Ab wann bin ich Wiederholungstäter?
Hallo zusammen,
folgender Fall.
Ich wurde 3x in 3 Monaten mit dem Handy erwischt.
Beim letzten mal habe ich das Handy nur vom Sitz in die Mittelkonsole gelegt. Was ich aber nicht beweisen kann. Die Polizisten waren zu zweit.
Vorab: Es war 3x falsch von mir. Wo ein beim 3. Fall, wie geschrieben, habe ich das Handy nicht benutzt.
Hat jemand Erfahrungen damit ? Bekomme ich ein Fahrverbot ?
Freuen mich über Eure Erfahrungsberichte. Ich finde hierzu keine eindeutige Rechtslage.
Gruss Ulli
52 Antworten
Ich darf während der Fahrt ungestraft ein Wiener Schnitzel mit Kartoffelsalat essen, dazu ein Bier trinken und mir einen Backstein ans Ohr halten und munter drauf
los plappern. Aber ein Telefon anfassen darf ich nicht. Irgendwas passt da nicht.
Handy in der Hand bedeutet juristisch Handynutzung. https://www.cosmosdirekt.de/autoversicherung/handy-am-steuer/
Falls Rechtsschutz oder Führerschein beruflich wichtig: Anwalt um Rat und ggf. Hilfe anfragen und Handy wegpacken.
Edit: doch nicht so eindeutig.
Nun ja - aber weder aus dem Schnitzel noch aus dem Backstein spricht Deine Frau zu Dir (Du Depp hast wieder die Klobrille oben gelassen) oder der Kunde zu Dir (wo bleibt verdammt meine Ware), Du der Ablenkungsfaktor ist mit dem Gespräch am Ohr doch höher. Und das auch höher als bei einem Mitfahrer.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 20. April 2023 um 20:36:16 Uhr:
Hallo Ulli,sind die Verfahren beider vorherigen Handyverstöße schon rechtskräftig abgeschlossen? Wenn nicht, so wäre meine Handlungsweise, diese beiden Verfahren so lange zu verzögern, bis ich den Bußgeldbescheid vom dritten Verstoß erhalten habe und dann alle gleichzeitig bezahlen. So wäre mein Versuch, um ein Fahrverbot zu verhindern.
Ich würde das aber mit einem Anwalt abklären, denn nur der kann einen in diesem Punkt rechtssicher beraten. Ansonsten kann so ein zeitliches Jonglieren mit verschiedenen Bußgeldverfahren auch leicht nach hinten losgehen.
Ich bin im ADAC und habe eine Rechtschutzversicherungen, beides Möglichkeiten, mich telefonisch kostenlos beraten zu lassen.
Es gibt auf Foren, da setzt man einen Betrag (z.B. 50,- €) und bekommt dafür von einem Anwalt eine Antwort.
Gruß
Uwe
Ich würde lieber mal drüber nachdenken warum das Handy drei mal während der Fahrt benutzt wurde obwohl es verboten ist und schon zweimal dabei erwischt wurde. Wer weiß wie oft das Handy während der fahrt von ihm benutzt wurde ohne von der Polizei erwischt worden zu sein. Anscheint ist er unbelehrbar.
PS. Alles was man mehr als einmal macht ist eine Wiederholung. (ist auch nicht so schwer zu verstehen)
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Zitat:
@WeissNicht schrieb am 20. April 2023 um 20:38:09 Uhr:
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 20. April 2023 um 19:46:06 Uhr:
Wer das Ding in die Hand nimmt nutzt es,Ende der Geschichte.Dazu gab es bereits Urteile, dass das Aufheben und Weglegen kein Benutzen darstellt.
Ja, man könnte jetzt dagegen angehen und wehement behaupten, dass das Handy nicht benutzt wurde; die Polizei wird das Gegenteil nur schwer beweisen können... Wenn der Richter es als Schutzbehauptung bewertet...tja, dumm gelaufen.
Du hast tatsächlich recht… https://www.test.de/.../
Ich würde dann mit Anwalt Einspruch erheben
Zitat:
@Melosine schrieb am 21. April 2023 um 11:27:26 Uhr:
Ich darf während der Fahrt ungestraft ein Wiener Schnitzel mit Kartoffelsalat essen, dazu ein Bier trinken und mir einen Backstein ans Ohr halten und munter drauf
los plappern. Aber ein Telefon anfassen darf ich nicht. Irgendwas passt da nicht.
Du darfst nichts tun was dich vom Verkehrsgeschehen ablenkt, so einfach ist das. Das Handy lenkt nachweislich ab, ist nachweislich eine Unfallursache und wurde deshalb verboten, die Dunkelziffer dürfte weit höher sein als erfasst. Ich kann mich noch an Zeiten erinnern da war es legal, dann wurde halt übertrieben.
