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Ab wann Überstunden oder Freizeitausgleich ?

Themenstarteram 11. März 2013 um 17:05

Guten Tag,

ab wann fällt eigentlich beim Kraftfahren Überstunden oder Freizeitausgleich an?

Es kann ja nicht sein, das ein Chef seine Fahrer bis zum umfallen arbeiten lässt und dabei keine Überstunden vergütet in form von freizeit oder cash ?

Beispiel:

Arbeiten: 9 Stunden am tag inkl. lenken , be und entladen, bereitschaft beim Kunden bis öffnung.

wöchentlich. = 45 Std. ohne gesetzliche Pause von 45 min

käme die gesetzliche pause noch hinzu wären wir bei 9Stunden45min / Tag

Mehrarbeit:

auch in unseren verträgen steht das gleiche “Durch die zu zahlende Bruttovergütung ist eine etwaig notwendig werdende Über- oder Mehrarbeit abgegolten.“

Nun hat sich das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 17.8.2011, 5 AZR 406/10) auch dieser Klauseln “angenommen” und diese kassiert.

http://...srechtberlin.wordpress.com/.../

rechnen wir mal die pause dazu: nach 9:45 kommst du rein in die spedition und cheffe meint, jetzt gehts noch hier und dort hin ! macht nochmal + 2 stunden arbeiten = 11 stunden bei der lenkzeit ist noch luft nach oben, heißt man könne diese ja voll ausschöpfen und das was wir leisten ist ja im arbeitslohn mit einberechnet. :rolleyes:

Da in unseren verträgen weder etwas von Überzeit, Freizeitausgleich , Überstundenentgeld steht, möchte ich jetzt endlich mal in erfahrung bringen auf welche wöchentliche arbeitszeit ich mich berufen kann oder sogar muss? also was sagt das Gesetzt bei kraftfahrern abgesehen von der Lenkzeit, was ist unsere Arbeitszeit und ab wann heisst es dann: endlich mehr freizeit für die überzeit!!!!!!

Es geht hier nicht um arbeitsverweigerung, mehrarbeit OKAY aber nur gegen Cash oder Freizeit!

freue mich über meinungen die mir, uns weiter helfen! sonst gehts jetzt echt bald mal zum anwalt, wobei ich, wir dieses noch vermeiden möchten.

PS: http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

das ist bei uns z.B nicht möglich, es gibt keine touren mit 8 Stunden Arbeitszeit, also findet bei uns schonmal gar kein ausgleich statt!

http://...srechtberlin.wordpress.com/.../

Beste Antwort im Thema

LKW aufn Hof stellen Schlüssel in der Dispo abgeben und "Ruft mich an wenn das Auto fertig wieder hier aufm Hof steht und Tschüss"

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Du hast dir doch deine Frage schon selbst beantwortet. Im Durchschnitt darfst du nur auf 8 h Arbeitszeit pro Tag kommen. Mehrarbeit ist nur zulässig, wenn sich ein tägliches Mittel von 8 h ergibt. Das heißt pro Woche sind 48 Stunden max zulässig, wovon 8 h innerhalb von 6 Monaten abgebummelt werden müssen um wieder auf den Durchschnitt von 8 h / Tag zu kommen. Man kann auch sagen, bei wöchentlich 48 Stunden Arbeitszeit gibt es alle 5 Wochen eine Woche frei.

Wartezeit bzw Bereitschaftszeit zählen jedoch nicht zur Arbeitszeit.

Bei einem Bruttolohn von 1680 €/ Monat kommt man so auf einen Bruttostundenlohn von 10 €.

Soweit die Theorie! Schreibe dir alle Arbeitszeiten auf, so kannst du bei einem Beenden des Anstellungsverhältnisses alle "Überstunden" mit 10 € brutto bzw entsprechend mehr einklagen. Während des Arbeitsverhältnisses wird man diese Forderung kaum durchsetzen können.

Streitpunkt ist ja auch gern, dass die 45 stündige Wochenendruhe in der Kabine verbracht werden soll; dies ist ebenfalls nicht zulässig.

Du hast dir doch alles schon selbst beantwortet.

Wo das max.zulässige steht hast du ja auch schon geschrieben.

Wie das dann in der Praxis ist und was jeder mit sich machen lässt steht auf einem anderen Blatt.

Da es aber immer noch Kollegen gibt die nicht einmal den Unterschied zwischen Arbeitszeit, Lenkzeit und " Schichtzeit kennen , wirst du es hier schwer haben.

