Ab wann ist schneiden eine Straßenverkehrsgefährdung?

Hallo zusammen,

war mir auf Autobahnen immer wieder auffällt, ist dass viele Autofahrer noch kurz vor der Ausfahrt nach rechts einscheren um die Ausfahrt zu bekommen.

Nun ist manchmal mehr Platz manchmal weniger, ab wann handelt es sich aber konkret um eine Straßenverkehrsgefährdung bzw. Nötigung und bis wann ist es lediglich ein Verstoß nach dem Bußgeldkatalog (Nach dem Überholvorgang andere Verkehrsteilnehmer behindert)

Was sagt die Rechtssprechung und die handhabung durch Behörden hierzu?

Besten Dank!

Beste Antwort im Thema

Hallo, Tunejunior,

es ist unmöglich, pauschal Angaben zu machen, ab wann das Schneiden beim Einscheren eine Nötigung und/oder eine Straßenverkehrsgefährdung darstellt.

Selbst, wenn der Fahrzeuglenker, vor dem jemand sehr knapp einschert, eine Gefahrenbremsung einleiten muss, liegt nicht gleich zwangsläufig eine Straftat vor, denn es kann genauso gut auch als Verkehrsordnungswidrigkeit mit Gefährdung eingestuft werden.

Das ist ja die Krux an der Sache: Die meisten VT kennen nur die Straßenverkehrsgefährdung und die Nötigung im Straßenverkehr als Tatvorwurf und geben diese dann auch an, wenn sie jemanden zur Anzeige bringen, wenn sie sich in irgendeiner Form gefährdet gefühlt haben.

Kommt dann die Mitteilung der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren gegen den Beschuldigten eingestellt wurde, sind sie enttäuscht.

Wären diese VT sich als Anzeigeerstatter bewusst, dass sehr viele Verstöße mit Gefährdung auch im Owi - Bereich abgehandelt werden können, würde es ganz anders aussehen, denn diese Tatvorwürfe lassen sich oft wesentlich eher nachweisen.

Das knappe Einscheren nach rechts, um noch die Ausfahrt zu erreichen, würde im Owi - Bereich zwar nur eine Verwarnung in Höhe von 35.- € bedeuten, würde aber eher durchgehen als eine Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung und/oder Nötigung, denn die dafür notwendigen Tatmerkmale, z. B. grob verkehrswidrig und rücksichtslos, lassen sich oft nicht nachweisen.

Den meisten Anzeigeerstattern geht es ja auch nur darum, so einem Fahrer einen Denkzettel mitzugeben und nicht, dass er durch so eine Aktion gleich seine Fahrerlaubnis verliert und eine gebührenpflichtige Verwarnung ist in so einem Fall als Denkzettel durchaus geeignet.

Viele Grüße,

Uhu110

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Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom


Eine Straßenverkehrsgefährdung ist immer dann gegeben, wenn beim Spurwechsel durch das Schneiden jemand bedrängt, gefährdet oder auch nur überrascht wird und sich z.B. erschrickt.
Und wenn der Fahrer beim Schneiden die Kontrolle über sein eigenes KFZ verliert. Auch das ist eine Gefährdung.

MFG Thomas

Das stimmt ja so nun mal überhaupt nicht. Nicht jede Gefährdung erfüllt den Tatbestand des 315 c.

Vieles wird durch andere OWI-Tatbestände abgedeckt.

Es geht um die grobe Verkehrswidrigkeit und die Rücksichtslosigkeit, die hier im Zusammenhang mit einer der sieben "Totsünden" des § 315c nachgewiesen werden muss.

In aller Regel liegt die nicht vor, so dass Unfälle durch Fahrstreifenwechsel zu 99% als OWI behandelt werden.

Gruß Andreas

"Schneiden" stellt immer eine Verkehrsgefährdung da!!
Ansonsten wäre es wohl ein ganz normaler Spurwechsel.......ohne Behinderung oder gar Gefährdung anderer VT.

Zitat:

Original geschrieben von armin-g


"Schneiden" stellt immer eine Verkehrsgefährdung da!!
Ansonsten wäre es wohl ein ganz normaler Spurwechsel.......ohne Behinderung oder gar Gefährdung anderer VT.

Natürlich stellt jedes Schneiden eine Gefährdung dar. Das hat auch keiner bestritten. Nur dass nicht jede Gefährdung gleichzeitig den Tatbestand des § 315 c (Gefährdung des Straßenverkehrs )erfüllt.

Eine Gefährdung ist immer dann gegeben, wenn beim Spurwechsel jemand bedrängt, gefährdet oder auch nur überrascht wird und sich z.B. erschrickt. Motorradfahrer sind dabei besonders gefährdet!

Das beste Beispiel ist in diesem Video zu sehen. Das Video hat nicht direkt mit "Schneiden" zu tun, aber kommt dem auch ziehmlich nahe.
Einige werden es bestimmt schon kennen.🙂 Ganz schlaue werden sagen " ist ja noch mal Gut gegangen" 😕

http://www.motor-talk.de/.../attentat-auf-motorradfahrer-v199775.html

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