Früher war das Handy an sich ein Statussymbol, heute ist es die Marke, da jeder heutzutage mit Handy rumrennt. Früher war es ein Privileg immer erreichbar zu sein, nur wer erfolgreich war hatte es und konnte es sich auch leisten. Heute ist es ein Fluch immer erreichbar zu sein, viele wissen es nur noch nicht.
Früher haben wir noch Geld ausgegeben um einen coolen Klingelton zu haben, heute stellt man das Handy auf stumm damit es nicht nervt, an unbekannte Nummern geht man erst gar nicht ran.
Schaut man auf die Straße, sollte jedem einleuchten, das dieses Verbot seine Berechtigung hat.
Warum muss man mit einem Anwalt Einspruch erheben wenn man selbst Schei..e gebaut hat - verstehe ich nicht...🙄🙄🙄
Zitat:
@Melosine schrieb am 21. April 2023 um 11:27:26 Uhr:
Ich darf während der Fahrt ungestraft ein Wiener Schnitzel mit Kartoffelsalat essen, dazu ein Bier trinken und mir einen Backstein ans Ohr halten und munter drauf
los plappern. Aber ein Telefon anfassen darf ich nicht. Irgendwas passt da nicht.
Ja genau, was da nicht passt ist dein Argument.
Es gibt unzählige schwere Unfälle (tödlichen Ausgang) wegen Unachtsamkeit beim benutzen von einem Handy am Steuer. Ich weiß das nicht nur aus den Nachrichten sondern weil ich selber im Rettungsdienst tätig bin.
(Es ist auch nicht verboten aus dem Fenster zu springen aber man sollte doch lieber das Treppenhaus benutzen)
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 21. April 2023 um 08:33:21 Uhr:
Was ich mich allerdings Frage ist ob das irgendwo mal definiert und festgelegt wurde oder ob das doch eher willkürlich gehandhabt wird?
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 21. April 2023 um 09:15:13 Uhr:
Aber aus meiner Sicht doch schon sehr willkürlich.
Wenn irgendwas nicht ganz konkret in allen Einzelheiten geregelt ist, dann ist es deswegen noch lange nicht Willkür. Willkür im rechtlichen Sinn wäre eine Maßnahme ohne jeden sachlichen Grund, d.h. mit unangemessenen und sachfremden Erwägungen.
Wenn eine Behörde allein die bisherigen Verfehlungen eines Betroffenen zum Maßstab ihres Handelns bei der Frage der beharrlichen Pflichtverletzungen macht, dann liegt keine Willkür vor.
Gesetzlich geregelt ist nur ein einziger Fall, nämlich die Variante "2 x 26 km/h zu schnell innerhalb eines Jahres". Alle anderen Konstellationen der beharrlichen Pflichtverletzung sind Einzelfallentscheidungen, aber eben nicht Willkür.
Zitat:
...
Man muss übrigens nicht telefonieren um am Arsch zu sein in die Hand nehmen genügt .
...
Und das ist wahrscheinlich in 99,99% der Fälle auch gut so.
MMn ist reines telefonieren mit dem Handy noch das aller harmloseste was während dem Fahren damit gemacht wird bzw. gemacht werden kann.
Beim Telefonieren kann man wenigstens noch einigermaßen auf die Straßen schauen.
Zitat:
@Melosine schrieb am 21. April 2023 um 11:27:26 Uhr:
Ich darf während der Fahrt ungestraft ein Wiener Schnitzel mit Kartoffelsalat essen, dazu ein Bier trinken und mir einen Backstein ans Ohr halten und munter drauf los plappern.
Nö, darfst du auch nicht. Gleicher §, aber anderer Abs.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. April 2023 um 23:04:27 Uhr:
Ein Fahrverbot könnte es nur geben, wenn alle drei Verstöße bei der gleichen Bußgeldstelle passiert sind. Sonst erfährt niemand was von den anderen Verstößen.
Bei Punkten gibt es eine Abfrage im Zentalregister... da sieht der SB die beiden anderen Punkte fürs Handy am Steuer...sofern das rechtskräftig wurde.
Hallo Uli,
Was ist den Rausgekommen?
Gruß
Adrian
Ob er hier noch daran teilnimmt,
Letzter Beitrag:
20. April 2023 um 18:23 Uhr
und wann er das letzte mal hier im Forum war sieht man gar nicht.
Denn normalerweise sieht man im Profil auch
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Vielleicht hat er als Wiederholungstäter ein Fahrverbot als Denkzettel bekommen.
Handy am Ohr beim Autofahren ist verboten. Was mich aber viel mehr aufregt ist - fährt mir ein Radfahrer mit Handy am Ohr entgegen ...