Abholung Leasingfahrzeug Jahreswagen

Guten Morgen zusammen,
ich werde in dieser Woche mein Leasingfahrzeug abholen.
Das es sich um einen Jahreswagen handelt:
- Gibt es diesbezüglich bei der Übergabe etwas zu beachten?
- Wie läuft das ganze ab? Geht man mit der Person des AH um das komplette Fahrzeug (innen / außen) und notiert jeden kleinen Kratzer?
- Worauf ist bei der Durchsicht des Fahrzeuges besonders zu achten?

Vielen Dank und viele grüße
- majo

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@StephanRE schrieb am 14. August 2020 um 14:57:21 Uhr:



Zitat:

@Majoko schrieb am 14. August 2020 um 14:41:08 Uhr:


Wie gesagt: Es ist nur weitergesponnen. 🙂
Mir geht es auch nicht um die Aufnahme in das Protokoll, sondern mehr um die Beseitigung von Mängel.

Mir war nicht mal klar, dass ich diesen Lackiermangel anzeigen kann und auf ein Recht auf Beseitigung habe. Vor allem da ich die Lackierung nicht in Auftrag gegeben habe.
Ist aber wohl einfach daran begründet, dass es beschissen gemacht ist.

Es ist so:

Aufgrund der Gewährleistung ist der Händler prinzipiell dazu verpflichtet Mängel die bereits vor dem Kauf da waren, zu beseitigen.

Damit Du auch ausreichend Zeit hast, diese Mängel überhaubt fest zu stellen, gilt diese Gewährleistung bis zu 24 Monate nach Kauf. meist wird das zwar auf 12 Monate, mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten reduziert aber Du hast Dich ja schon nach ein paar Tagen gemeldet.

Die Beseitigung sieht so aus: Er hat bis zu 3 Versuche die Fehler endgültig zu beseitigen. Danch kannst Du sogar Wandlung, sprich Rückgabe beantragen.

Ob der Mangel nun versteckt oder offensichtlich war, spielt dabei keine Rolle. Er muß halt nur schon VOR dem Kauf da gewesen sein, das ist entscheidend.

z.B. könnten die erwähnten Macken und Kratzer ja auch später, von Dir selbst verursacht worden sein, da wird es dann schon schwieriger mit der Beweisbarkeit ob der Fehler schon vorher da war.
Dieser Lackschaden ist aber derart von einwandfrei vor dem Kauf passiert, das der Händler nicht die Spur eines Wiederspruchs hat.

@StephanRE Hör bitte endlich auf, dein Laienjura hier zu verbreiten. Du liegst wirklich fast immer vollständig daneben. Jura ist nicht ohne Grund ein langes und kompliziertes Studium.

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Recht haben und es zu bekommen sind zweierlei paar Schue.
Du weißt jetzt, das der VK es machen mußt, wenn Du Dich abwimmeln läßt ist das Dein persönliches Problem.

Nimm jemanden mit der ein bischen mehr Durchsetzungsvermögen hat.

Du mußt bedenken: Der Händler hat eine Menge Geld zu verlieren (ob seine Versicherung sowas übernimmt weiß ich nicht). Dazu kommt noch das der VK ein Profi im einlullen ist. Das ist sein tagesgeschäft, davon lebt der.

Also nicht unterkriegen lassen und jemand mitnehmen.

Zitat:

@areessfour schrieb am 14. August 2020 um 19:35:23 Uhr:


Eine Nachlackierung muss rechtlich nicht angegeben werden , allerdings muss Sie fachgerecht ausgeführt werden. Gibt es ein Urteil vom LG Düsseldorf

Das weiß ich, habe ich mich schon drüber informiert.
Das nachlackiert wurde ist auch nicht das Problem, warum sollte es auch.
Muss das Fahrzeug nicht irgendwann privat veräußern von daher egal.

Fachgerecht würde ich das aber nicht bezeichnen. Klar ich habe keine Ahnung vom Lackieren.
Fachgerecht heißt aber für mich das man davon (fast) nichts mehr sieht. Und wenn es so aussieht wie aktuell dann sollte das doch vor Bestellung erwähnt werden. Dann hätte ich dankend ablehnen können.

