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Abgeschleppt

Themenstarteram 14. Mai 2023 um 9:36

Hallo Leute könnte mir jemanden das Schild genau erklären. Mir ist schon klar Park und Halte verbot aber doch laut der Zusatztafel nur in der Zeit. Haben sich die Mühe gemacht und mich als mittleres Auto in der Parklücke abgeschleppt, die anderen stehen noch dort.

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Rockville,

um das Vorababschleppen zu ermöglichen, gilt das Halteverbot ganztägig. Somit war das Abschleppen schon in der Nacht möglich.

Wenn das Halteverbot nur zu den Zeiten gilt, in denen die Ladetätigkeit stattfindet, ist immer das Problem, dass nicht pünktlich mit den Ladetätigkeiten begonnen werden kann, weil da noch Fahrzeuge rumstehen. Also muss man die Halteverbotszeiten halt erweitern damit man die Fahrzeuge vor den Ladtätigkeiten entfernen kann. Hier hat man vermutlich das mit dem Erweitern auf Ganztags halt etwas übertrieben.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 14. Mai 2023 um 17:08:11 Uhr:

um das Vorababschleppen zu ermöglichen, gilt das Halteverbot ganztägig.

Den Satz verstehe ich nicht. Ein Haltverbot gilt doch nicht, damit man abschleppen kann. Sondern man darf abschleppen, wenn jemand im Haltverbot steht.

Habe ich doch weiter unten erklärt. Damit während der Ladetätigkeiten kein Fahrzeug dort steht, wird für einen größeren Zeitraum ein Halteverbot angeordnet, dass dann natürlich auch für den längeren Zeitraum gilt.

Die Behörden sind doch frei in der Wahl des Zeitraums oder gibt es irgendeine Vorschrift, die vorgibt, dass ein Halteverbot nur während der Ladetätigekeiten anzuordnen ist?

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 14. Mai 2023 um 17:17:40 Uhr:

Habe ich doch weiter unten erklärt.

Ja, aber nicht verständlich, jedenfalls für mich nicht. Die Annahme "Man macht das Haltverbot länger als es eigentlich notwendig wäre, damit man ggf. abschleppen kann" trifft doch gar nicht zu, weil das Haltverbot doch rund um die Uhr gilt, eben mit den beschilderten Ausnahmen.

Genau diese beschilderten Ausnahmen bestätigen doch meine Vermutung. Busse halten nicht auf Dauer, weshalb eben für Busse kein erweiterter Zeitbereich für das Halteverbot notwendig ist, um sie schon vor der Ladetätigkeit zu entfernen.

Klar ist das Ganze auch nur die Vermutung einer möglichen Variante von mir. Wissen tue ich das keinesfalls.

 

Gruß

Uwe

Busse sollen dort nachts nicht nur halten dürfen, sondern parken. Vermutlich weil sie nachts die jeweilige Linie nicht fahren. Ich kann also deinen Theorien zu den Gründen nicht ganz folgen, aber es ist ja letztendlich auch egal.

So ist es, es ist egal.

Gruß

Uwe

Themenstarteram 14. Mai 2023 um 18:58

Busse hab ich dort eigentlich nie gesehen, nachts nur Autos. Die unter der Woche stehen, sind aber am Morgen wieder weg. Ist ja auch egal, zahlen und fertig.

am 15. Mai 2023 um 7:13

Vielleicht ist es da auch so wie in meiner erweiterten Nachbarschaft, da steht die selbe Beschilderung, die Ordnungshüter kennen aber die Anwohner die da regelmäsig über Nacht stehen und früh morgens wieder weg sind. Bei diesen Anwohnern (die Nachts eh niemanden da stören) drücken die immer beide Augen zu, nur wenn da länger als nur über Nacht gestanden wird oder Auswärtige da stehen wird sofort geahndet.

Das ist natürlich nicht richtig, weder im Sinne der Stvo noch dem Grundsatz der Gleichbehandlung, es hat sich aber auch noch nie einer der betroffenen Anwohner (mich manchmal miteingeschlossen,wenn ich nen Lkw Abends mit nach Hause genommen hab um morgens früher losfahren zu können) beschwert dass er nicht bestraft wurde ;)

Zitat:

@Rockville schrieb am 14. Mai 2023 um 20:45:34 Uhr:

Busse sollen dort nachts nicht nur halten dürfen, sondern parken. Vermutlich weil sie nachts die jeweilige Linie nicht fahren.

Im Linienverkehr eingesetzte Busse kehren bei Tagesende zum Betriebshof retour. Im konkreten Fall geht's vielmehr um eine Abstellmöglichkeit für Überland-/Reisebusse. Gegebenenfalls dürfen Fahrer Busse bei Schichtende auch über Nacht "vor der Haustür" parken.

Wenn Du ein deutsches Kennzeichen hast war klar, dass Du in Österreich als erster abgeschleppt. "Der "Piefke zuerst".

Direkt danach wäre ein Wiener dran. ;)

Das beliebteste österreichische Kennzeichen in Österreich ist das M - das ist ein Wiener, der auf dem Dach liegt. :D

Themenstarteram 16. Mai 2023 um 18:01

Ne ne hab ein Österreichisches Kennzeichen lag vielleicht daran, dass ich ein Landei bin.hahahahaha

.... die wollten den Lada doch nur in Sicherheit bringen bevor der Vordermann oder Hintermann das Fahrzeug noch beschädigt :D

am 20. Mai 2023 um 8:25

Die Diskussion ging bisher darum, wann das Verbot gilt. Mir ist aber nicht klar, wo es gilt.

Daß Anfang und Ende der Verbotszone an derselben Stelle sind, die Zone also die Länge null hat und gar nicht existiert, darf man wohl nicht ablesen?

Was ist denn da unklar? An dem Mast endet ein absolutes Haltverbot für alle Fahrzeuge und es beginnt das mit den Einschränkungen auf dem Zusatzschild.

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