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Ab 01.11. 2014 unterliegen Neuwagen der Reifendruckkontrollsystem-Pflicht Und junge Gebrauchte ?

Themenstarteram 25. September 2014 um 13:23

Hallo zusammen

heute stieß ich auf einige Artikel im Netz:

Zitat AMS

Alle nach dem 1. November 2014 verkauften Neuwagen unterliegen der Reifendruckkontrollsystem-Pflicht auch bei Winterreifen. Wie sieht es bei jungen Gebrauchten aus?

Alle ab 1. November 2012 eingeführten und typgenehmigten Modelle müssen auch im Winter mit einem Reifendruckkontrollsystem RDKS (engl.: Tire Pressure Monitoring System TPMS) gefahren werden. Das Datum der Typgenehmigung ist im Fahrzeugschein unter Ziffer 6 eingetragen.

Zitat Ende.

 

Interessant ist bei der Thematik, was passiert mit einem nach dem 01.11.12 und vor dem 01.11.14 zugelassenen Fahrzeugen?

Aktuell fahre ich die aktiven Drucksensoren ( Fahrzeug ist 10 Monate alt) nur in den Sommerreifen, da diese bei der Auslieferung auf dem Wagen montiert waren. Die aktuelle Winterreifen sind 3 Jahre alt und noch auf Felgen ohne die Sensoren montiert (vom Vorgängerfahrzeug).

Muss ich nun nachrüsten? ab 01.11.14? Mein VW Händler hat heute auf Nachfrage dieses bejaht, was im Satz 230 Euro kosten soll.

Eigentlich wollte ich die Reifen noch einen Winter fahren, dann wechseln, daher würde sich eine Nachrüstung für mich hier nicht mehr lohnen

 

Wie seht ihr das Thema? Drohen gar Bussgelder oder Stress mit Versicherungen?

Mfg Syntron

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Im Tiguan ( Deiner mit Erstzulassung 12/2013 ?) wird seit Produktion 05/2011 optional

das "Reifenfülldruck-Kontrollsystem (RDK)" verbaut.

Prüf´mal in Deinen Handbüchern ( beim Touareg z.B. ist es > Heft 3.1 Bedienung)

Stichwort " Reifenfülldruck-K....usw")

ob dort noch das "Ausschalten" (deaktivieren) beschrieben wird.

Wenn nicht, ist bereits ein System gemäß den aktuellen EU-Richtlinien/Verordnungen

verbaut worden, welches legal nicht deaktivierbar ist :(

Das Bundesverkehrsministerium hat inzwischen die "Kontrollorgane" angewiesen,

daß die Nichtfunktionsfähigkeit der aktuellen Systeme

(= permanente Warnsignale im Display z.B. beim Fahren ohne Reifendruck-Sensoren)

als Mangel festzustellen ist , der unverzüglich behoben werden muß :eek:

btw:

rechtlich vielleicht eine "Grauzone " ?

 

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46 Antworten
am 31. Oktober 2014 um 10:17

Die Autobild macht heute die Verwirrung perfekt. Wenn es nach dem geht müssen alle ab morgen über ein RDKS verfügen, bzw. alle ab 1.11.2012 zugelassenen Fahrzeuge.

Ich denke aber dass es dabei ein Verständnisprobleme gibt.

- Fahrzeuge die nach den 01.11.2012 Typengenehmigt wurden und nun ab dem 01.11.2014 erstmals zugelassen werden, müssen über ein RDKS verfügen.

- Fahrzeuge die vor dem 01.11.2012 Typengenehmigt wurden und ab dem 01.11.2014 erstmals zugelassen werden müssen nicht über ein RDKS verfügen.

Somit wird es auch Fahrzeuge geben, die nach dem 01.11.2014 erstmals zugelassen werden die nicht über ein RDKS verfügen.

Der Zeitraum von 2 Jahren wurde gewählt um den Herstellern einen Übergang einzuräumen...

Zitat:

@Nessumsa schrieb am 31. Oktober 2014 um 11:17:07 Uhr:

Somit wird es auch Fahrzeuge geben, die nach dem 01.11.2014 erstmals zugelassen werden die nicht über ein RDKS verfügen.

Nö. Seit dem 1.11.2012 müssen alle Modelle die ab diesem Datum die Typgenehmigung bekamen die Druckkontrolle haben. Aber ab 1.11.2014 müssen alle Autos die erstmals Zugelassen werden damit ausgerüstet sein. Die meisten Hersteller bieten die Kontrolle schon seit Monaten Serienmässig an so das nur noch wenige Halden-und Ausstellungsfahrzeuge ohne Kontrolleinrichtung rumstehen und Die dürften weitgehend Heute noch zugelassen worden sein, oder bekommen eine Nachrüstlösung vor der Zulassung.

am 1. November 2014 um 6:16

Nein, mein Kia Carens ist im Laut Fahrzeugschein im November 2013 Typengenehmigt. Er verfügt nicht über ein RDKS. Da muss aber auch nichts nachgerüstet werden. Würde ich dieses Auto jedoch heute zulassen, so müsste er ein RDKS besitzen.

