Abgabe Altwagen

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Ich habe folgendes Thema was mich beschäftigt:

Morgen hole ich bei meinem 🙂 den Abholschein/Fahrzeugbrief für meinen neuen Tiguan und gebe meinen alten Wagen ab. Bei dem ist aber im Januar der TÜV abgelaufen und ich habe keinen neuen gemacht. Sehe ich auch nicht ein, wenn VW einen solange auf sein Auto warten lässt... ist ja nicht meine Schuld das die Lieferzeit sich verzögert hat. Wenn der Tiguan wie vorgesehen geliefert worden wäre, hätte es ja gepasst....😉

Meint ihr das dies ein Problem geben könnte?

Grüße Pauleta

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von FCBB


Du willst doch nicht ernsthaft ohne TÜV in der Gegend herumfahren ?

Klaro - Tut er doch! - Der TÜV bleibt an seinem angestammten Ort 😛 . . . ist doch kein Zirkus 😉 !

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Hi,

das kommt sicherlich auf deinen 🙂 an. Wenn er es sportlich nimmt und sich deiner Argumentation anschließt, ist alles klar. Aber wenn er mucksig wird und dich darauf hinweist, dass das nicht gerade die feine Art ist (oder hat dich die lange Lieferzeit jetzt plötzlich überrascht?), könnte es schon Probleme geben.

Hoffentlich hast du es nicht weit zum Händler und wirst auf dem Weg nicht von der Polizei kontrolliert.

Gruß
Harald

Ich denke mal, das dein VW-Händler das Rücknahme-Auto ohnehin aufbereiten wird, um seinen Gewährleistungs-Ansprüchen entsprechen zu können. Dann wäre ein "neuer, aktueller TÜV" seitens des Ankäufers ohnehin sinnvoll . . . und auch "vertretbar".

Wenn dein "Ex" jedoch ohnehin das Knirschen einer Schrottpresse zu hören bekommen sollte, kann er das auch ohne den Segen des TÜV . . . glaube ich 🙄 😛 ?

- Unbedenkliche Grüße -

Zitat:

Original geschrieben von der_alp


Hi,

das kommt sicherlich auf deinen 🙂 an. Wenn er es sportlich nimmt und sich deiner Argumentation anschließt, ist alles klar. Aber wenn er mucksig wird und dich darauf hinweist, dass das nicht gerade die feine Art ist (oder hat dich die lange Lieferzeit jetzt plötzlich überrascht?), könnte es schon Probleme geben.

Hoffentlich hast du es nicht weit zum Händler und wirst auf dem Weg nicht von der Polizei kontrolliert.

Gruß
Harald

Nee is nich so weit, 30km und ist sowieso da wo ich arbeite. Ich wollte eigentlich so tun als hätte ich das total verpeilt, mal schauen wie es morgen wird.

Danke Pauleta

Zitat:

Original geschrieben von Track and Style


Ich denke mal, das dein VW-Händler das Rücknahme-Auto ohnehin aufbereiten wird, um seinen Gewährleistungs-Ansprüchen entsprechen zu können. Dann wäre ein "neuer, aktueller TÜV" seitens des Ankäufers ohnehin sinnvoll . . . und auch "vertretbar".

Wenn dein "Ex" jedoch ohnehin das Knirschen einer Schrottpresse zu hören bekommen sollte, kann er das auch ohne den Segen des TÜV . . . glaube ich 🙄 😛 ?

- Unbedenkliche Grüße -

Für die Schrottpresse schnurrt mein "Ex" noch zu gut...😉

Lass mich morgen mal überraschen, bis jetzt war mein 🙂 noch ganz gut auf mich zu sprechen. Hoffe das bleibt auch morgen Nachmittag noch so.

