Ab wann gilt "80km/h-Nur bei Nässe"?

Tag zusammen,

war heute quer durch halb NRW unterwegs und auf der A45 waren Schilder, die jeder kennen müsste, mit einem Tempolimit von 80km/h und darunter ein Zusatzschild "nur bei Nässe".
Meine Frage ist, wie wird "Nässe" definiert? Muss die Fahrbahn mit einem spiegelndem Wasserfilm überzogen sein oder reicht es wenn es leicht feucht ist? Mich beschäftigt diese Frage weil sich auf der A45 ein SLK gedreht und eine bekanntschaft mit der Leitplanke gemacht hat. Ich war mit ca.110km/h unterwegs weil ich der Meinung war das die Fahrbahn anfängt zu trocknen. Der Wischerhebel musste nur alle ~2min. betätigt werden, weil ständig welche überholten und wieder vor mir die Spur wechselten.
Das Foto im Anhang ist zwar von der A43, aber auf dieser sind die Schilder nicht aufgestellt. Soll nur als Beispiel gelten wie "feucht" es ist oder war.

Gruß
Ercan

29 Antworten

Ich habe das Urteil noch gefunden:

Zitat:


Langsamfahrer können Mitschuld haben
Auf der Autobahn müssen besonders langsame Fahrer bei einem Unfall damit rechnen, dass sie eine Mitschuld zugesprochen bekommen. Anlass des Verfahrens war ein Unfall, bei dem ein Autofahrer von der Überholspur auf die rechte Spur wechselte, um einem schnelleren Wagen Platz zu machen. Dort prallte er dann auf den Wagen einer Autofahrerin, die mit Tempo 60 unterwegs war. Deren Wagen überschlug sich, die Fahrerin wurde verletzt. Das Gericht entschied, dass die Frau die Hälfte des Unfallschadens selbst bezahlen muss. Begründung: Sie war auf der Autobahn eindeutig zu langsam gefahren und muss sich deshalb die von ihrem Fahrzeug ausgehende Gefahr zurechnen lassen, urteilte das Amtsgericht Wilhelmshaven.

(AZ.: 6 C 602/02 )

Quelle

Zitat:

Original geschrieben von martin22926


und was ist, wenn die BAB unter Wasser steht, muß ich dann auch mindestens 60 km/h fahren?
Oder wenn auf der BAB 20 cm Schnee liegen?

Dann gilt die Mindestgeschwindigkeit nicht. Es ist dann eine witterungsabhängige Geschwindigkeit zu wählen.

Zitat:

Original geschrieben von martin22926


Das runde weiße Schild mit rotem Rand und einer zweistelligen Zahl drau gibt die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit an, nicht die Geschwindigkeit, unter der ich langsamere Verkehrsteilnehmer abstrafen darf.

Zu geringe Geschwindigkeit erhöht aber das Unfallrisiko. Deshalb wird, soweit möglich, eine Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h empfohlen.

Ich kenne das aus der fahrlererschule so:

Wenn sich hinter dem fahrzeug eine sichtbare wasserfontäne bildet wird von nässe gesprochen.

Gruss
Maik

Zitat:

Original geschrieben von martin22926


und was ist, wenn die BAB unter Wasser steht, muß ich dann auch mindestens 60 km/h fahren?
Oder wenn auf der BAB 20 cm Schnee liegen?
Ich würde mir jedenfalls nicht die Freiheit nehmen, jemanden vor mir zusammenzuschieben, der dann vorsichtig und langsam fährt.
Das runde weiße Schild mit rotem Rand und einer zweistelligen Zahl drau gibt die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit an, nicht die Geschwindigkeit, unter der ich langsamere Verkehrsteilnehmer abstrafen darf.

Es steht ja auch irgendwo in der STVO das man den umständen entsprechend fahren sollte, ergo wenn schnee und Eis auf der Bahn ist, dann trifft das, was ich oben schrieb nicht zu, logischerweise...

Dennoch:
Wenn 80 aufm Schild steht, dann sollte man das auch möglichst fahren, wenns aufm Schild steht, optimalerweise sogar etwas mehr (ergo 82,5-85)...

Zitat:

Original geschrieben von hossman
Ich nehme aber mal an, wenn man ein Fahrzeug fährt was nich schneller kann/darf, bekommt man doch keine Mitschuld oder?

Richtig, in diesem Fall war es der 'Dame' aber möglich schneller zu fahren, das Fahrzeug fuhr also schneller als 60km/h, sogar 80km/h waren möglich, somit war es ihr auch möglich 80 zu fahren.

Warum sie aber mit 60 über die Bahn schlich, wird wohl nur sie selbst wissen...

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Martin,

es wird zeit, dass Du Deinen FS neu machst.

Deine Fragen zeigen, dass Du in vielen Punkten über keine ausreichenden Kenntnissse mehr verfügst.

Wer isn hier martin?????

*Edit*: ah, gesehn

also doch, rundes weißes Schild mit rotem Rand und 80 drauf bedeutet demnach, daß ich mindestens 80 km/h fahren muß, weil ich sonst von einem Freizeit-Staatsanwalt abgestraft werde (Drängeln, Hupen, Ausbremsen).
Vielen Dank, wieder was gelernt!

