Ab wann bin ich Wiederholungstäter?

Hallo zusammen,
folgender Fall.
Ich wurde 3x in 3 Monaten mit dem Handy erwischt.
Beim letzten mal habe ich das Handy nur vom Sitz in die Mittelkonsole gelegt. Was ich aber nicht beweisen kann. Die Polizisten waren zu zweit.

Vorab: Es war 3x falsch von mir. Wo ein beim 3. Fall, wie geschrieben, habe ich das Handy nicht benutzt.

Hat jemand Erfahrungen damit ? Bekomme ich ein Fahrverbot ?

Freuen mich über Eure Erfahrungsberichte. Ich finde hierzu keine eindeutige Rechtslage.

Gruss Ulli

52 Antworten

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 20. April 2023 um 19:46:06 Uhr:


Wer das Ding in die Hand nimmt nutzt es,Ende der Geschichte.

Das ist nicht richtig. Es fährt ja auch nicht jeder Auto, der ein Lenkrad berührt. Genauer gesagt muss es sich um eine Tätigkeit handeln, die das Aufgreifen des Geräts erfordert. Man kann das Gerät nämlich auch ohne Aufgreifen nutzen, was nicht verboten ist (in einer Halterung, per Sprachsteuerung etc.).

Zitat:

@ME1200 schrieb am 20. April 2023 um 18:54:52 Uhr:


Man muss übrigens nicht telefonieren um am Arsch zu sein in die Hand nehmen genügt .

Nö, das reicht nicht.

Aber der Richter wird hier dem Beschuldigten zu 99% nicht glauben wenn die Aussagen halbwegs plausibel sind.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 20. April 2023 um 19:46:06 Uhr:


Wer das Ding in die Hand nimmt nutzt es,Ende der Geschichte.

Nö, das ist genauso wie irgendeinen beliebigen anderen Gegenstand im Auto von a nach b zu bewegen.

Gruß Metalhead

Ein Fahrverbot könnte es nur geben, wenn alle drei Verstöße bei der gleichen Bußgeldstelle passiert sind. Sonst erfährt niemand was von den anderen Verstößen.

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Zitat:

@Pulli2019 schrieb am 20. April 2023 um 18:23:43 Uhr:


Beim letzten mal habe ich das Handy nur vom Sitz in die Mittelkonsole gelegt. Was ich aber nicht beweisen kann. Die Polizisten waren zu zweit.

Wenn hierfür der Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig wurde, kannst du Einspruch einlegen. Das bloße Weglegen eines Telefons ist kein Benutzen. Dazu gibt es genügend Rechtsprechung. Und wenn es so war, wie du geschrieben hast (vom Sitz in die Mittelkonsole gelegt), müsste das ja auch aus der Position des Polizeifahrzeugs hervorgehen (z.B. neben dir an der Ampel aus einer erhöhten Sitzposition in einem VW-Bus o.ä.).

Ein Fahrverbot sehe ich jetzt nicht, aber es kann bei beharrlichen Pflichtverletzungen angeordnet werden, auch wenn für den einzelnen Verstoß noch keines vorgesehen ist. Und 3 Handyverstöße begründen logischerweise eher den Vorwurf der Beharrlichkeit als nur 2. Auch aus diesem Grund solltest du überlegen, gegen den dritten Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.

Dann würde ich aber Sorge tragen, dass bis zu der Gerichtsverhandlung auch die anderen beiden Verstöße noch nicht rechtskräftig sind, sonst gibt es das Fahrverbot vom Richter.

Ja, grundsätzlich gibt es bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kein Verschlechterungsverbot. Ob es beim TE noch möglich ist, auch gegen die ersten beiden Bescheide Einspruch einzulegen, müsste er selbst prüfen.

Ich selbst würde darauf spekulieren, dass ein Richter, der über einen Einspruch zu entscheiden hat und diesem nicht stattgibt, nicht noch eins draufsetzt und ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung verhängt. Aber du hast recht, dass dieses Risiko grundsätzlich besteht.

Was hat diese Diskussionen für einen Mehrwert ? Keinen !
Wer dreimal in so kurzer Zeit „erwischt“ wird ist zum ersten unbelehrbar und fummelt ständig beim fahren am Handy rum. Hier werden wieder Schlupflöcher aufgezeigt…tolle Community !

So jetzt auf mich mit Gebrüll !