Danke Pauleta

Wenn du Pech hast, wird sich an dem Inzahlungsname-Preis etwas ändern.
Klaus

solange das Fahrzeug noch versichert ist, kann man damit innerhalb des eigenen Zulassungsbezirks auch ohne TÜV zur erneuten technischen Abnahme, oder eben auch zur Verschrottung fahren. Allerdings nur auf direktem Weg.
Sinnvoll ist es natürlich, Unterlagen dabeizuhaben, die das belegen können (Termin beim TÜV, oder Kaufvertrag, in dem steht, daß das alte Auto entsorgt oder abgenommen wird)
Ist das Fahrzeug nicht mehr versichert, darf es im öffentlichen Strassenverkehr ohne Sonderkennzeichen gar nicht mehr bewegt werden.
Im Zweifelsfall aber mal bei der Polizei in Deinem Zulassungsbezirk nachfragen.

Das Ganze ist übrigens auch für Motorradfahrer interessant, die, aus welchen Gründen auch immer, mehrere Jahre nicht zum Fahren kamen, und der TÜV abgelaufen ist: Zum TÜV darf man immer noch fahren, solange die Versicherung noch steht. Dann ist auch keine Neuabnahme erforderlich (die Zulassung ist nicht erloschen), jedoch kann es sein, daß man dann gleich zweimal TÜV am gleichen Tag machen muss, da die da offiziell alle zwei Jahre einen Stempel in den Schein machen müssen.

Gruß
Nite_Fly

Wahrscheinlich wird da gar nichts abgezogen. Die Händler sind meistens sehr schlau. Diese Kosten sind mit Sicherheit schon in dem Inzahlungsnahmepreis einkalkuliert! Die kennen ja ihre Lieferzeiten. Ich würde mir da kein Kopf machen und mich auf den neuen freuen!!!
Wünsche Dir viel Spaß damit.

Der Meinung schließe ich mich an.
Als ich meinen Golf V im letzten Jahr bei Abschluss der Bestellung in Zahlung gegeben habe, war dieser bereits seit 3 Monaten abgemeldet, ohne Tüv und eine Inspektion war (lt.Serviceheft) auch fällig (der Golf musste aus gesundheitlichen Gründen meinerseits damals abgemeldet werden).
An dem bereits vorher angepeiltem Eintauschwert hat das nichts geändert, ich habe immer noch einen sehr guten Preis erhalten.

Gruß
Daniel

Danke erst mal an alle Antworter!
Ich habe heute um 15Uhr den Termin beim 🙂 und lass mich dann mal überraschen.

Grüsse Pauleta

Wenn sich dein 🙂 (wider Erwarten) doch von seiner 😠 Seite zeigen sollte, könnte ihm eventuell ein dezent und natürlich 🙂 formulierter Hinweis hilfreich sein, der ihn an die Erfüllung (s)einer "ISO-Zertifizierung" in Sachen Kunden- 🙂 -keit und -Pflege erinnert 😉 ?

Thumbs up!

- "Freundliche" Grüße -

Naja, wenn der Dealer sich quer stellt, dann würde ich nicht diskutieren. Auf irgendwelche ISO-Geschichten hinzuweisen wäre mir zu peinlich... Im Grunde sollte man ein Auto schon ordentlich übergeben. Glaube aber nicht, dass es dazu kommt, meiner war bisher auch immer sehr umgänglich bei unseren Leasingrückläufern.

Ärgerlich ist es vor allem, wenn man ohne TÜV in einen Unfall verwickelt wird, dann kann man noch soviel auf die langen Lieferzeiten verweisen, interessiert dann keinen.

Aber in diesem Fall ist ja alles gut gegangen.

Grüße

B.

@Bonzer

Bis jetzt ist alles gut gegangen, sind von meiner Arbeit auch nur 700m zum Händler....😁
Also sollte der Rest auch noch gut gehen, HOFFENTLICH!

Gruss Pauleta

Du willst doch nicht ernsthaft ohne TÜV in der Gegend herumfahren ?

Zitat:

Original geschrieben von FCBB


Du willst doch nicht ernsthaft ohne TÜV in der Gegend herumfahren ?

Klaro - Tut er doch! - Der TÜV bleibt an seinem angestammten Ort 😛 . . . ist doch kein Zirkus 😉 !

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