Im Prinzip gibt es ein paar Größen an die sich jeder zu halten hat, es aber nicht tut und die Mehrzahl der Kutscher lässt es mit sich machen aus Angst den Arbeitsplatz zu verlieren.

Dann wird anschließend von schlecht bezahlten Jobs geredet, was man aber meint ist das die Fahrer freiwillige Aufbaustunden leisten.

Eine Bezahlung von Überstunden ist in unserem Job so nicht vorgesehen, da die Arbeitszeitreglungen eindeutig sind.

Wenn also in deinem Arbeitsvertrag nichts anderes genannt wird erhältst du dein Geld für die im Arbeitszeitgesetz genannten Höchstarbeitszeiten, länger darfst du nicht arbeiten und auch nicht beschäftigt werden.

Die Durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Wochenstunden muß übrigens in einem Zeitraum von 16 Wochen oder 4 Monaten erreicht werden.

Dh.zB wenn du die Max Lenkzeit von 56 Stunden in der Woche erreicht hast, bleiben nur noch 4 Stunden für andere Arbeiten übrig.

Hast du 10 Stunden am Tage gelenkt, darfst du eigentlich gar nicht mehr arbeiten.

Und die max. Höchstzulässige Wochenarbeitszeit kannst du nur erreichen wenn du auch Samstags 10 Stunden Malochst.

Also bei einer 5 Tage Woche kannst du eigentlich nur auf eine Arbeitszeit von Max. 50 Stunden kommen.

Es bleiben also 2 Stunden Pro Woche die du in einem Zeitraum von 16 Wochen oder 4 Monaten ausgleicen mußt.

Das geht aber, zumindest in der Theorie, nicht mit Bezahlung, da der Gesetzgeber eindeutig einen Zeitausgleich vorschreibt.

 

Es scheint aber verschiedene Maximalarbeitszeiten laut Arbeitszeitgesetz zu geben? Ich kannte auch nur die Regel von durchschnittlich 48 h / pro Woche in 4 Monaten. Laut Paragraph 3 des Arbeitszeitgesetz sind in 6 Monaten sogar nur 40 h/ Woche zulässig. Das ist schon echt verwirrend. Was ist denn nun richtig? Oder bezieht sich das o.g. Zitat auf eine andere Berufsgruppe?

§3 interessiert nicht für Berufskraftfahrer, da gilt

§ 21a ArbZG

und natürlich die FPersVO

Der § 21a ArbZG ist extra mal für " uns Kraftfahrer " aufgenommen worden.

Nutzt aber nix wenn sich keiner daran hält und die Einhaltung auch nicht kontrolliert wird.

Zitat:

Original geschrieben von vipbaby11

Arbeiten: 9 Stunden am tag inkl. lenken , be und entladen, bereitschaft beim Kunden bis öffnung.

wöchentlich. = 45 Std. ohne gesetzliche Pause von 45 min

käme die gesetzliche pause noch hinzu wären wir bei 9Stunden45min / Tag

Zählt bei Euch Fahrern die Pause als Arbeitszeit?

Zitat:

Original geschrieben von Tanea

Zitat:

Original geschrieben von vipbaby11

Arbeiten: 9 Stunden am tag inkl. lenken , be und entladen, bereitschaft beim Kunden bis öffnung.

wöchentlich. = 45 Std. ohne gesetzliche Pause von 45 min

käme die gesetzliche pause noch hinzu wären wir bei 9Stunden45min / Tag

Zählt bei Euch Fahrern die Pause als Arbeitszeit?

Pause ist Pause.

Zitat:

Original geschrieben von Tanea

Zitat:

Original geschrieben von vipbaby11

Arbeiten: 9 Stunden am tag inkl. lenken , be und entladen, bereitschaft beim Kunden bis öffnung.

wöchentlich. = 45 Std. ohne gesetzliche Pause von 45 min

käme die gesetzliche pause noch hinzu wären wir bei 9Stunden45min / Tag

Zählt bei Euch Fahrern die Pause als Arbeitszeit?

Ich würde wohl eher sagen die Arbeitszeit zählt als Pause, das man die Rechnung für geleistete Arbeit Künstlich runterrechnen kann.

Die Frage ab wann einem ein Ausgleich für geleistete Überstunden zusteht ist doch eh Schwachfug das muss doch jeder mit seinem Chef ausmachen und im Arbeitsvertrag festhalten.Weil darauf pochen ist ja wohl nicht denn es ist ja eh kaum einer in einer Gewerkschaft.Erst wenn die Fahrer sich mal organisieren dann können sie auch was fordern.Aber bevor das passiert fliesst der Rhein bergauf.