Zitat:

Original geschrieben von hosseman


Demnach: mind. 60 km/h
einige Ausnahmen dürfen auf Autobahnen sogar nur 60 fahren.

Falsch: Die bauartbedingte höchstgeschwindigkeit mus grösser 60 sein! das heist ein mopet was im schein mit 61km/h eingetragen ist darf auf der autobahn rumfahren.

das heist aber nicht das man auf der bahn auch 60km/h fahren MUSS! jeder kann seine geschwindigkeit so wählen wie er will, er darf dabei blos keinen weiteren verkehrsteilnehmer mehr behindern als unbedingt notwendig.

sonst währe ja auch stau ein teures vergnügen.

viele grüsse

Zitat:

also doch, rundes weißes Schild mit rotem Rand und 80 drauf bedeutet demnach, daß ich mindestens 80 km/h fahren muß, weil ich sonst von einem Freizeit-Staatsanwalt abgestraft werde (Drängeln, Hupen, Ausbremsen).

Wir alle müssen stets defensiv und den Verhältnissen angepasst fahren - also auch ohne Beschilderung!

Für Freizeit-Staatsanwälte und Hilfspolizisten solltest gerade Du vollstes Verständnis haben ..

Regelkunde scheint immer noch Deine Spezialität zu sein ...

Frage wie ist es denn mit "MOtorräder mit Anhänger" die dürgen nur max 60km/h fahren also sind diese auch ein Hinderniss auf der autobahn!

man könnte fast den Eindruck gewinnen, daß es immer nur darum geht, Ausreden, Lücken in den Gesetzen und Verstöße anderer dazu heranzuziehen, um selbst eine möglichst hohe Geschwindigkeit unter allen Umständen legetimieren zu können.
Früher, zu meiner Zeit, gabe es noch keine Schilder mit Geschwindigkeitsbeschränkungen bei Nässe.
Die wurden erst dann aufgestellt, als festgestellt wurde, daß das Gros der Fahrer nicht mehr in Lage ist, selbst einzuschätzen, wie schnell man unter gewissen Umständen fahren kann/darf.
Es hat also eine Entmündigung stattgefunden.
In der Stadt darf man allgemein 50 km/h fahren; wenn aber links und rechts Kinder spielen und die Lage unklar ist, dann ist 50 km/h zu schnell.
Deshalb jetzt 30 km/h an Kindergärten und Schulen.
und so weiter und so fort

Zitat:

Original geschrieben von qniss


das heist aber nicht das man auf der bahn auch 60km/h fahren MUSS! jeder kann seine geschwindigkeit so wählen wie er will, er darf dabei blos keinen weiteren verkehrsteilnehmer mehr behindern als unbedingt notwendig.

Eben nicht, wie dem oben von mir zitierten Urteil zu entnehmen ist. Wenn man zu langsam fährt, kann man eine Behinderung nicht ausschließen. Wenn einer auf der Autobahn Schritttempo fahren würde, was nach Deiner Aussage ja möglich wäre, stellt dieser eine Gefahr für sich und für die anderen Verkehrsteilnehmer dar. Es verlangt keiner, dass man immer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahren muss, aber eine angemessene Geschwindigkeit, mit der auch andere Verkehrsteilnehmen rechnen könnten, sollte es schon sein.

Zitat:

Original geschrieben von qniss


sonst währe ja auch stau ein teures vergnügen.

Das zählt zu den Ausnahmen, ebenso wie Fahrzeuge, die aufgrund ihres Gewichtes an Steigungen die Mindestgeschwindigkeit nicht halten können.

ich hab deswegen auch extra geschrieben: WENN MAN DABEI KEINEN BEHINDERT....ich dachte damit währe es verständlich.natürlich hast du recht wenn du sagst das man mit schrittgeschwindigkeit jemanden behindert, setzt dabei aber voraus das ein 2.verkehrsteilnehmer vorhanden ist.
die rechtslage ist aber allg. gefasst.
viele grüsse Qníss

Ich fahr ja auch im Stau nicht 80km/h wenn da 80 steht 🙄

Ich denke es geht einfach darum, dass man ein AUTO was normalerweise min. 80 fahren müsste (Freie Fahrbahn sonst auch nix los) nicht als 60 km/h fahrend erkennt.

Sieht man aber vor sich einen Schwerlasttransporter mit gelber Rundumleuchte gehe ich für meinen Teil davon aus, das der nicht unbedingt 80 fährt, auch wenn auf dem Schild 80 steht.

Stimmt, das Problem hatte ich auch schon mal auf einsamen Landstraßen mit den Autos, die nur 25 km/h fahren dürfen, weil diese Autos erst bei näherem Hinsehen von „normalen“ Kleinwagen unterschieden werden können.
-.-
Vor ein paar Tagen wurde im Fernsehen über den Verkehrsgerichtstag berichtet und daß z.B. bei extremer Nässe auf der Autobahn, wenn also auch die sonst so forschen Fahrer freiwillig 80 km/h fahren, von LKWs überholt werden, teilweise so, daß auf der mittleren und linken Spur einer dreispurigen BAB die LKWs und ganz rechts die PKWs in den Spurrillen fahren.
Die Polizei soll sich speziell dieses Delikts annehmen ...

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