Es wird aber auch ab heute noch Autos geben, die ihre Typengenehmigung vor dem 01.11.2012 erhalten haben, die brauchen auch jetzt noch kein RDKS haben.

Schließlich müssen für die Umsetzung beide Daten erfüllt sein.

Eine Nachrüstung ist bei vielen Fahrzeugen gar nicht möglich und auch nicht gefordert.

Zitat:

.......Eine Nachrüstung ist bei vielen Fahrzeugen gar nicht möglich ........ö.

Das kann man so nicht stehen lassen..

Auf Wunsch und bei Bedarf kann man eigentlich in jedes Fahrzeug ein RDKS aus dem Zubehör nachrüsten.

Prinzipiell werden da Sensoren auf die Ventile geschraubt die dann an ein Anzeigegerät im Fahrzeuginneren

die Werte per Funk senden.

Ob das dann jedem von der Optik gefällt ist wieder eine andere Frage, aber funktionieren tut's und

der Sicherheit dienst auch.

http://www.amazon.de/.../ref=sr_1_1?...

am 1. November 2014 um 8:49

Zum Glück muss mal auf sowas nicht zurück greifen.

Ach Gott, solchen Schrott schraubt man sich hoffentlich nicht auf die Räder. Ein Sensor wiegt 12 Gramm, Grund genug mit den Sensoren neu Wuchten zu lassen. Und wenn die Batterie leer ist liegt schon ein schwerwiegender Mängel vor...

Zitat:

@Nessumsa schrieb am 1. November 2014 um 07:16:56 Uhr:

Nein, mein Kia Carens ist im Laut Fahrzeugschein im November 2013 Typengenehmigt. Er verfügt nicht über ein RDKS. Da muss aber auch nichts nachgerüstet werden. Würde ich dieses Auto jedoch heute zulassen, so müsste er ein RDKS besitzen.

Die Frage ist nicht wann Deiner die Genehmigung bekam sondern das Modell an sich. Da es im Mai auf den Markt kam dürfte die EU- Typgenehmigung für das Modell an sich vor November 2012 absolviert worden sein. Ist ja eine etwas aufwendigere Prozedur.

Dazu kommt die Frage ob der Carens IV als neues Modell Typgeprüft wurde oder als Modellpflege die Typprüfung des Carens III übernahm.

Ein Auto kann als komplett Neu vermarktet werden aber doch im Kern nur eine stark überarbeitete Version des Vorgängers sein. Siehe zb Mercedes die wegen der Klimaanlage mehrere neue Modelle mit der Typprüfung der Vorgänger auf den Markt brachten.

Da der Carens ein Nischenmodell ist ist es wahrscheinlich das wesentliche Teile der Fahrzeugstruktur dem Vorgänger entsprechen und deswegen die alte Typprüfung noch gilt, ergo vor dem 1.11.2012 Typgeprüft wurden. Neue Motoren usw sind dann Änderungen an der grundsätzlichen Typgenehmigung und deswegen wird Die in den Papieren stehen.

am 1. November 2014 um 13:46

Also da sich ja alle auf den Punkt 6 im Fahrzeugschein berufen, wäre mein Auto nach dem dort angegebenen Datum erst Ende 2013 Typengenehmigt.

Sicher ist der Carens IV früher auf dem Markt gewesen, aber wenn man der scheu machenden Presse glauben darf ist dieser Eintrag verbindlich.

Da ich mein Auto im Mai 2014 gekauft habe, handelte es sich noch um das Midelljahr 2014, kurz danach kam das Modelljahr 2015, das durchgehend mit einem RDKS ausgestattet ist.

Nach den Aussagen der Presse, und da hat die Autobild gerade wieder einen schlecht geschriebenen Artikel verbreitet, müssen alle Autos bei denen ein neueres Datum unter Punkt 6 steht als der 01.11.2012 ab dem 01.11.2014 mit einem ausgestattet sein. Das mag zwar richtig klingen, aber wer kein RDkS in seinem bereits zugelassenen Fahrzeug hat braucht dies auch nicht. Das wird in den Artikeln allerdings nicht erwähnt...

am 3. November 2014 um 11:42

Eine Antwort vermisse ich hier...

Fahre einen Smart mit aktiven RDKS BJ 2014, EZ 5.2014, allerdings haben meine Winterreifen keinen Sensor.

