ABE für KBA 44047
Hey,
schön, dass es auch noch so allgemeine Foren gibt.
Aber natürlich bin ich ja hier weil ich etwas suche, nämlich eine ABE für KBA44047 Alufelgen.
Der Hersteller ist Dotz und die Felge heißt Esprit.
Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.
Danke schon mal
Mad
17 Antworten
Zitat:
Was machst du mit Gutachten und ABEs auf CDs, die einige Hersteller ihren Sachen anstelle gedruckter Unterlagen beilegen?
Können Sie ja, sind halt nur nicht gültig.
Die verweigern Dir ja nicht, damit zum Notar zu gehen und sie begläubigen zulassen 😉
Wer das Geld dafür hat..................
Das KBA nimmt ja nicht umsonst im Durchschnitt 12 Euro für eine ABE.
Diese ist aber auch amtlich beglaubigt.
Zitat:
Original geschrieben von Nice-DJ
Dies steht sogar beim TÜV auf der Seite.
Wo? Link?
Der Vergleich mit dem Fahrzeugschein hinkt.
Dieser ist ein amtliches Dokument, während der "Wisch" vom Hersteller eben nur ein Stück Papier ist, wo drauf steht, wie eine Prüfung (Gutachten) durchzuführen ist bzw. dass im KBA ein Dokument hinterlegt wurden ist (ABE), dass das Anbauteil o.ä. den Zulassungsvorschriften entspricht.
Es gibt aber Hersteller, die in Ihren Gutachten bzw. ABE reinschreiben, dass nur das Original gültig sei...
Den meisten ist's aber egal.
Gruß
Zitat:
während der "Wisch" vom Hersteller eben nur ein Stück Papier ist, wo drauf steht, wie eine Prüfung (Gutachten) durchzuführen ist bzw. dass im KBA ein Dokument hinterlegt wurden ist (ABE)
Nein, eine ABE ist ein Zulassungsdokument, ein Gutachten.
Das was Du meinst ist keine ABE.
Viele kleine Hersteller wollen und/oder können sich nämlich keine ABE leisten.
Deswegen müssen solche Teile eingetragen werden.
Anbeuteile mit einer ABE müssen nicht eingetragen werden.
In der ABE steht auch nicht drin, wie eine Prüfung durchzuführen ist. Dies steht in der Prüfverordnung der Sachversändigen.
In der ABE steht drin, welche Auflagen man zu erfüllen hat, damit man dieses Anbauteil überhaupt in Betrieb nehmen darf, ohne die ABE seines Fahrzeuges zuverlieren.
Hier ein Zitat vom TÜV:
Zitat:
Gutachten-Kopien
Trauen Sie nur dem OriginalVorsicht, Falle! In letzter Zeit werden vermehrt Kopien von Teilegutachten, gutachterlichen Stellungnahmen und Auflastungs-Bescheinigungen angeboten. Diese reichen jedoch nicht für eine Begutachtung.
Sachverständige wollen das Original
Kaufen Sie Händlern nicht alles ab. Manche behaupten beispielsweise, dass mit Kopien eine Auflastung eines beliebigen Fahrzeugs möglich sei, wenn dessen Typ in den Kopien genannt ist. Die Vorlage einer Originalbescheinigung könne vom TÜV-Sachverständigen nicht gefordert werden, da ja keine technische Änderung zur Auflastung erforderlich sei.
Das ist falsch. Nur mit dem Original darf der Sachverständige bestätigen, dass ihm wirklich eine entsprechende Auflastungs-Freigabe eines Fahrzeugherstellers, Fahrzeugimporteurs, eines technischen Dienstes oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen vorliegt (Bescheinigung nach § 27 StVZO, Formblatt gemäß VkBl Heft 7 2000, Seite 124 ff).
Bei einer Kopie sind weder der Hersteller noch die Inhalte des Originals sicher belegt. Und wie kann der TÜV-Sachverständige feststellen, dass ein Kunde ein Nutzungsrecht für die angestrebte Bescheinigung gemäß § 27 StVZO erworben hat?
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