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ab wann ist ein Fahrradweg ein Fahrradweg?

Themenstarteram 18. Juni 2020 um 18:40

Hallo allerseits,

 

heute ist mir folgendes passiert: Ich fuhr auf meinem Fahrrad vor dem hiesigen lokalen Krankenhaus, dort ist ein sehr schön ausgebauter breiter zweispuriger Fahrradweg, dachte ich.

 

Ich wohne schon seit einigen Monaten in dieser Stadt und bin nie schneller oder langsamer gefahren als andere Radfahrer es auch tun und es gab auch nie irgendwelche Probleme mit irgendjemanden. Heute jedoch stand ein Herr mitten auf dem Radweg und machte Fotos, ich fuhr in normaler Geschwindigkeit, ca 12 bis 15 km h, an ihm vorbei und klingelte vorsichtig um eben einen Unfall vorzubeugen. Besagter Herr blickte mich böse an und sagte "Schritt fahren!" Daraufhin rief ich nur zurück "Fahrradweg!" Er war darüber sehr erbost, sagte "informieren Sie sich mal sie Dummkopf!" Worauf ich reagierte mit "Fahrradweg und schönen Tag noch!"

 

Auf meinem Rückweg fuhr ich dann wieder in die andere Richtung, es gab weder von der Richtung aus der ich gekommen bin noch von der Richtung in der ich hinterher gefahren bin am Anfang der Straße oder von der Straße aus der ich eingebogen bin irgendein Schild daß diesen Weg entweder als Fußweg noch als Fahrradweg klassifizierte. Zu meinem Erstaunen und nur weil ich extra darauf geachtet hatte und extra langsam gefahren bin, ganz am Ende des Fahrradweges hinter 2 Hecken und nicht in der Richtung in der man besagten Weg rauffahren kann, sondern einzig und fast am Ende des Weges nach mehreren Straßenecken, gibt es ein Schild wo drauf stand "Radfahrer frei!" Nein, nicht so ein schönes blaues mit Fußgänger drauf und das andere darunter, sondern einfach nur so klein schwarz auf weiß da stehend.

 

Dieses Schild steht sonst nirgendwo! Ja ich kann verstehen dass besagter Herr daher das Schild wohl zu Anfang seines Spaziergangs gesehen hatte und dann als er hochgelaufen war sich wohl denkt daß es überall ein Fußweg sei, ich und anscheinend alle anderen Radfahrer dieser Stadt haben dieses Schild wohl verständlicherweise noch nie gesehen und fahren dann auch auf dem super ausgebauten und nach allen Regeln der Kunst gepflasterten Radweg mit normaler Radfahrer Geschwindigkeit.

 

Meine Frage ist nun, ist der gesamte Radweg nun eigentlich ein Fußweg mit geduldeten Radverkehr oder ist es ein Fußweg ab dem Punkt und in der Richtung in der das Schild steht ?

 

Danke für eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

Wenn keinerlei blaues Radwegeschild vorhanden ist, dann hat das Fahrrad auf dem Weg grundsätzlich nichts zu suchen.

Das Schild "Radfahrer frei" bedeutet, dass Radfahrer auf diesem Fußweg geduldet sind, aber Schrittgeschwindigkeit fahren müssen. Fußgänger haben absoluten Vorrang, es ist kein benutzungspflichtiger Radweg.

Deswegen meide ich "Radfahrer frei" grundsätzlich wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin, weil ich dann eh genau so gut laufen könnte und bei Zwischenfällen mit Fußgängern grundsätzlich der Schuldige bin.

VG

Günter

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am 18. Juni 2020 um 19:08

Gibt es bei Euch am Krankenhaus eine diesbezügliche Geschwindigkeits-

begrenzung? Das wäre vorstellbar. Aber wenn Du nicht "Rally-Monte-Carlo"

gefahren bist, kann Niemand Deine Geschwindigkeit schätzen.

Schrittgeschwindigkeit könnten die Meisten nicht balancieren. Einfach abwarten,

vielleicht ein "Überdeutscher" mit Corona -bedingter Langeweile.........

Wenn keinerlei blaues Radwegeschild vorhanden ist, dann hat das Fahrrad auf dem Weg grundsätzlich nichts zu suchen.