Was passiert wenn ich diese aufziehe? Wahrscheinlich wird die Kontrolllampe dauernd leuchten, damit könnte ich leben. Aber wie ist die Lage versicherungsrechtlich?

Einen Strafzettel werde ich wohl sicherlich nicht bekommen, da ich noch nie gesehen habe das Polizisten die Kontrollleuchten prüfen...

Da ich den Wagen nur 1 Jahre fahre, rechnet sich für mich eine Umrüstung der bereits vorhanden Winterreifen nicht.

Irgendwelche Ratschläge?

Merci vielmals

am 4. November 2014 um 5:59

Also beim RDKS handelt es sich um ein Sicherheitssystem. Daher sollte es eigentlich auch mit Winterreifen funktionieren.

Da aber nach der neuen Regelung, wo ich jetzt nicht aus dem Stegreif weiß ob diese bei Deinem Auto greift, ist das RDKS TÜV relevant. Daher schließe ich daraus, dass es nach der alten Regelung egal war und ist.

Also müsste es nach meiner Sichtweise, wenn Dein Auto eine Typengenehmigung vor dem 01.11.2012 hatte (Fahrzeugschein Ziffer 6) auch ohne Sensoren gehen.

Letztlich werden sich hier die Gelehrten streiten, denn anders herum muss alles was am Fahrzeug verbaut ist auch funktionieren.

Du siehst, eine wirklich verbindliche Antwort wird Dir dabei niemand geben können und wollen...

Hi,

beim Tüv gilt eigentlich immer, was dran ist muß auch funktionieren.

Siehe z.b. Nebelscheinwerfer die sind bis heute keine Pflicht aber wenn welche dran sind müssen sie auch funktionieren sonst -> Mangel

Beim RDKS gilt meiner meinung nach dasselbe,wenn das System verbaut ist muß es zumindest beim Tüv auch funktionieren.

Wie das nun Versicherungsrechtlich aussieht ist wieder was anderes. Wenn du aber einen Unfall wegen Druckverlust hast und die versicherung spitz kriegt das eigentlich ein RDKS verbaut sein müsste könnte es zumindest bei der Vollkaksko schon Probleme geben.

Gruß Tobias

Ich betreibe mal Leichenfledderei ;)

Vielleicht hab ich da was verpaßt, aber ich kanns mir nicht so recht vorstellen: Ein Kollege war bei ATU und dort wurde behauptet das Neufahrzeuge ab 2015 aktives RDKS mit Sensoren bräuchten und passive Systeme nicht mehr zugelassen wären.

Ich bin der Meinung das passive Systeme nach wie vor in Neuwagen erlaubt sind.

Was stimmt nun?

Zitat:

@Power-zaehlt schrieb am 20. September 2016 um 12:30:58 Uhr:

Ich betreibe mal Leichenfledderei ;)

Vielleicht hab ich da was verpaßt, aber ich kanns mir nicht so recht vorstellen: Ein Kollege war bei ATU und dort wurde behauptet das Neufahrzeuge ab 2015 aktives RDKS mit Sensoren bräuchten und passive Systeme nicht mehr zugelassen wären.

Ich bin der Meinung das passive Systeme nach wie vor in Neuwagen erlaubt sind.

Was stimmt nun?

Es sind beide Systeme erlaubt,

sofern sie der EU-Richlinie ECE-R64 entsprechen :)

https://www.adac.de/.../...n-zum-Reifendruck-Kontrollsystem_220787.pdf

Danke, dachte ich mir doch das dieser ATU-ler keine Ahnung hat :)

Wobei ich auch bezweifle das bei 205/55R16 beim Golf 7 keine 7,5x16 erlaubt sind

Zitat:

@Power-zaehlt schrieb am 20. September 2016 um 12:30:58 Uhr:

Ich betreibe mal Leichenfledderei ;)

Vielleicht hab ich da was verpaßt, aber ich kanns mir nicht so recht vorstellen: Ein Kollege war bei ATU und dort wurde behauptet das Neufahrzeuge ab 2015 aktives RDKS mit Sensoren bräuchten und passive Systeme nicht mehr zugelassen wären.

Ich bin der Meinung das passive Systeme nach wie vor in Neuwagen erlaubt sind.

Was stimmt nun?

Die spinnen die Römer!

Zitat:

@Power-zaehlt schrieb am 20. September 2016 um 14:37:08 Uhr:

 

Wobei ich auch bezweifle das bei 205/55R16 beim Golf 7 keine 7,5x16 erlaubt sind

Uppsi, meinte natürlich das 7,5x16 mit 205/55R16 wahrscheinlich nicht erlaubt sind

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