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Ab wann gilt "80km/h-Nur bei Nässe"?

Themenstarteram 30. Januar 2005 um 14:44

Tag zusammen,

war heute quer durch halb NRW unterwegs und auf der A45 waren Schilder, die jeder kennen müsste, mit einem Tempolimit von 80km/h und darunter ein Zusatzschild "nur bei Nässe".

Meine Frage ist, wie wird "Nässe" definiert? Muss die Fahrbahn mit einem spiegelndem Wasserfilm überzogen sein oder reicht es wenn es leicht feucht ist? Mich beschäftigt diese Frage weil sich auf der A45 ein SLK gedreht und eine bekanntschaft mit der Leitplanke gemacht hat. Ich war mit ca.110km/h unterwegs weil ich der Meinung war das die Fahrbahn anfängt zu trocknen. Der Wischerhebel musste nur alle ~2min. betätigt werden, weil ständig welche überholten und wieder vor mir die Spur wechselten.

Das Foto im Anhang ist zwar von der A43, aber auf dieser sind die Schilder nicht aufgestellt. Soll nur als Beispiel gelten wie "feucht" es ist oder war.

Gruß

Ercan

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29 Antworten
Themenstarteram 30. Januar 2005 um 14:45

?? Wo ist denn das Foto?

Es muss ein Wasserfilm vorhanden sein, leichte Feuchtigkeit reicht nicht aus (vgl. OLG Koblenz

1998-09-09 2 Ss 234/98).

 

gruß

chris

Themenstarteram 30. Januar 2005 um 14:54

Danke Christian. Also so wie es auf dem Standstreifen zu sehen ist?

Gruß

Ercan

am 30. Januar 2005 um 14:57

es wird sich bestimmt immer noch ein Rechtsanwalt finden lassen, der es so hinbiegen kann, daß eine klatschnasse Straße nur noch als leicht feucht durchgeht.

Wenn man sich dann trotzdem dreht, war was anderes schuld: Reifen, Hubbel auf der Straße oder böiger Seitenwind.

An der Geschwindigkeit kann es keinesfalls liegen; mit Winterreifen und 170 km/h sind auch tiefe Pfützen auf der Piste kein Schrecken.

Und das Auto wird von unten auch schön sauber und um das den Nachbarn zu zeigen, parke ich dann immer hochkannt vor dem Haus.

Zitat:

Das Zusatzschild 'Bei Nässe' ist wirksam und gilt dann, wenn die gesamte Fahrbahn einen Wasserfilm aufweist

Zitat:

'Nässe' besteht hiernach dann, wenn Struktureinzelheiten der Fahrbahnoberfläche nicht mehr erkennbar sind.

Zitat:

Voraussetzung ist deutliche Nässe der gesamten Fahrbahn (BGHSt 27, 318 = NJW 78, 652 = StVE Nr. 11), sie darf nicht nur feucht oder stellenweise naß sein (Spurrillen)

Zitat:

Das Schild gilt bei Regen beliebiger Stärke und kurz danach.

Quelle

Themenstarteram 30. Januar 2005 um 15:04

Danke. Mehr wollte ich nicht wissen.

Gruß

Ercan

am 30. Januar 2005 um 15:22

wenn also nun nach diesen Definitionen eine Straße nicht nass ist und jemand fährt trotzdem 80 km/h, was passiert dann?

Oder wenn die Straße doch nass ist und man dürfte 80 km/ bei Nässe fahren und jemand vor mir fährt nur 72 km/h?

Fragen über Fragen ...

Zitat:

Original geschrieben von martin22926

wenn also nun nach diesen Definitionen eine Straße nicht nass ist und jemand fährt trotzdem 80 km/h, was passiert dann?

 

Was soll dann passieren?? Es gibt in Deutschland grds. keine Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen, du bist also nciht gezwungen 130 km/h zu fahren.

Dennoch stellst du mit 72 bzw. 80 ein Verkehrshindernis dar und wirst von den übrigen Teilnehmern auch so behandelt...

 

gruß

chris ;)

 

Oder wenn die Straße doch nass ist und man dürfte 80 km/ bei Nässe fahren und jemand vor mir fährt nur 72 km/h?

Fragen über Fragen ...

Zitat:

Original geschrieben von Christian R.

 

Was soll dann passieren?? Es gibt in Deutschland grds. keine Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen, du bist also nciht gezwungen 130 km/h zu fahren.

Öhm, doch, das gibts :)

Das hat ein Richter festgelegt, als jemand einer 'Hausfrau', die mit 60 über die Bahn tuckerte zusammengeschoben hatte, die dan vor Gericht ging und verlor, da zu langsam.

ergo: Auf Autobahnen muss mindestens 80km/h gefahren werden, es sei denn ein Schild an der Baustelle sagt weniger :)

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne

Öhm, doch, das gibts :)

Das hat ein Richter festgelegt, als jemand einer 'Hausfrau', die mit 60 über die Bahn tuckerte zusammengeschoben hatte, die dan vor Gericht ging und verlor, da zu langsam.

ergo: Auf Autobahnen muss mindestens 80km/h gefahren werden, es sei denn ein Schild an der Baustelle sagt weniger :)

Auch falsch....

 

§ 18 StVO: Autobahnen und Kraftfahrstraßen

(1) Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese.

[...]

(5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden.

Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen [...]

3. für Krafträder mit Anhänger und selbst fahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger,

für Zugmaschinen mit zwei Anhängern sowie

für Kraftomnibusse mit Anhänger oder Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen 60 km/h

 

 

Demnach: mind. 60 km/h

einige Ausnahmen dürfen auf Autobahnen sogar nur 60 fahren.

Es ist richtig, dass die Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen bei 60 km/h liegt. Die von Stefan Payne beschriebene "Hausfrau" hat eine Mitschuld bekommen, da keiner auf der Autobahn damit rechnen muss, dass jemand so langsam fährt. Erst ab 80 km/h entfällt die Mitschuld.

Oh Entschuldigung....

dann hab ich das falsch verstanden...tut mich krass sorry :D

Zitat:

da keiner auf der Autobahn damit rechnen muss, dass jemand so langsam fährt. Erst ab 80 km/h entfällt die Mitschuld.

Ich nehme aber mal an, wenn man ein Fahrzeug fährt was nich schneller kann/darf, bekommt man doch keine Mitschuld oder?

Zitat:

Original geschrieben von hosseman

Ich nehme aber mal an, wenn man ein Fahrzeug fährt was nich schneller kann/darf, bekommt man doch keine Mitschuld oder?

So sehe ich das auch.

am 30. Januar 2005 um 17:33

und was ist, wenn die BAB unter Wasser steht, muß ich dann auch mindestens 60 km/h fahren?

Oder wenn auf der BAB 20 cm Schnee liegen?

Ich würde mir jedenfalls nicht die Freiheit nehmen, jemanden vor mir zusammenzuschieben, der dann vorsichtig und langsam fährt.

Das runde weiße Schild mit rotem Rand und einer zweistelligen Zahl drau gibt die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit an, nicht die Geschwindigkeit, unter der ich langsamere Verkehrsteilnehmer abstrafen darf.

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