A-Verstoß (BTM) in der Probezeit und keine Verlängerung?

Hallo zusammen,

erstmal vorweg: Ich bin seit Jahren Drogenfrei und weiß, dass Drogen im Straßenverkehr absolut nichts zu suchen haben.

Ich habe 2 mal meinen Führerschein in der Probezeit verloren, weil ich mit THC im Blut erwischt wurde. Es waren normale Kontrollen. Es sind keine Auffäligkeiten oder gar Unfälle im Spiel gewesen. Ein Aufbauseminar musste ich nicht machen, lediglich die MPU's.
Seit diesem Jahr habe ich also meinen 3. Führerschein und bin fest davon ausgegangen, dass sich meine Probezeit um 2 Jahre verlängert hat.
Ich habe eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg angefordert und dort steht:
Datum Probezeit Ablauf: 06.05.2013
Also habe ich lediglich die restliche verbliebene Probezeit der regulären 2 Jahre bekommen !?!

Ich hab es ja schwarz auf weiß. Aber ganz trau ich der Sache noch nicht. Liegt das im Ermessensspielraum der Straßenverkehrsämter? Bislang habe ich nur gelesen, dass bei einem A-Verstoß ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre fällig wird. Ich habe auch nicht vor in Flensburg oder beim Straßenverkehrsamt anzurufen. Schlafende Hunde soll man ja nicht wecken 😉

Mein Fahrverhalten würde sich auch nicht ändern, aber wenn die Probezeit rum ist kann ich halt ruhiger schlafen.
Gibt es hier zufällig Jemand der sich damit auskennt?

20 Antworten

Zitat:

Wenn die Werte beim zweiten Mal unter der Toleranzgrenze lagen, liegt doch gar kein Verstoß vor. Das ist analog zu sehen, wenn ich mit 0,4 Promille angehalten werde, aber keinerlei Ausfallerscheinungen vorliegen. Also kein Verstoß. Dafür gibt´s ja die Toleranzgrenzen.

Durch einen Anruf beim KBA könnte man sich auch schlau machen und sich die ganze Sache erklären lassen.

So klar geregelt/definiert wie bei Alkohol ist das nicht. Ich weiß, ich hab von Toleranzgrenzen gesprochen. Aber man kann das nicht mit Alkohol vergleichen. Da geht es um aktive und passive Werte.

Auf jeden Fall waren meine Werte beim zweiten Mal so gering, dass jeder andere Fahrer (der noch nicht auffälig war) vermutlich gar nicht, auf jeden fall aber nicht mit einem Führerscheinentzug bestraft worden wäre. Da ich ja vorher schonmal gezeigt habe, dass ich Kiffen und Fahren nicht trennen konnte, reicht bei mir der minimalste Wert um den Führerschein zu entziehen.

Beim KBA habe ich nicht angerufen, weil ich keine Lust darauf habe dass die mir dann sagen: Ach ja Herr xxx, da haben wir was vergessen. Holen wir dann nach.
Also wenn anonym. Das werde ich mir mal überlegen.

diesbezüglich brauchst du dir keine gedanken zu machen - das kba ist nur für die speicherung und ggf. weiterleitung der von anderen feb-en (und ausländischen kraftfahrämtern) informationen zuständig. selbst eindeutig absurde oder fehlerhafte einträge können, ohne dem segen der verantwortlichen bzw. nun zuständigen feb, nicht einfach so entfernt oder geändert werden.

interessehalber (keine moralpredigt!!!):

wie haste denn die MPU bestanden?

klingt irgendwie recht abenteuerlich in der probezeit ZWEIMAL mit BTM am steuer erwischt zu werden und die MPU trotzdem zu bestehen.

gab es auflagen? screening? haste nen psychologen zur hilfe im vorfeld gehabt?

Ja das war schon ne Leistung auf die man nicht Stolz sein kann. 😠

Hier mal die Kurzfassung:
Führerschein bestanden - Delikt Nr.1 - MPU Nr.1 (nicht bestanden) - 10 Jahre später MPU Nr.2 (bestanden unter Auflage eines zusätzlichen Kurses) - 0,5 Jahre später Delikt Nr. 2 - MPU Nr. 3 (bestanden)

Auflagen hatte ich sonst nie. Ich konnte immer sofort die MPU machen. Jedoch um diese zu bestehen muss man mind. 0,5 Jahre Drogenabstinenz nachweisen. Dies hab ich mit Urinscreenings gemacht. Bei der letzte MPU war dann schon Hilfe von einem Verkehrstherapeuten notwendig (9 Gespräche a 50 min.). Man muss halt immer einen drauflegen, so auf die Art: "Wie werden Sie das nächste Mal in der und der Situation handeln?" .... "Aha, das haben Sie beim letzten Mal auch gesagt. Was hat sich jetzt geändert?"

Rein aus Neugier habe ich den Verkehrstherapeuten mal gefragt: "Wenn ich jetzt nochmal mit BTM angehalten werde, wird das SVA doch bestimmt sagen: Hol Dir ein Fahrrad. Auto ist nichts für Dich". -sprich Führerscheinentzug auf ewig. Die Antwort hat mich leicht überrascht. Er meinte dass ich die MPU schon nochmal bestehen könnte. Aber dass man halt immer einen drauflegen muss. Beim nächsten Mal wäre dann bestimmt eine richtige Drogentherapie von mind. 1 Jahr notwendig.
Aber das interessiert mich alles nicht mehr. Ich weiß dass mir so etwas nie wieder passieren wird. Wer einmal regelmäßiger Konsument war, aus dem wird kein gelegentlicher Konsument mehr. Das ist mit einem trockenen Alkoholiker zu vergleichen. Der muss auch sein Leben lang darauf Acht geben, nicht rückfällig zu werden. Von daher war es das für mich mit dem Kiffen.

Jetzt mal das Lustigste an der ganzen Sache. In dem Gutachten Nr. 2 stand: "Es ist davon auzugehen, dass Herr ... nochmal ein Kfz. unter dem berauschenden Mittel THC führen wird." Als ich mir dieses vor ein paar Monaten nochmal durchgelesen habe, musste ich selbst voll lachen.
Im Gutachten Nr. 3 stand dann, dass nicht davon auszugehen ist, dass ich ein Kfz. unter ...

Vielleicht noch ein paar Worte an alle die noch nie gekifft haben und sich jetzt denken "Sch... Kiffer"
Ich will hier nichts schön reden. Was ich gemacht habe geht gar nicht und ich wurde zu Recht bestraft. Allerdings finde ich persönlich eine Fahrt unter der tollerierten Menge Restalkohol gefährlicher, als die Fahrt mit der Menge THC, die ich im Blut hatte. Aber ich hab das alles vorher gewusst. Von daher: selber Schuld.

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Eine MPU ist kein Hexenwerk... nur gehen viele mangelhaft oder gar nicht vorbereitet dort hin und schaffen sie deshalb nicht weil sie ihr Problem gar nicht wirklich überdacht haben.

Tatsache ist das beinah jeder der sich gut vorbereitet und seine Probleme einsieht und Lösungen dafür gefunden hat auch die MPU im ersten Anlauf besteht...

und wenn schon - die entscheidung darüber, ob die fahrerlaubnis fortbestehen bleibt oder wieder "neu" erteilt wird, liegt einzig und allein bei der fahrerlaubnisbehörde. die erfolgreich abgelegte mpu dient nur dem zweck der entscheidungshilfe, verpflichtet aber zu nichts.

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