensichtlich um ein sehr selten gut ausgestattetes Fahrzeug handelt" welches ausserdme einige Individualausstattungen aufweist, die in Internet-Angeboten nicht ausgemacht werden können. Das hatte ich ja von Anfang an gesagt. 😉 Jetzt meint der gute Mann also, man könnte den WBW auf 13.000 EUR ansetzen. Die Versicherung hat uns daraufhin jetzt sogar 13.400 EUR angeboten (also mehr oder weniger die Mitte zwischen den 13.000 EUR und den 13.900 EUR aus unserem Gutachten).
Darauf können wir uns wohl einlassen. Gegenüber den 10.200 EUR, die man uns ursprünglich zahlen wollte, eine Differenz von ummerhin 2.200 EUR (abzgl. gut 100 EUR für unser Gutachten). Es hat sich also gelohnt, sich nicht direkt abspeisen zu lassen.
Beim 2. Wagen (dem Golf IV) war direkt das erste Angebot besser als ich nach dem ganzen Theater zu hoffen gewagt hatte. Da erwarte ich in den nächsten Tagen die Abrechnung. Falls noch jemand einen schönen 1,8 Turbo abzugeben hat, bitte melden 😉
Gruß
Tom
40 Antworten
Du bist aber auch ein Pechvogel!
Immer kurz nachdem Du viel Geld in deine Autos gesteckt hast, werden sie geklaut.
na mit soviel Pech muss man auch erst mal gesegnet sein...
Ich hatte das auch mal, dass mir Angebote von Mobile bzw. ebay unter die Nase gehalten wurde. Da kann ich doch nur K.... Also sorry Jungs, aber wer einigermaßen professionell sein will, der kann doch nicht allen ernstes eine Entschädigung auf Angebote bei Mobile usw. aufbauen.
Auf der anderen Seite bin ich in diesem Fall dann auch weiter gekommen... wenn schon auf so aus meiner Sicht unprofessionelle Methoden zurückgegriffen wird, dann kann ich das auch.
Also Eckdaten des Fahrzeugs mit Ausstattung eingegeben, Anzahl der Autos ausgedruckt, dann Haken bei MWST gesetzt, ausgedruckt... Waren aber nur 1/3 der ursprünglichen Autos. Mit entsprechenden Brief an Versicherung und siehe da, die Meinung zur MWST Erstattung hat sich geändert.
Hätte ich das ohne das Angebot auf Mobile gemacht auf welches die Versicherung verwiesen hatte, hätte ich mir sicherlich nur ein blaues Auge geholt... :-)
Ich wünsch dir aber mal viel Glück in der Regulierung!
Zitat:
Original geschrieben von tom667de
Leider ist mir letzte Woche direkt nach meiner Abreise das nächste Auto geklaut worden, diesmal mein Wintergolf.
..........
In meinen hatte ich in den letzten Wochen noch viel Geld reingesteckt (Fahrwerk, Porschefelgen, Recaro Ledersitze, ...).....
Na, dann paß gut auf den Boxster auf.
Der stand ja beim ersten Diebstahl direkt um die Ecke. Das ist ja das kuriose, der steht seit mehreren Jahren an der Straße. Vermutlich ist da entweder die Wegfahrsperre nicht so leicht zu knacken, oder das Wissen darüber nicht so verbreitet. Und die Teile sind natürlich auch nicht ganz so leicht zu verticken wie von einem Allerweltsauto wie dem Golf.
Gruß
Tom
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Vor allem würde ich den "neuen" V er woanders parken.
Nicht, dass die Diebe nochmal zum Ernten kommen und dich dann kein Versicherer mehr TK versichert.
Der neue ist kein Ver. Details über meine Autos werde ich in Zukunft allerdings nicht mehr öffentlich machen. Ist zwar schade, geht aber scheinbar nicht anders. Woanders parken geht dagegen leider nicht so ohne weiteres. Eine Garage würde ich mit Kußhand nehmen, aber selbst darauf ist einem Nachbarn schonmal ein Motorrad geklaut worden.
