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Ab 01.11. 2014 unterliegen Neuwagen der Reifendruckkontrollsystem-Pflicht Und junge Gebrauchte ?

Themenstarteram 25. September 2014 um 13:23

Hallo zusammen

heute stieß ich auf einige Artikel im Netz:

Zitat AMS

Alle nach dem 1. November 2014 verkauften Neuwagen unterliegen der Reifendruckkontrollsystem-Pflicht auch bei Winterreifen. Wie sieht es bei jungen Gebrauchten aus?

Alle ab 1. November 2012 eingeführten und typgenehmigten Modelle müssen auch im Winter mit einem Reifendruckkontrollsystem RDKS (engl.: Tire Pressure Monitoring System TPMS) gefahren werden. Das Datum der Typgenehmigung ist im Fahrzeugschein unter Ziffer 6 eingetragen.

Zitat Ende.

 

Interessant ist bei der Thematik, was passiert mit einem nach dem 01.11.12 und vor dem 01.11.14 zugelassenen Fahrzeugen?

Aktuell fahre ich die aktiven Drucksensoren ( Fahrzeug ist 10 Monate alt) nur in den Sommerreifen, da diese bei der Auslieferung auf dem Wagen montiert waren. Die aktuelle Winterreifen sind 3 Jahre alt und noch auf Felgen ohne die Sensoren montiert (vom Vorgängerfahrzeug).

Muss ich nun nachrüsten? ab 01.11.14? Mein VW Händler hat heute auf Nachfrage dieses bejaht, was im Satz 230 Euro kosten soll.

Eigentlich wollte ich die Reifen noch einen Winter fahren, dann wechseln, daher würde sich eine Nachrüstung für mich hier nicht mehr lohnen

 

Wie seht ihr das Thema? Drohen gar Bussgelder oder Stress mit Versicherungen?

Mfg Syntron

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Im Tiguan ( Deiner mit Erstzulassung 12/2013 ?) wird seit Produktion 05/2011 optional

das "Reifenfülldruck-Kontrollsystem (RDK)" verbaut.

Prüf´mal in Deinen Handbüchern ( beim Touareg z.B. ist es > Heft 3.1 Bedienung)

Stichwort " Reifenfülldruck-K....usw")

ob dort noch das "Ausschalten" (deaktivieren) beschrieben wird.

Wenn nicht, ist bereits ein System gemäß den aktuellen EU-Richtlinien/Verordnungen

verbaut worden, welches legal nicht deaktivierbar ist :(

Das Bundesverkehrsministerium hat inzwischen die "Kontrollorgane" angewiesen,

daß die Nichtfunktionsfähigkeit der aktuellen Systeme

(= permanente Warnsignale im Display z.B. beim Fahren ohne Reifendruck-Sensoren)

als Mangel festzustellen ist , der unverzüglich behoben werden muß :eek:

btw:

rechtlich vielleicht eine "Grauzone " ?

 

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Zitat:

@Power-zaehlt schrieb am 21. September 2016 um 07:06:30 Uhr:

Zitat:

@Power-zaehlt schrieb am 20. September 2016 um 14:37:08 Uhr:

 

Wobei ich auch bezweifle das bei 205/55R16 beim Golf 7 keine 7,5x16 erlaubt sind

Uppsi, meinte natürlich das 7,5x16 mit 205/55R16 wahrscheinlich nicht erlaubt sind

Es gibt jede Menge Gutachten+ABE in der Kombination :)

Echt? Finde 205er auf 7,5" schon etwas unschön; manche machen auf 7" schon 225er

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