Ablauf VK bei Fahrzeugdiebstahl und Streit um Wertermittlung
Hallo zusammen,
unser Golf V GT Sport wurde uns vor 4 Wochen vor der Haustür weg geklaut [1]. Jetzt gibt es allerdings Steit mit der Versicherung um den Wert des Wagens. Der Gutachter der Versicherung hat die ganze Sonderausstattung (R-Line Pakete innen/aussen, Golf VI Navi, teure FSE, Xenon, DSG) nicht berücksichtigt und den Wagen auf 10700 EUR taxiert (incl. 200 EUR "fiktiver MwSt."😉. Wir haben vor 18 Monaten 15700 für den Wagen bezahlt, und da war das Navi und die FSE noch nicht mit drinn. Meiner Meinung nach ist der Wagen noch 14-15tEUR Wert gewesehen. Vergleiche mit Anzeigen bei mobile und Autoscout bestätigen das. Ein Golf V GT Sport mit R-Line Paketen ist kaum aufzutreiben...
Wie läuft jetzt die weitere Schadensabwicklung? Wir haben dem Gutachten bereits wiedersprochen, die Versicherung prüft jetzt nochmal. Das dauert schon wieder eine Woche. Die 4 Wochen Wartezeit, bevor die Versicherung der Schaden regulieren muss, sind heute um. Wird jetzt schonmal der unstritte Teilbetrag ausgezahlt, oder führt der Wiederspruch dazu, dass wir auf das gesamte Geld länger warten müssen? Wie lange kann sich die Versicherung für die Neubewertung Zeit lassen? Und was kommt danach, wenn wir uns dann immer noch nicht einig sind? In den AGB steht was von einer Schiedsstelle. Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht?
Ich verdiene zwar ganz gut, habe aber nicht die nötigen Rücklagen, um mal eben ein neues Auto zu kaufen. Der Winter steht vor der Tür und uns fehlt ein wintertaugliches Auto... 🙁
Gruß
Tom
[1] http://www.motor-talk.de/forum/r-line-golf-geklaut-t4716166.html
Beste Antwort im Thema
So, nochmal ein Update, falls es noch jemanden interessiert 😉
Die Versicherung hatte den ersten Schaden mit der Auszahlung der 12.200 EUR (abzgl. SB) für sich abgehakt. Ich habe mich dann mit unserem Vergleichsgutachten an den "Ombudsmann der Versicherungen" gewandt. Der hat mir allerdings erklärt, dass ich damit erstmal wieder zur Versicherung muss. Die haben dann gemeint, wir müssten ein Schiedsverfahren eröffnen, bei dem jede Seite einen Gutachter benennt und die Gutachter wiederum einen "Obergutachter" bestimmt, der bei Uneinigkeit das letzte Wort hat.
Nachdem wir das schon angestoßen hatten kam heute ein neues Schreiben. Demnach sieht der Gutachter, der das 2. Versicherungsgutachten gemacht hat, jetzt ein, dass es sich beim dem Fahrzeug um ein "offensichtlich um ein sehr selten gut ausgestattetes Fahrzeug handelt" welches ausserdme einige Individualausstattungen aufweist, die in Internet-Angeboten nicht ausgemacht werden können. Das hatte ich ja von Anfang an gesagt. 😉 Jetzt meint der gute Mann also, man könnte den WBW auf 13.000 EUR ansetzen. Die Versicherung hat uns daraufhin jetzt sogar 13.400 EUR angeboten (also mehr oder weniger die Mitte zwischen den 13.000 EUR und den 13.900 EUR aus unserem Gutachten).
Darauf können wir uns wohl einlassen. Gegenüber den 10.200 EUR, die man uns ursprünglich zahlen wollte, eine Differenz von ummerhin 2.200 EUR (abzgl. gut 100 EUR für unser Gutachten). Es hat sich also gelohnt, sich nicht direkt abspeisen zu lassen.