Das Schild "Radfahrer frei" bedeutet, dass Radfahrer auf diesem Fußweg geduldet sind, aber Schrittgeschwindigkeit fahren müssen. Fußgänger haben absoluten Vorrang, es ist kein benutzungspflichtiger Radweg.

Deswegen meide ich "Radfahrer frei" grundsätzlich wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin, weil ich dann eh genau so gut laufen könnte und bei Zwischenfällen mit Fußgängern grundsätzlich der Schuldige bin.

VG

Günter

Ansprechpartner sind hier Stadtverwaltung bzw. Landratsamt. Die dürften wissen was Radweg ist und was nicht

Zitat:

@Titanist schrieb am 18. Juni 2020 um 21:19:45 Uhr:

Wenn keinerlei blaues Radwegeschild vorhanden ist, dann hat das Fahrrad auf dem Weg grundsätzlich nichts zu suchen.

Das Schild "Radfahrer frei" bedeutet, dass Radfahrer auf diesem Fußweg geduldet sind, aber Schrittgeschwindigkeit fahren müssen. Fußgänger haben absoluten Vorrang, es ist kein benutzungspflichtiger Radweg.

Deswegen meide ich "Radfahrer frei" grundsätzlich wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin, weil ich dann eh genau so gut laufen könnte und bei Zwischenfällen mit Fußgängern grundsätzlich der Schuldige bin.

VG

Günter

Hallo,

dieser sehr guten Beschreibung wäre eigentlich nur noch hinzuzufügen, dass, wenn kein blaues Radwegeschild (auch getrennte/gemeinsame Fuß-/Radwege) vorhanden ist, Radfahrer die Straße benutzen müssen. Ist man jünger als 12, muss man den Gehweg benutzen.

 

Grüße,

diezge

Themenstarteram 18. Juni 2020 um 20:38

Zitat:

@Titanist schrieb am 18. Juni 2020 um 21:19:45 Uhr:

Wenn keinerlei blaues Radwegeschild vorhanden ist, dann hat das Fahrrad auf dem Weg grundsätzlich nichts zu suchen.

Das Schild "Radfahrer frei" bedeutet, dass Radfahrer auf diesem Fußweg geduldet sind, aber Schrittgeschwindigkeit fahren müssen. Fußgänger haben absoluten Vorrang, es ist kein benutzungspflichtiger Radweg.

Deswegen meide ich "Radfahrer frei" grundsätzlich wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin, weil ich dann eh genau so gut laufen könnte und bei Zwischenfällen mit Fußgängern grundsätzlich der Schuldige bin.

VG

Günter

Von wo ich gekommen bin war überhaupt kein Schild, wieso soll ich dann nicht auf dem Radweg fahren dürfen ?

Themenstarteram 18. Juni 2020 um 20:39

Zitat:

@Raver2014 schrieb am 18. Juni 2020 um 21:08:54 Uhr:

Gibt es bei Euch am Krankenhaus eine diesbezügliche Geschwindigkeits-

begrenzung? Das wäre vorstellbar. Aber wenn Du nicht "Rally-Monte-Carlo"

gefahren bist, kann Niemand Deine Geschwindigkeit schätzen.

Schrittgeschwindigkeit könnten die Meisten nicht balancieren. Einfach abwarten,

vielleicht ein "Überdeutscher" mit Corona -bedingter Langeweile.........

Nein, kein Schild ausser das kleine ganz am Ende.

Zitat:

@djcatshow schrieb am 18. Juni 2020 um 20:40:33 Uhr:

ab wann ist ein Fahrradweg ein Fahrradweg

Ich würde sagen, wenn es als solcher ausgeschildert ist, mit einem der unteren Schilder.

Radweg
Radweg

Zitat:

...dieser sehr guten Beschreibung wäre eigentlich nur noch hinzuzufügen, dass, wenn kein blaues Radwegeschild (auch getrennte/gemeinsame Fuß-/Radwege) vorhanden ist, Radfahrer die Straße benutzen müssen. Ist man jünger als 12, muss man den Gehweg benutzen...

 

Grüße,

diezge

Sorry, da bin ich anderer Meinung: auf einem mit "Radfahrer frei" beschilderten Gehweg darf auch ein erwachsener Radfahrer fahren. Wie, ist eine andere Frage.

