abgemeldet aber tüv muss drauf!?

VW Vento 1H

hallo,

hab mein schatzi aus kostengründen abgemeldet, schläft friedlich wie ein baby in der garage.... jedoch läuft im november 04 der tüv und di au ab......
welche möglichkeit gibt es da nen neuen tüv und ne au zu bekommen?? kurzanmeldung, oder kann man sich rotekennzeichen irgendwo ausleihen??? will ja nur zum tüv und dann wieder in die garage... denn auf ne vollabnahme hab ich keinen bock, is ja doch viel geändert... und so sachen wie kw -gewinde mit vorne nur 280mm von radmitte bis kotfügelkannte in kompi mit 9x16 ET25 felgen sind ja schwer zu bekommen.... nicht das die dann rummozten....

also wie komm ich zum tüv und wieder heim und was kostet sowas??

danke und viel spaß......

floxworld

19 Antworten

Dann haben wir aneinander vorbei geredet... Ich dachte rausgelesen zu haben, daß er die Karre trotz Abmeldung mit gültigem TÜV haben möchte, um schneller anmelden zu können, wenn es nötig ist...

hey hey, is ja richtig viel info...
also ich will die "karre" mein baby is keine karre !! *fg mit tüv, weil ich kein vollabnahme will.... wie is das mit kurzkennzeichen, was kostet sowas?? gilt das dann als angemeldet, weil muss ja nur 24H angemeldet sein...... denn ne volabnahme ist echt nicht gut..... *grins.....
was ist die billigste version für ne kurzanmeldung??
DANKE für alle infos.....

Wie lange ist dein BABY denn schon abgemeldet? Bestimmt keine 24Monate. Ich würd solange warten und den dann anmelden und erst dabei neuen Tüv machen. Der Tüv bringt dich um eine Vollabnahme nicht rum. Es gilt der Tag der Stilllegung und ab da zählen die 24 Monate. Wenn du die überschritten hast, dann zählt selbst ein neuer Tüv nicht, dann ist dein Auto beim Kraftfahrt-Bundesamt gelöscht und braucht deshalb die Vollabnahme. Verständlich?

ja, aber wenn ich ihn per kurzzeitkennzeichen für 5tage anmelde, löse ich so men problem mit der vollabnahme (nach 18monaten stilllegung)?? dann würd ich ihn anmelden bevor der tüv um ist, nen neuen machen und hätte weil er ja dann angemeldet war wieder 18monate zeit.... und muss wenn ich ihn dann z.b. nach 6monaten anmelde keinen tüv machen, weil der ja dann noch drauf ist...
hoffe das war verständlich....

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Kurzzeitkennzeichen gilt nicht. Musst den schon richtig anmelden. Brauchst die Stempel im Brief.

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