Beim 2. Wagen (dem Golf IV) war direkt das erste Angebot besser als ich nach dem ganzen Theater zu hoffen gewagt hatte. Da erwarte ich in den nächsten Tagen die Abrechnung. Falls noch jemand einen schönen 1,8 Turbo abzugeben hat, bitte melden 😉
Gruß
Tom
40 Antworten
Den Wagen habe ich mir auch schon angesehen, wie zig andere auch. Kein Xenon, älteres Navi, keine R-line Pakte interieur/exterieur, keine Bluetooth FSE und ~20tkm mehr auf der Uhr. Also kein Vergleich zu unserem. Alleine auf die "Premium"-Sportsitze möchte ich nicht verzichten müssen.
Gruß
Tom
Wenn der Wagen vor 18Monaten 16000euro gekostet hat, wird er jetzt sicher nicht mehr als 13000euro bringen. Der wertverlust in diesen 18Monaten ist enorm. Hab mal bei DAT den wagen mit Highline 80tkm , 18Monate eingegeben, und der wert lag bei 12.100euro..
So lange ich für den Preis tatsächlich ein gleichwertiges Fahrzeug bekommen würde, wäre mir das einleuchtend. Aber das sehe ich so noch nicht. Und 13k€ oder 12,2k€ ist auch noch ein Unterschied von 800€...
Gruß
Tom
Seit wann sind Versicherungen dazu verpflichtet,
Kosten für "gleichwertigen Ersatz" zu erstatten?
Du bekommst den Zeitwert (Edit dank Delle: WBW) deines Fahrzeugs und gut ist.
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Richtig, die Versicherung zahlt oftnur den Zeitwert , Zumal man bei DIebstall immer weniger bekommt, da den Sachverständigen nicht der zustand des Autos vorliegt.
Es gibt tolle zusätze in der Kakso das z.B bis 24monate nach kauf, noch der Neuwert erstattet wird..
Was ist denn bitte der Unterschied zwischen "Zeitwert" und gleichwertigem Ersatz? Der Zeitwert ist doch das, was man beim Verkauf für den Wagen bekommen würde. Das heißt für mich im Umkehrschluß, mit dem Geld was ich von der Versicherung bekomme müsste ich mir ein vergleichbares Auto wieder kaufen können?!
Gruß
Tom
Zitat:
Original geschrieben von tom667de
Was ist denn bitte der Unterschied zwischen "Zeitwert" und gleichwertigem Ersatz? Der Zeitwert ist doch das, was man beim Verkauf für den Wagen bekommen würde.
Der Begriff "Zeitwert" ist im Zusammenhang mit der Wertermittlung eines Kfz ein übergeordneter Begriff und sagt nichts darüber aus, ob der Verkaufswert oder der Wiederbeschaffungswert gemeint ist; er sollte daher besser vermieden werden.
Als Zeitwert bezeichnete man früher den "gemeinen Wert" also den Händler- Einkaufswert.
Maßgeblich im Schadenrecht ist aber (mit Außnahme einer gewerblichen Wiederbeschaffung) der Händler- Verkaufswert, bezeichnet als Wiederbeschaffungswert.
Zitat:
Original geschrieben von tom667de
Das heißt für mich im Umkehrschluß, mit dem Geld was ich von der Versicherung bekomme müsste ich mir ein vergleichbares Auto wieder kaufen können?!Gruß
Tom
Da liegt wohl der Denkfehler begraben:
Wenn der Markt kein vergleichbares Fahrzeug anbietet,
bekommst Du trotzdem nur den WBW.
Spinnen wir die Sache weiter:
was wäre, wenn auf dem freien Markt überhaupt kein vergleichbares Fahrzeug angeboten wird?
Dann gibts trotzdem nur den WBW.
Zitat:
Original geschrieben von tom667de
Poste doch mal bitte den Link zu dem Fahrzeug was du meinst.
...