Egal - zu viel konjunktiv.
Bringt nichts sich über vergangene Sachen zu ärgern 🙂

Was gibt's da zum Abwimmeln.

Die Nachlackierung ist Kacka, Punkt.
Wenn die Herren beim Prüfen zum Ergebnis kommen, dass das Ergebnis ok ist, gib dir das schriftlich.
Dann holst du den Chef des AH und fragst, ob er mit so einer Karre 3 Jahre lang fahren und dafür Geld bezahlen würde
Der VK soll nachbessern, da lässt dich nicht einlullen 😉

Zitat:

@StephanRE schrieb am 14. August 2020 um 14:57:21 Uhr:



Zitat:

@Majoko schrieb am 14. August 2020 um 14:41:08 Uhr:


Wie gesagt: Es ist nur weitergesponnen. 🙂
Mir geht es auch nicht um die Aufnahme in das Protokoll, sondern mehr um die Beseitigung von Mängel.

Mir war nicht mal klar, dass ich diesen Lackiermangel anzeigen kann und auf ein Recht auf Beseitigung habe. Vor allem da ich die Lackierung nicht in Auftrag gegeben habe.
Ist aber wohl einfach daran begründet, dass es beschissen gemacht ist.

Es ist so:

Aufgrund der Gewährleistung ist der Händler prinzipiell dazu verpflichtet Mängel die bereits vor dem Kauf da waren, zu beseitigen.

Damit Du auch ausreichend Zeit hast, diese Mängel überhaubt fest zu stellen, gilt diese Gewährleistung bis zu 24 Monate nach Kauf. meist wird das zwar auf 12 Monate, mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten reduziert aber Du hast Dich ja schon nach ein paar Tagen gemeldet.

Die Beseitigung sieht so aus: Er hat bis zu 3 Versuche die Fehler endgültig zu beseitigen. Danch kannst Du sogar Wandlung, sprich Rückgabe beantragen.

Ob der Mangel nun versteckt oder offensichtlich war, spielt dabei keine Rolle. Er muß halt nur schon VOR dem Kauf da gewesen sein, das ist entscheidend.

z.B. könnten die erwähnten Macken und Kratzer ja auch später, von Dir selbst verursacht worden sein, da wird es dann schon schwieriger mit der Beweisbarkeit ob der Fehler schon vorher da war.
Dieser Lackschaden ist aber derart von einwandfrei vor dem Kauf passiert, das der Händler nicht die Spur eines Wiederspruchs hat.

@StephanRE Hör bitte endlich auf, dein Laienjura hier zu verbreiten. Du liegst wirklich fast immer vollständig daneben. Jura ist nicht ohne Grund ein langes und kompliziertes Studium.

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Zitat:

@Majoko schrieb am 14. August 2020 um 18:45:31 Uhr:


@molchhero
Siehe Bild.
So wie sich das ließt und nach meinem Verständnis sieht das gut aus.

Habe auch noch mal geschaut, einen Kaufvertrag habe ich nicht nur eine Privatleasing Bestellung.
Dort sind keine Mängel oder ähnliches aufgeführt

Perfekt, dann ist dein Weg erstmal der richtige 😉

Zitat:

@autosmachenfreude schrieb am 14. August 2020 um 18:57:09 Uhr:


Bevor es zum Jura Forum ausartet würde ich dem Händler eine reelle Chance bieten. Reden hilft oft mehr als mit Paragraphen wedeln

Genau das passiert doch, der TE hat dem Händler gegenüber mit nichts gewedelt. Aber sich - gerade bei einem Händler, welcher es mit seinen Verbindlichkeiten nicht so genau nimmt - über seine Rechte zu informieren schadet nicht 😉

Zitat:

@Majoko schrieb am 14. August 2020 um 19:03:55 Uhr:



Was mache ich, wenn die mich versuchen dabei abzuwimmeln?
Ich bin leider jemand der dann immer sagt "Ja okay, Sie haben recht" 😁

Das nicht sagen 😁
Hart bleiben, sachlich mitteilen, dass du auf Nacherfüllung bestehst. Ankündigen, dass eine Verweigerung des Händlers zum Rücktritt vom Kaufvertrag oder zur Minderung des Kaufpreises führen wird.