Ähnlich verhält es sich, wenn überhaupt kein Schild da steht, ein gemeinsamer Geh-/Radweg aber z. B. durch eine farbliche Abgrenzung (rotes Pflaster) und durch aufgemalte Fahrradsymbole gekennzeichnet ist.

Solche "Radwege" nutze ich grundsätzlich nur als kurze Passagen bis zur Fahrbahn, was mir allerdings auch schon das Anhupen durch unwissende Autofahrer eingebracht hat. Die Fahrbahn ist aber immer noch ungefährlicher als rumtollende Kinder, quergespannte Hundeleinen, in falscher Richtung fahrende Radler und Autos, die aus Einfahrten kommen, etc. etc..., mal abgesehen davon, dass man auf dem Radweg von rechts abbiegenden Fahrzeugen noch schlechter wahrgenommen wird als wenn man auf der Fahrbahn unterwegs ist.

Zitat:

@djcatshow schrieb am 18. Juni 2020 um 22:38:29 Uhr:

Von wo ich gekommen bin war überhaupt kein Schild, wieso soll ich dann nicht auf dem Radweg fahren dürfen ?

Und woher weißt Du, dass es ein Fahrradweg ist?

Bei uns gibt es z. B. einen ebenso beschilderten Gehweg. Das Schild steht aber nur am östlichen Anfang. D. h. es darf dort nur von Ost nach West mit dem Rad gefahren werden, in die andere Richtung darf man nur schieben.

Sorry, Fehlpost.

Zitat:

@merolu schrieb am 19. Juni 2020 um 00:17:45 Uhr:

Zitat:

...dieser sehr guten Beschreibung wäre eigentlich nur noch hinzuzufügen, dass, wenn kein blaues Radwegeschild (auch getrennte/gemeinsame Fuß-/Radwege) vorhanden ist, Radfahrer die Straße benutzen müssen. Ist man jünger als 12, muss man den Gehweg benutzen...

 

Grüße,

diezge

Sorry, da bin ich anderer Meinung: auf einem mit "Radfahrer frei" beschilderten Gehweg darf auch ein erwachsener Radfahrer fahren. Wie, ist eine andere Frage.

Ich habe ja auch nirgends das gegenteil behauptet...

Dazu § 2 Abs. 4 StVO:

(4) Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen.

Und extra für @diezge Abs. 5:

(5) Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.

Zitat:

@NOMON schrieb am 19. Juni 2020 um 05:41:55 Uhr:

Dazu § 2 Abs. 4 StVO:... Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden.

Und damit sind wir wieder bei der Ausgangsfrage: Woran erkennt man einen Radweg? Offensichtlich muss es ja auch einen Radweg ohne die Zeichen zu 237, 240 oder 241 geben, und

Zitat:

@Titanist schrieb am 18. Juni 2020 um 21:19:45 Uhr:

Wenn keinerlei blaues Radwegeschild vorhanden ist, dann hat das Fahrrad auf dem Weg grundsätzlich nichts zu suchen.

stimmt nicht

Die blauen Radwegeschilder sorge nur dafür, dass ein Radfahrer diese Wege nutzen muss, während er ansonsten die Wahl hat, trotz Radweg auch auf der Straße zu fahren. Also zurück zum Anfang:

Ab wann ist ein Fahrradweg ein Fahrradweg ?

Zitat:

@NOMON schrieb am 19. Juni 2020 um 05:41:55 Uhr:

Dazu § 2 Abs. 4 StVO:

(4) Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen.

Und extra für @diezge Abs. 5:

(5) Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.

Ah, danke. Ich habe mich mit dem Alter vertan... Mea Culpa.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

@djcatshow schrieb am 18. Juni 2020 um 20:40:33 Uhr:

 

dort ist ein sehr schön ausgebauter breiter zweispuriger Fahrradweg,

Wie kann man denn dort am Ausbau erkennen, daß es ein zweispuriger Radweg sein könnte? Unterschiedliche Fahrbahnbeläge? Markierungen?

Ich erlebe es häufiger, daß Radwege nicht explizit ausgeschildert sind, aber wegen der baulichen Anordnung, z.B gepflasterter Gehweg, daneben geteerter Weg, die meisten Verkehrsteilnehmer gemäß GMV davon ausgehen, daß es sich um Fußweg und Radweg handelt.

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