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Abbiegen auf der Bushaltestelle

Hallo,

bei uns im Ort ist eine Bushaltestelle die vor einer Einmündung liegt.
Wenn ich hier rechts abbiege, fahre ich immer auf der Busspur/Haltestelle (rot).
Letztes mal fuhr ein Fahrschulfahrzeug vor mir und bog nach rechts ab, bliebt aber bis zur Einmündung auf der normalen Fahrspur (blau).
Das hat mich jetzt stutzig gemacht, da wahrscheinlich ein Fahrschulauto nach StVO fährt.

Darf ich die Bushaltestelle zum Abbiegen benutzen? Ich behindere ja niemand.
Wenn nicht, warum?

Busspur
207 Antworten

Es steht bei deinen Bildern nirgends "BUS" als Markierung, was ja von manchen als Grund gesehen wurde, dass man dort nicht fahren dürfe. Es gibt Zeichen 205 statt 340, weil die Behörde ihren Fehler offenbar bemerkt hat. Also ganz anders. Was genau soll denn damit belegt werden?

Zitat:

@nogel schrieb am 6. November 2024 um 12:32:40 Uhr:


So, wie besprochen, Bilder von den beiden analogen Stellen in meiner Umgebung

Eine gestrichelte Linie hat eine andere Bedeutung, als eine durchgezogene Linie.
Daher sind IMO die Situationen nicht vergleichbar.

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 4. November 2024 um 20:25:39 Uhr:


So siehts aus Fahrersicht aus.

Aus der Sicht ist der Strassenverlauf mit Abbiegespur doch eindeutig
ersichtlich.

Steht da kein Bus so wird die Abbiegespur genutzt, steht da ein Bus
wird der links umfahren und rechts abgebogen.

Was wird den hier weiter diskutiert´?

Tom

Ich wundere mich (als Busfahrer), warum hier einige Diskutanten so scharf darauf sind, fürs Rechtsabbiegen den Weg über die Haltestelle zu nutzen?
Zu Hauptverkehrszeiten warten dort womöglich ein halbes Dutzend Menschen auf den Bus und morgens steigen Grundschulzwerge ein, mittags aus.
Weshalb also nicht einen seitlichen Sicherheitsabstand von der HS halten und über den regulären Fahrstreifen in die rechtsgelegene Stichstraße abbiegen? So, wie's die im Eingangsbeitrag erwähnte Fahrschule vorgemacht hat?

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Und wenn niemand an der Haltestelle steht, aber hinter mir viele Fahrzeuge sind, die geradeaus fahren wollen? Es ist entweder erlaubt oder verboten, aber nicht von solchen Einzelfällen abhängig.

Zitat:

@Rigero schrieb am 6. November 2024 um 16:06:24 Uhr:


Ich wundere mich (als Busfahrer), warum hier einige Diskutanten so scharf darauf sind, fürs Rechtsabbiegen den Weg über die Haltestelle zu nutzen?

Nur weil jemand einen Sachverhalt klären möchte, heißt das nicht das derjenige auch so verfährt.

Zitat:

@Rigero schrieb am 6. November 2024 um 16:06:24 Uhr:


Weshalb also nicht einen seitlichen Sicherheitsabstand von der HS halten und über den regulären Fahrstreifen in die rechtsgelegene Stichstraße abbiegen?

Da bei uns sehr sehr viele Bushaltestellen mit "Parkbucht" abgeschafft worden sind und und der Bus nun auf der Straße hält, die Mitfahrer also entsprechend dicht an der Straße stehen, kann den Straßenverkehrsbehörden dieser Sicherheitsabstand nicht allzu viel bedeuten.

Zitat:

@Rigero schrieb am 6. November 2024 um 16:06:24 Uhr:


Ich wundere mich (als Busfahrer), warum hier einige Diskutanten so scharf darauf sind, fürs Rechtsabbiegen den Weg über die Haltestelle zu nutzen?
Zu Hauptverkehrszeiten warten dort womöglich ein halbes Dutzend Menschen auf den Bus und morgens steigen Grundschulzwerge ein, mittags aus.
Weshalb also nicht einen seitlichen Sicherheitsabstand von der HS halten und über den regulären Fahrstreifen in die rechtsgelegene Stichstraße abbiegen? So, wie's die im Eingangsbeitrag erwähnte Fahrschule vorgemacht hat?

Macht der Busfahrer die Warnblinkanlage an gibt,s klare Regel,
macht er es nicht gilt 50 wenn nix anderes angeordnet ist, Punkt

Tom

Zitat:

@nogel schrieb am 6. November 2024 um 13:00:21 Uhr:


Daß hier keine "völlig andere Situation" vorliegt, ist sonnenklar. Sondern eine IDENTISCHE Situation. Nur daß die Behörde beim Erneuern der Linie Klarheit geschaffen hat.