Hallo Tom,
den hier meinte ich, der entspricht aber sicherlich nicht 1 : 1 deinen Vorstellungen, von denen du dich aber ohnehin verabschieden müssen wirst.
Liebe Grüße
Herbert
Der Wagen hat ja nichtmal Xenon-SW, das alte kleine Navi und von der fehlenden R-Line Ausstattung wollen wir mal garnicht reden. Und dann noch ein kaputtes Getriebe? Das hatte unserer am Anfang auch, wurde aber alles im Rahmen der Gewährleistung geregelt...
Ich habe inzwischen mit einem freien KFZ-Sachverständigen gesprochen. So bald das neue Gutachten von der HUK da ist, lasse ich von dem ein Gegengutachten anfertigen. Das wird 100-120 EUR kosten, die sicherlich gut angelegt sind. Mit dem Gegengutachten kann man dann den Ombudsmann der Versicherungen anrufen, der ein Schiedsverfahren durchführt, welchen für den Versicherungsnehmer kostenlos ist. Die Entscheidung in dem Schiedsverfahren ist für die Versicherung bindend. Ich bin relativ optimistisch, dass sich da noch etwas holen lässt...
Gruß
Tom
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Naja, Herbert, einen mit ruckelnden Getriebe braucht er nun wirklich nicht kaufen......😉
Sorry, das hatte ich überlesen.
Zitat:
Original geschrieben von tom667de
Ich bin relativ optimistisch, dass sich da noch etwas holen lässt...
Dann laß uns bitte am Ergebnis teilhaben.
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Sorry, das hatte ich überlesen.
War ja auch geschickt in den Text eingebaut....😉
So, mal ein kleines Update:
Die Versicherung (HUK übrigens) hat inzwischen 12.200 EUR überwiesen. Das Geld haben wir aber auch nur bekommen, weil wir das Glück hatten ein passendes Gebrauchtfahrzeug zu finden, das mit ausgewiesener MwSt. angeboten wurde. Sonst hätten wir nur 10.200 EUR bekommen. Der Gutachter von der DEKRA ist nämlich allen ernstes der Ansicht, dass 5 Jahre alte Golf V noch überwiegend mit ausgewiesener MwSt. angeboten werden. Sein einziges Vergleichsangebot von mobile für 12.200 EUR war allerdings von privat ohne MwSt. Und den Wagen habe ich online nie gesehen. Wenn es den wirklich gab, muss der in weniger als 24h verkauft worden sein.
Ich habe inzwischen ein Vergleichsgutachten erstellen lassen. Unter Berücksichtigung aller Daten, also auch der nachgerüsteten Teile und der R-line Ausstattung, kommen da 13.900 EUR raus, und zwar bei Differenzbesteuerung.
Ich bin im Moment noch auf Diensteise. Sobald ich zurück bin werde ich die in den AGB der HUK genannte Schiedsstelle anrufen bzw. anschreiben und versuchen, zumindest einen Teil der Differenz noch ausgezahlt zu bekommen...
Leider ist mir letzte Woche direkt nach meiner Abreise das nächste Auto geklaut worden, diesmal mein Wintergolf. D.h. das das ganze Theater dann für mich nochmal von vorne losgeht. Und bei dem IV'er wird die Wertermittlung noch schwieriger. Die Turbobenziner sind selten und sehr gefragt. In meinen hatte ich in den letzten Wochen noch viel Geld reingesteckt (Fahrwerk, Porschefelgen, Recaro Ledersitze, ...). Ich bin mal gespannt, ob ich davon auch nur einen Teil wieder sehe. 😕
VW scheint in Bezug auf Diebstahl hier im Raum AC im Moment besonders kritisch zu sein. Offenbar taugen weder wie Wegfahrsperre noch die Alarmanlage von VW wirklich etwas. Zu dumm, dass ich den kürzlich erworbenen GPS-Tracker noch nicht eingebaut hatte. 🙁
Gruß
Tom