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Die Frage ab wann einem ein Ausgleich für geleistete Überstunden zusteht ist doch eh Schwachfug das muss doch jeder mit seinem Chef ausmachen und im Arbeitsvertrag festhalten.Weil darauf pochen ist ja wohl nicht denn es ist ja eh kaum einer in einer Gewerkschaft.Erst wenn die Fahrer sich mal organisieren dann können sie auch was fordern.Aber bevor das passiert fliesst der Rhein bergauf.

Was hat denn nun das Arbeitszeitgesetz mit einer Gewerkschaft zu tun ????

Dazu braucht man keine Gewerkschaft um nötigenfalls vor dem Arbeitsgericht seine Rechte aus dem Arbeitszeitgesetz durch zu Klagen.

Und selbst wenn du als Angestellter in der Gewerkschaft wärst, hätten die dortigen Beschlüsse nur dann Gültigkeit wenn auch dein Chef dem jeweiligen Arbeitgeberverband angehört.Es sei denn ein Tarifvertrag wird als allgemein verbindlich erklärt.

Im Übrigen können auch Gewerkschaften , zumindest was die Arbeitszeiten anbetrifft, nur unter den gesetzlichen Regelungen bleiben.

Ein überschreiten der zulässigen Arbeitszeit ist immer ein Gesetzesverstoß, ob mit oder ohne Gewerkschaft.

Lohn und Arbeitszeit nach Gutdünken

Turnusmäßig steigen die Tariflöhne im Transportgewerbe. Doch das Beispiel Bayerntarif 2013, zeigt: Viele Fahrer haben nichts davon.

 

Ein Rechenbeispiel: Der tarifliche Grundlohn für einen Berufskraftfahrer im Fernverkehr

beträgt in Bayern 1844 Euro bei 38,5 Wochenstunden, ab der 168. Stunde kommen

25 Prozent Überstundenzuschlag hinzu.

Da laut § 21 a Arbeitszeitgesetz im Mittel nur 208 Stunden im Monat Arbeiten und Lenken

erlaubt ist, ergibt das einen Bruttolohn von 2396 Euro. Auf diesen Grundlohn gibt es

jetzt den neuen Zuschlag – gestaffelt für zwei Jahre. „Das Spektrum der real gezahlten

Fahrerlöhne liegt aber zwischen 1700 und 2300 Euro”,

Eben deswegen muss das ja jeder mit seinem Chef selbst aushandeln

Themenstarteram 14. März 2013 um 15:15

servus,

kollege meinte gestern das die reine arbeitzeit nur das "lenken" sei ?

Warum? weil der kraftfahrer eigentlich gar nicht selbst be und entladen darf! stimmt das?

das die einen ( 40t ) teilweise oder die 7,5t immer selbst be und entladen sei eher ein kompromiss ?

Heute z.B ist mir meine ladung auf paletten geplatzt, da die nur mit folie gesichert war und quer durch den LKW gekippt ist. Daraufin durfte ich beim Kunden 1000KG gewicht auf neue paletten legen.

Die paletten waren ausserdem so schwer, das ich mühe hatte sie aus meinem LKW zu schieben.

Ich werde in zukunft so ein scheiss nicht mehr mitnehmen mit solch einem gewicht das ich als einzelner kaum bewegen lässt!

Ich war ca. 1 Stunden damit beschäftigt meinen LKW i.O zu bringen! Irre!

 

Also was ist dran an der Geschichte? Be und entladen ein Muss? laut kollege ist der kraftfahrer wie der name schon sagt nur für das lenken zuständig und hat sich auf den verkehr und seinen LKW zu konzentrien, alles was hinten auf der ladefläche abgeht bis auf sichtprüfung bezüglich Sicherung ist nicht die aufgabe eines kraftfahreres :confused:

Das stimmt so nicht ganz, da der Fahrer für die Ladungssichernug und Verteilung auf der Ladefläche verantwortlich ist (selbst, wenn das ein anderer macht) muss der Fahrer beim Laden dabei sein und dies überwachen - somit ist selbst dies Arbeitszeit.

Verboten ist es nicht den LKW selbst zu Laden, warum auch?

Es muss aber eben auf sonstige Arbeiten umgestellt werden, weder auf Fahren noch auf Pause.

LKW putzen, LKW tanken, Abfahrtkontrolle und so weiter sind auch alles Arbeitszeit - dadurch reduziert sich aber bei einem egwissenhaften Lenker die reine Fahrzeit erheblich und der Chef sucht sich dann bald lieber nen "Dummen" der den Sch... auf Pausestellung oder nach Feierabend noch macht.

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