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Abgasregelung Sound F Type

Hallo liebe Leute,

ich habe nal eine Frage bzgl. der neuen Abgasnorm von 2018.

Bestes Beispiel: Der F Type R..

Der Sound von dem neuen F Type R ist zum vergleich seines vorgängers (BJ 2015) extrem gesunken..

Jetzt ist meine Frage, da die Vorstellung an steht, einen F Type R anzuschaffen:

Habe ich noch eine Chanze einen mit dem alten Sound zu erwerben?
Wäre der Sound noch legal, oder muss dieser kastriert werden?
Ich meine gehört zu haben von einigen Besitzern, dass Sie bei jedem Händlerbesuch die Lautstärkenreduzierung ausschließen und die Händler dies dann nicht reduzieren.

Bitte um Rat.

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Alex1357 schrieb am 1. April 2019 um 22:18:44 Uhr:


Der Sound von dem neuen F Type R ist zum vergleich seines vorgängers (BJ 2015) extrem gesunken..

Habe ich noch eine Chanze einen mit dem alten Sound zu erwerben?

Nur als Gebrauchtwagen, nicht als Neufahrzeug.

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Wenn du kein Problem mit ständigen Polizeikontrollen hast, dann nur zu.

Zitat:

@Alex1357 schrieb am 1. April 2019 um 22:18:44 Uhr:


Der Sound von dem neuen F Type R ist zum vergleich seines vorgängers (BJ 2015) extrem gesunken..

Habe ich noch eine Chanze einen mit dem alten Sound zu erwerben?

Nur als Gebrauchtwagen, nicht als Neufahrzeug.

Das ist die eine Sache, die kommt aber leider immer hinzu.. Allerdings wäre ja genau deshalb interessant zu erfahren, ob das noch legal ist.. Ich meine der Wagen wurde ja damals so vom Hersteller produziert

Zitat:

@Alex1357 schrieb am 1. April 2019 um 22:24:39 Uhr:


Das ist die eine Sache, die kommt aber leider immer hinzu.. Allerdings wäre ja genau deshalb interessant zu erfahren, ob das noch legal ist.. Ich meine der Wagen wurde ja damals so vom Hersteller produziert

Wenn er von "damals" ist und nichts manipuliert wurde, ist er legal.

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Es wurde nichts manipuliert, nur die Frage ist, wenn ich den so kaufe wie er von werk 2015 auf war und den anmelde, ist der sound also legal und es kann mir nichts vorgeworfen werden? Dies ist das wichtigste.. Nicht dass es dann spöter heist abgasnormen pipapo das Fahrzeug wird stillgelegt..

Zitat:

@Alex1357 schrieb am 1. April 2019 um 22:44:22 Uhr:


Es wurde nichts manipuliert, nur die Frage ist, wenn ich den so kaufe wie er von werk 2015 auf war und den anmelde, ist der sound also legal und es kann mir nichts vorgeworfen werden? Dies ist das wichtigste.. Nicht dass es dann spöter heist abgasnormen pipapo das Fahrzeug wird stillgelegt..

Wenn der Wagen technisch in Ordnung ist, wozu auch die Abgasanlage zählt, wird und kann nichts stillgelegt werden. Bestandsschutz. Die Regelungen gelten nicht rückwirkend. Einen 1985er Golf zum Beispiel kannst Du tiefer legen als einen 87er, weil die Regelung zur Lichtaustrittskante damals noch nicht existierte. Gleiches gilt für Katalysatoren etc. Wenn der Wagen allerdings lauter ist als er einst typisiert wurde, kann es bei einer Kontrolle auch Schwierigkeiten geben.

Danke für den Tipp.

Wie gesagt; der Wagen ist so, wie er 2015 vom Hersteller kam.. die ab 2018 sind halt Aufgrund der Abgasnorm deutlich leiser, daher die Frage..

Also wäre ich auch gesetzlich nicht dazu verpflichtet, den Wagen dann technisch o.Ä. zu ändern..? Der Wagen ist wie gesagt so, wie er vom Hersteller damals kam..