Unterstellung, wenn die letzte Aktion das Umlegen des Handy nämlich kein Nutzung darstellt hat er es nicht genutzt und kann nicht bestraft werden.
Somit hat er sich nur 2 x vergangen.

Ist er dann Wiederholungstäter? Ich würde sagen nein. Leichtsinnig? Vielleicht.

Aber es scheint hier über den Begriff Nutzung gar keine Einigkeit zu bestehen.
Daher sollte man das erst mal genau klären. Am besten mit Link wo das genau definiert wurde.

Dann sollte der TE ehrlich sein und mal sagen ob er es wirklich nur von A nach B gelegt hatte.

Dann sollte er mal bereichten wie die Blauen das denn gesehen haben wollen.

Danach würde ich erst entscheiden wollen ob ich da gegen vorgehe oder es lieber stillschweigend akzeptiere.

Aber das war ja nicht die Frage.

Wenn der dritte Fall berechtigt ist könnte man hier von Wiederholungstäter ausgehen, zumal es in sehr kurzer Zeit zu den Wiederholungen kam.

Was ich mich allerdings Frage ist ob das irgendwo mal definiert und festgelegt wurde oder ob das doch eher willkürlich gehandhabt wird?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 21. April 2023 um 07:42:04 Uhr:


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Wer dreimal in so kurzer Zeit „erwischt“ wird ist zum ersten unbelehrbar und fummelt ständig beim fahren am Handy rum. Hier werden wieder Schlupflöcher aufgezeigt…tolle Community !

So jetzt auf mich mit Gebrüll !

--
Warum - Du hast doch Recht.
1x Grün.
Wenn man das Handy im Auto lose in (nennen wir es mal) "greifbarer" Nähe hat ist das,für mich zumindest,schon ein Vorsatz.
Weil : Es "juckt" ja dann in den Fingern da hinzulangen wenn's piept oder klingelt...🙄
Das Teil gehört im Auto - wenn überhaupt - in eine Halterung an der Mittelkonsole.

P. S.
Die Strafen für Handy am Steuer sind sowieso viel zu niedrig - weil saugefährlich...🙄
Bei mir gäbe es gleich mal ein Fahrverbot von mindestens 4 Wochen.
Und nicht 80 sondern 800 Euronen Geldstrafe - ansonsten verpufft der Lerneffekt.Wie hoch ist schon die "Chance" mit Handy am Steuer erwischt zu werden...😕

So - jetzt könnt ihr über MICH herfallen.
Trotzdem schönes Wochenende. 😛

Zum Thema beharrlicher Pflichtverstoß: bei mir wurde das mal gesehen bei drei Geschwindigkeit Verstößen, wobei zwischen erstem und drittem fast 2 Jahre lagen.

Waren das eher kleine Verstöße oder doch schon Erhebliche?

Aber aus meiner Sicht doch schon sehr willkürlich.

Zitat:

@migoela schrieb am 21. April 2023 um 08:55:34 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 21. April 2023 um 07:42:04 Uhr:


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--
Warum - Du hast doch Recht.
1x Grün.
Wenn man das Handy im Auto lose in (nennen wir es mal) "greifbarer" Nähe hat ist das,für mich zumindest,schon ein Vorsatz.
Weil : Es "juckt" ja dann in den Fingern da hinzulangen wenn's piept oder klingelt...🙄
Das Teil gehört im Auto - wenn überhaupt - in eine Halterung an der Mittelkonsole.

P. S.
Die Strafen für Handy am Steuer sind sowieso viel zu niedrig - weil saugefährlich...🙄
Bei mir gäbe es gleich mal ein Fahrverbot von mindestens 4 Wochen.
Und nicht 80 sondern 800 Euronen Geldstrafe - ansonsten verpufft der Lerneffekt.Wie hoch ist schon die "Chance" mit Handy am Steuer erwischt zu werden...😕

So - jetzt könnt ihr über MICH herfallen.
Trotzdem schönes Wochenende. 😛

Und wenn die Obrigkeit dann mal spezielle Handyblitzer entwickelt und einsetzt ( wie versuchsweise hier in der Nähe) , dann auch welche erwischt, dann wird gleich dagegen geklagt wegen Datenschutz etc. , statt dazu zu stehen.
Aber der Amtsrichter hier war
vorausschauend und hat die Betroffenen schuldig gesprochen.
Die sind natürlich in Berufung gegangen.

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