Völlig anders, da beim TE keine durchgezogen Linie vorhanden ist.

Zitat:

@augenauf schrieb am 5. November 2024 um 13:41:44 Uhr:


Wäre das eine durchgezogene Linie, wäre alles OK.

Aber nur bis kurz vor die Einmündung, denn sonst dürften ja nur Busse rechts abbiegen und alle anderen gar nicht? Wohingegen Busse, die diese Haltstelle bedienen, nicht geradeausfahren dürften, sondern eben abbiegen müssten? Eine etwaig durchgezogene Linie, gäbe es diese, würde ja auch für Busse gelten?

Für mich ist das eine Art Abbiegespur, denn in Verlängerung davon geht es hinter der Einmündung nicht weiter, wie aus dem einen Foto klar ersichtlich ist. Oder? Diese Fahrspur, auf der Bus aufgemalt wurde, hat es lt. Bild weiter hinten auf Höhe der im Bild sichtbaren Tankstelle nämlich nicht mehr.

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 6. November 2024 um 17:17:54 Uhr:



Macht der Busfahrer die Warnblinkanlage an gibt,s klare Regel,
macht er es nicht gilt 50 wenn nix anderes angeordnet ist, Punkt

Tom

Ds ist aber nicht dein Ernst, oder?

StVO § 20:

Zitat:

1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.
(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.

Zitat:

@jaro66 schrieb am 6. November 2024 um 07:56:08 Uhr:


Wenn das ne Abbiegespur sein soll, warum hat man dann diese Bemalung aufgebracht, Hätte man auch weglassen können.
Also muss es doch eine Bedeutung haben.

Bushaltestelle? ±15m Parkverbot? ...

Zitat:

@Rigero schrieb am 6. November 2024 um 16:06:24 Uhr:


Ich wundere mich (als Busfahrer), warum hier einige Diskutanten so scharf darauf sind, fürs Rechtsabbiegen den Weg über die Haltestelle zu nutzen?

Naja, man muß andere Verkehrsteilnehmer im Nacken nicht ausbremsen.

Man glaubt es kaum, aber zu genau dem Zweck werden bisweilen an vielen Kreuzungen sogar Abbiegespuren eingerichtet. ... ist nur selten eine Bushaltestlle drauf.

Zitat:

@Rigero schrieb am 6. November 2024 um 16:06:24 Uhr:


Ich wundere mich (als Busfahrer), warum hier einige Diskutanten so scharf darauf sind, fürs Rechtsabbiegen den Weg über die Haltestelle zu nutzen?

Ist ein Bus da macht man es so, ist kein Bus da macht man es anders. Meist ist kein Bus da, dann macht man es so. Immer so wie es am geschmeidigsten geht ohne große Behinderung. Ich habe es jedenfalls so gemacht.

Zitat:

@Rigero schrieb am 6. November 2024 um 16:06:24 Uhr:


Weshalb also nicht einen seitlichen Sicherheitsabstand von der HS halten und über den regulären Fahrstreifen in die rechtsgelegene Stichstraße abbiegen? So, wie's die im Eingangsbeitrag erwähnte Fahrschule vorgemacht hat?

Die Frage ist einfach zu beantworten:

Weil dem Rechtsabbieger vorgeschrieben ist, sich vor dem Rechtsabbiegen "möglichst weit rechts" einzuordnen (§9 Abs. 1 Satz 2 StVO).

Dass im Einzelfall (z.B. tobende Kinder direkt an der Bordsteinkante) vielleicht auch drei Meter Abstand noch "möglichst weit rechts" sein können steht außer Frage, aber im Regelfall wird man die Vorschrift nur erfüllen können, wenn man den hier diskutierten Fahrstreifen zum Einordnen nutzt. Und ich behaupte mal, die weit überwiegende Zeit des Tages greift hier der Regelfall.

Zitat:

@hk_do schrieb am 6. November 2024 um 19:02:06 Uhr:


Dass im Einzelfall (z.B. tobende Kinder direkt an der Bordsteinkante) vielleicht auch drei Meter Abstand noch "möglichst weit rechts" sein können steht außer Frage, aber im Regelfall wird man die Vorschrift nur erfüllen können, wenn man den hier diskutierten Fahrstreifen zum Einordnen nutzt.

Ob es im vorliegenden Beispiel praktikabel oder unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit ratsam erscheint, hängt auch vom Fahrzeugtyp ab, - Stichwort "Schleppkurve".

Im 15-Meter-Bus sitzend, wählte ich daher wohl nicht den rechten Fahrstreifen zum Abbiegen; in einem konventionellen PKW hingegen wohl.

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