Zitat:

@Alex1357 schrieb am 1. April 2019 um 23:01:26 Uhr:


Danke für den Tipp.

Wie gesagt; der Wagen ist so, wie er 2015 vom Hersteller kam.. die ab 2018 sind halt Aufgrund der Abgasnorm deutlich leiser, daher die Frage..

Also wäre ich auch gesetzlich nicht dazu verpflichtet, den Wagen dann technisch o.Ä. zu ändern..? Der Wagen ist wie gesagt so, wie er vom Hersteller damals kam..

Keine Ursache. Wenn er in dieser Zeit nicht lauter geworden ist weil sich z. Bsp. der Auspuff freigebrannt hat, ist alles ok. Innenstädte halt so gut es geht meiden. So ein Auto macht dort eh keinen Spass und die Cops hängen dann im Zweifel halt auch mal den Rüssel rein, wenn man sich entsprechend verhält. 😉 Verantwortungsvoll damit umgehen dann will i.d.R. keiner was wissen. Sobald halt irgendwelche Klappen manipuliert sind, Burnouts, Straßenrennen oder "Posen" erkannt wird, sind die Herren in Grün auch zur Stelle. 😉 Am besten den Wagen vor oder nach dem Kauf noch einmal durchsehen lassen vom Fachmann und dann sollte eigentlich nichts anbrennen. Es gibt halt zum Teil recht abenteuerliche Umbauten die von Käufern nicht auf den ersten Blick erkannt werden. Gefälligkeitsgutachten und so weiter. Das solltest Du ausschließen können. Serienmäßiges Auto und versuchen damit nicht aufzufallen ist schon mal die halbe Miete.

Afaik gibt es schon den Bestandschutz. Der nützt aber nichts, wenn die Lautstärke sich verändert hat. Im Zweifel wird man dann wohl zur Nachmessung gebeten, wie schon geschrieben.

Was wäre aber, wenn die Messung bei der Zulassung nicht wirklich dem Serienstand entsprach, also etwas zu niedrig war? Bestünde dann eine Pflicht zur Nachrüstung, damit die Zulassung nicht erlischt (vgl. Dieselfahrzeuge mit Umrüstpflicht durch KBA-Androhung der Stilllegung)?

Ich danke dir vielmals für die Mühe Dodo.

Klar sollte man damit nicht so oft innerorts vorallem in Großstädten wo die Mönner in Blau oft unterwegs sind damit häufig gebrüll machen, allerdings war jetzt halt interessant zu erfahren, dass diese also ,,nichts rechtlich" unternehmen können, wenn der wagen serienmäßig so ist, wie er 2015 vom Hersteller ausgefüjrt wurde

Dachte ebend anfangs gibt es eine Pflicht, alle Autos auch die vor erstellung der neuen Abgasnorm umzurüsten.

Zitat:

Ich danke dir vielmals für die Mühe Dodo.

Keine Ursache. Dafür ist das Forum ja da. 😉

Zitat:

Dachte ebend anfangs gibt es eine Pflicht, alle Autos auch die vor erstellung der neuen Abgasnorm umzurüsten.

Hier ein kleiner Hinweis..., Abgasnorm und "Sound" sind 2 paar Schuhe. Noch. 😉 Um Innenstädte befahren zu dürfen bedarf es bestimmter Abgasnormen, die Zulassungen spielen, egal wo, eine Rolle. Das ist ein Unterschied. 😉 Wie laut ein Fahrzeug ist, ist eine Sache. Wie viel oder welche Abgase es emittiert, eine andere. Noch einmal mein Rat: den Wagen im Zweifel vom Sachverständigen begutachten lassen und sich Gewissheit verschaffen (lassen). Wenn alles in Ordnung ist, werden die Beamten nichts sagen. Es gibt auch einen Ermessesspielraum aber auf den würde ich nicht bauen denn der ist dünn.

Fazit: alles nach bestem Wissen und Gewissen abnehmen / überprüfen lassen, dann gibt es keine Probleme mit der Obrigkeit.

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