Gruß
Tom
So, nochmal ein Update, falls es noch jemanden interessiert 😉
Die Versicherung hatte den ersten Schaden mit der Auszahlung der 12.200 EUR (abzgl. SB) für sich abgehakt. Ich habe mich dann mit unserem Vergleichsgutachten an den "Ombudsmann der Versicherungen" gewandt. Der hat mir allerdings erklärt, dass ich damit erstmal wieder zur Versicherung muss. Die haben dann gemeint, wir müssten ein Schiedsverfahren eröffnen, bei dem jede Seite einen Gutachter benennt und die Gutachter wiederum einen "Obergutachter" bestimmt, der bei Uneinigkeit das letzte Wort hat.
Nachdem wir das schon angestoßen hatten kam heute ein neues Schreiben. Demnach sieht der Gutachter, der das 2. Versicherungsgutachten gemacht hat, jetzt ein, dass es sich beim dem Fahrzeug um ein "offensichtlich um ein sehr selten gut ausgestattetes Fahrzeug handelt" welches ausserdme einige Individualausstattungen aufweist, die in Internet-Angeboten nicht ausgemacht werden können. Das hatte ich ja von Anfang an gesagt. 😉 Jetzt meint der gute Mann also, man könnte den WBW auf 13.000 EUR ansetzen. Die Versicherung hat uns daraufhin jetzt sogar 13.400 EUR angeboten (also mehr oder weniger die Mitte zwischen den 13.000 EUR und den 13.900 EUR aus unserem Gutachten).
Darauf können wir uns wohl einlassen. Gegenüber den 10.200 EUR, die man uns ursprünglich zahlen wollte, eine Differenz von ummerhin 2.200 EUR (abzgl. gut 100 EUR für unser Gutachten). Es hat sich also gelohnt, sich nicht direkt abspeisen zu lassen.
Beim 2. Wagen (dem Golf IV) war direkt das erste Angebot besser als ich nach dem ganzen Theater zu hoffen gewagt hatte. Da erwarte ich in den nächsten Tagen die Abrechnung. Falls noch jemand einen schönen 1,8 Turbo abzugeben hat, bitte melden 😉
Gruß
Tom
Schön dass es zu einer vernünftigen Einigung gekommen ist.
Trotzdem stellt sich für mich die Frage:
Lohnt es sich überhaupt das Auto wieder zu finden?
Also angenommen man kann das gestohlene Auto selbst orten.
Hat die Polizei da überhaupt Lust drauf, das Fahrzeug wieder zu finden mittels der Ortung? Denn bei der Fülle von Diebstählen und dem chronischen Personalmangel werden die Verfahren doch eh gleich eingestellt.
Und auf der anderen Seite: Nimmt man das Geld der Versicherung oder hofft man auf willige polizeiliche Hilfe?
Sorry, aber für mich macht es den Eindruck als wöllte man gar nichts gegen die Diebstähle machen. Die Versicherungen zahlen's ja sowieso... Aber zum Glück müssen wir an der Grenze nicht mehr anstehen 😉
Ich lasse für meinen Ver nächste Woche ein Wertgutachten mit allen Veränderungen erstellen. Zwar weiß ich, dass das Auto dann immer noch nicht nach Wertgutachten versichert ist, aber man kann so viel wie möglich Nachweisen an Zusatzausstattung. Da ich auch bei der HUK bin mal die Frage an den TE: Wie hast du deine Nachrüstungen nachgewiesen? Hast du davon was bezahlt bekommen?
Schönen Abend noch.
Sagen wir mal so: Wenn ich die Chance habe, den Wagen *sofort* wieder zu bekommen, wäre mir persönlich da schon drann gelegen. Mal legt ja bei einem Neu-/ Ersatzkauf irgendwie immer drauf, weil man irgendwas nachrüsten muss, man Extras mitkauft die man nicht braucht oder weil man den Wartungszustand nicht genau kennt.
Und wenn die Rennleitung nicht ausrücken würde, nachdem man ihnen den vermutlichen Standort eines gestohlenen Fahrzeugs mitgeteilt hat wäre das schon ein ziemlicher Hammer. Da würde ich dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde und/oder einen Gang an die Presse in erwägung ziehen.
Gruß
Tom
Stimmt schon. Wie war das bei dir? Hast du Nachrüstungen bezahlt bekommen oder haben die keinen interessiert?
Das geht letztlich in die Gesamtbewertung des Fahrzeugs ein. Neupreise darf man natürlich nicht erwarten.
Gruß
Tom