94 V anstatt 91 W eintragen?
Ich möchte mir neue Ganzjahresreifen kaufen. Eingetragen in den Papieren sind 225/45 r17 91W. Kaufen möchte ich mir 225/45 r17 94 V, da ich diese gerade für günstige 49€ kaufen kann. Bekomme ich diese problemlos aufgezogen, oder gibt es Schwierigkeiten wegen dem Gewichts-oder Geschwindigkeitsindex?
Beste Antwort im Thema
@1.4571
Natürlich darfst du in Deutschland einen Reifen fahren, der vom Geschwindigkeitsindex niedrigerer liegt als die Eintragung des Fahrzeugherstellers.
Maßgeblich ist allein die bbH, gegebenenfalls bei älteren Autos zuzüglich Sicherheitsaufschlag.
Bei GJR wie hier, könnte sogar die bbH vom Speedindex unterschritten werden, wenn ein entsprechender Aufkleber angebracht wird.
Mit V=240km/h läge er aber sogar über der bbH.
Italien wäre dann halt nur im Winter drin 😉
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeitsindex
37 Antworten
@1.4571
Natürlich darfst du in Deutschland einen Reifen fahren, der vom Geschwindigkeitsindex niedrigerer liegt als die Eintragung des Fahrzeugherstellers.
Maßgeblich ist allein die bbH, gegebenenfalls bei älteren Autos zuzüglich Sicherheitsaufschlag.
Bei GJR wie hier, könnte sogar die bbH vom Speedindex unterschritten werden, wenn ein entsprechender Aufkleber angebracht wird.
Mit V=240km/h läge er aber sogar über der bbH.
Italien wäre dann halt nur im Winter drin 😉
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeitsindex
Ja, das ist alles gut und eine gute Grundlage für die Änderung der Zulassungsbescheinigung durch einen Sachverständigen und die Zulassungsstelle.
Aber ich sehe nach wie vor (mit Ausnahme deklarierter Winterreifen mit entspr. Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers - dies ist auch so in der StVZO hinterlegt) als bindend!
Seht Ihr die unterschiedlichen Angabe von Reifen und Zulassungsbescheinigung bei der Kontrolle durch Polizei oder bei HU wirklich ausreichend rechtssicher? Wo ist das rechtlich hinterlegt? Ich lerne ja auch gerne dazu ... 😉
EU-Richtlinie 92/23/EWG
Ansonsten die Suche benutzen: Geschwindigkeitsindex v statt w
--> bringt ordentlich Ergebnisse zum Lesen
https://www.gtue.de/sixcms/media.php/771/gtue-informativ-reifen.pdf
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In dem von Eierlein verlinkten pdf der GTÜ steht alles erklärt. Es zählen ausschließlich die technischen Daten und der Rest ist Wurst! Bei neueren KFZ entfällt sogar der Sicherheitszuschlag.
Zitat:
@1.4571 schrieb am 13. April 2020 um 14:51:44 Uhr:
Jeder Staatsanwalt freut sich im Ernstfall auf Dich, und Deine Unfallgegner auf das Geld Deiner Versicherung ...
Bullshit.
Außerdem gibt es rechtlich meines Wissens nach keinen Unterschied mehr zwischen Winter- und Ganzjahresreifen. Alle üblichen GJR auf dem Markt erfüllen seit Jahren schon die Mindestanforderungen und sind auch so deklariert (Eisbergsymbol mit Schneeflocke).
Zitat:
Bei neueren KFZ entfällt sogar der Sicherheitszuschlag.
Weil, im Gegensatz zu früher, dank EU die max. Geschwindigkeit mit Rückenwind und bergab angegeben werden muss.