Zitat:

@Lattementa schrieb am 14. August 2020 um 21:03:07 Uhr:



@StephanRE Hör bitte endlich auf, dein Laienjura hier zu verbreiten. Du liegst wirklich fast immer vollständig daneben. Jura ist nicht ohne Grund ein langes und kompliziertes Studium.

😁😁😁

Ich weiß gar nicht was Ihr hier herum diskutiert , diese Nachlackierung ist NICHT fachgerecht , also ein Sachmangel und das hat der Händler zu regulieren !!!! Es sei denn , der Wagen ist geleast !! Dann kommt der Händler damit durch , das er diesen Mangel bei Rückgabe nicht berücksichtigt. So die Rechtsprechung

Zitat:

@areessfour schrieb am 15. August 2020 um 10:37:14 Uhr:


Ich weiß gar nicht was Ihr hier herum diskutiert , diese Nachlackierung ist NICHT fachgerecht , also ein Sachmangel und das hat der Händler zu regulieren !!!! Es sei denn , der Wagen ist geleast !! Dann kommt der Händler damit durch , das er diesen Mangel bei Rückgabe nicht berücksichtigt. So die Rechtsprechung

Die Karre ist geleased.
Wenn er einfach sagen kann dass das bei der Rückgabe nicht berücksichtigt wird aber davor nirgends erwähnt wird dann könnte er mir doch irgend was hinstellen mit Beulen etc.
Dann müsste ich ja jeden „Schrott“ akzeptieren und einfach sagen das er die Mängel nicht berücksichtigt. Kann ich mir nicht vorstellen... jetzt nimm mir nicht meine Hoffnung🙁

Zitat:

@areessfour schrieb am 15. August 2020 um 10:37:14 Uhr:


Ich weiß gar nicht was Ihr hier herum diskutiert , diese Nachlackierung ist NICHT fachgerecht , also ein Sachmangel und das hat der Händler zu regulieren !!!! Es sei denn , der Wagen ist geleast !! Dann kommt der Händler damit durch , das er diesen Mangel bei Rückgabe nicht berücksichtigt. So die Rechtsprechung

Das stimmt so nicht. Die grundsätzliche Aussage, dass eine Nachlackierung kein Problem ist stimmt so auch nicht, in diesem Fall aber.
Nochmal: Der Käufer des Fahrzeuges (Bank) tritt dem Leasingnehmer (Majoko) seine kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche gegen den Käufer (Händler) ab.
Deshalb kann sehr wohl der Leasingnehmer vom Händler verlangen, dass dieser den Sachmangel behebt. Auch beim Leasing.

Bevor das ganze hier ausartet und mich nur unnötig verwirrt und verunsichert würde ich einfach mal gerne die Fakten zusammenschreiben.

- Das SmartRepair betrieben wurde und auch nachlackiert wurde ist kein Problem. Es ist auch gesetzlich kein Problem, das dieser Umstand bei der Fahrzeugbestellung nicht erwähnt wurde (auch wenn es fair gewesen wäre). Dieser Umstand ist aber im Überprotokoll niedergeschrieben.
- Da die Nachlackierung oder die Lackierung augenscheinlich nicht fachgerecht durchgeführt wurde aufgrund des ersichtlichen eklatanten Farbunterschied stellt einen Mangel am Fahrzeug dar welcher zuvor in keinster Weise erfasst oder kommuniziert wurde und auch keine Erwähnung bei der Bestellung findet.
- Aufgrund dieser Tatsache habe ich das Recht auf eine Beseitigung des Mangels. Dabei darf der VK lt. Gesetz zweimal nachbessern. Ansonsten habe ich das Recht das Fahrzeug zu wandeln oder die Abwicklung rückgängig zu machen
- Weigert sich der Händler habe ich das Recht ich eine Minderung der Leasingrate zu fordern oder vom Leasingvertrag zurückzutreten (ist das wirklich so?)
- Das mir für die Zeit der Mängelbeseitigung kostenlos ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt wird habe ich kein Recht zu. Er kann es also verweigern.

