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abgemeldetes auto an händler überführen

Themenstarteram 17. April 2008 um 19:23

hallo!

ich muss in den nächsten tagen nach rücktritt vom kaufvertrag mein auto wieder an den händler zurückgeben. ich werde das nur abgemeldet tun, da ich dem händler nicht mehr vertraue. das hieße aber, ich müsste das fahrzeug abgemeldet ca 10km weit fahren. für den weg zur dekra oder zur zulassung kann man das ja auch ohne kennzeichen bzw man könnte sich ein kurzzeitkennzeichen besorgen zur überführung (das aber recht viel geld kostet).

meine frage: ist es denn auch erlaubt, ein abgemeldetes fahrzeug an den käufer zu überführen, ohne dafür extra nochmal geld für andere kennzeichen auszugeben? nachdem ich den händler zur rücknahme anwaltlich "überredet" habe, wird der sicher nicht das auto abholen kommen. bei google habe ich dazu nichts passendes gefunden.

grüße

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15 Antworten
Themenstarteram 25. April 2008 um 13:54

na ja ich hab dem das auto zurückgegeben, nachdem ich rausfand, dass es 100.000km mehr hatte als angegeben--deshalb habe ich dem typen dann auch nicht mehr vertraut. er nahm das auto auch erst zurück, als sich mein anwalt an ihn gewandt hatte.

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