Ich habe jedenfalls gar keine Lust auf das hin und her....
Ich hoffe das ganze läuft Problemlos ab ohne viel ärger.

Zitat:

@Majoko schrieb am 15. August 2020 um 11:33:26 Uhr:


- Aufgrund dieser Tatsache habe ich das Recht auf eine Beseitigung des Mangels. Dabei darf der VK lt. Gesetz zweimal nachbessern. Ansonsten habe ich das Recht das Fahrzeug zu wandeln oder die Abwicklung rückgängig zu machen
- Weigert sich der Händler habe ich das Recht ich eine Minderung der Leasingrate zu fordern oder vom Leasingvertrag zurückzutreten (ist das wirklich so?)

Im Ergebnis ist das so, ich will es aber nochmal erklären, damit klar wird wieso:

Wenn du vom Kaufvertrag zurücktrittst oder den Kaufpreis minderst, dann tust du das erstmal nur im Verhältnis zwischen dem Leasinggeber (Bank/Käufer) und dem Autohaus (Verkäufer). Die Berechtigung dazu hast du, weil die Bank dir die Ansprüche aus dem Kaufvertrag mitsamt der Ausübung von Gestaltungsrechten (Rücktritt und Minderung sind solche) abgetreten hat.

Nach der Rechtsprechung stellt der Kaufvertrag zwischen den beiden die Geschäftsgrundlage des Leasingvertrages (zwischen der Bank und dir) dar. Durch den Rücktritt bzw. durch die Minderung wird diese Geschäftsgrundlage nun "gestört".
Dies wiederum führt gemäß § 313 Abs. 1 BGB dazu, dass du einen Anspruch auf Anpassung des Leasingvertrages/ der Leasingraten hast (bei Minderung).
Bei einem Rücktritt des Kaufvertrages ist eine Anpassung des Leasingvertrages nicht möglich, sodass du stattdessen gemäß § 313 Abs. 3 (Satz 2) BGB den Leasingvertrag kündigen kannst (quasi Vertragsaufhebung).

Eine weitere Möglichkeit wäre es übrigens theoretisch noch, nach einer zweiten gescheiterten Nacherfüllung (sehr theoretisch) oder eine Verweigerung nicht vom Kaufvertrag zurückzutreten, sondern den Mangel selber zu beheben, und die dafür entstandenen Kosten vom Autohaus einzufordern/ einzuklagen.

Zitat:

@Majoko schrieb am 15. August 2020 um 11:33:26 Uhr:


- Das mir für die Zeit der Mängelbeseitigung kostenlos ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt wird habe ich kein Recht zu. Er kann es also verweigern.

Das hängt maßgeblich davon ab, ob das Autohaus ein Verschulden trifft. Tendenziell also ehr nicht. Das fehlende Verschulden muss zwar das Autohaus beweisen, auf so einen Prozess würde ich mich aber nicht einlassen.

Danke, zurückgeben ist eigentlich keine Option und den Stress will ich auch gar nicht haben.
Die sollen denn Mangel beheben und dann bin ich 100 % zufrieden.

Dass das mit Ersatzfahrzeug auf meine Kosten läuft war mir schon fast klar.

...und das war eigentlich schon vor 3 Seiten klar :-)...

Soll das Autohaus das Ersatzfahrzeug über VW abwickeln.
Entweder kam der Golf so schlecht nachlackiert von VW oder das Autohaus hat es so schlecht nachlackiert.

Wäre der Wagen fachgerecht nachlackiert, bräuchte der TE keinen Ersatzwagen.

Und weiter gehts, direkt heute auf der Fahrt einen Steinschlag eingefangen. Mit allen vorherigen Autos ist mir das nicht passiert.

Dann stand die Sonne entsprechend tief und was sehe ich: Die Scheibe hat einiges an Kratzern. Aber wirklich einige . Sowas habe ich in meinem ganzen Leben nie hinbekommen. Wie schafft man sowas in einem Jahr.

Hallo Montags-Leasing 😁
Schönen Abend und bis nächste Woche

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