70 Km/h in der Stadt
Hallo, ich hatte vor kurzer Zeit ein Streitgespräch mit einem sehr jungen LKW-Fahrer der den Führerschein erst gemacht hat.
Meine Frage dazu ist folgende: Auf einer vierspurigen Straße innerhalb einer größeren Stadt gilt Tempo 70. Er ist der Meinung dass er auch mit einem 40 tonner dort diese 70 fahren darf. Stimmt das? Ich bin der Meinung wenn außerhalb einer Ortschaft 60Km/h gilt wieso sollte man da innerhalb einer Ortschaft schneller fahren dürfen. Desweiteren fährt er dort 90Km/h weil 20 Km/h trüber ist ja nicht so schlimm, meint er.
Ich habe ihm gesagt dass er ja wohl mindestens eine Schraube locker hat und wenn er so weiter fährt dann fährt er sicherlich nicht mehr lang. Man kann nur hoffen dass er schnell sein Punktekonto voll bekommt und bis dahin niemand zu schaden kommt.
Ich hoffe dass mir einer diese Frage beantworten kann, am besten gleich mit dem passenden Paragraphen dazu. Denn sollte ich Recht haben dann würde ich ihm diesen beim nächsten zusammentreffen unter die Nase halten.
Beste Antwort im Thema
Auch gut:
Auf einer 2 Spurigen Bundesbahn 80 (90) fahren, wo auch pkw überholen könnten. Wenns dann 1 Spurig wird, und die PKW nicht mehr überholen können auf 60 (70) runterbremsen. Alles völlig legitim, und die Autofahrer, welche hinterherfahren fühlen sich verarscht, und beschweren sich, weil sie keine Ahnung haben... 😁
Wenn innerorts eine höhere geschwindigkeit ausgeschildert ist, hat das ja den Grund den verkehr zu beschleunigen, und staus zu vermeiden. Deshalb gilt diese geschwindigkeit auch für LKW. Außerorts sind diese staus ja egal, und man muss wieder 60 fahren, auch wenns 1 spurig ist, und hinter einem hunderte autos sind, weil keine überholmöglichkeit vorhanden ist. Wenn die LKW fahrer sich dann wirklich an die 60 konsequent halten würden, würde das noch gefährlicher werden, und die Autofahrer würden sich noch mehr aufregen und beschweren....
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von DanielvanAalst
Nun, Laut §3.4 gilt die beschränkung von 60km/h auf 2 Spurigen Straßen mit Trennung nicht....Lasse mich aber gerne belehren, das ich das falsch interpretiere...
Lies den § mal ganz genau.
Zitat:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
2.1. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,
2.2. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ... 60 km/h,
2.3. für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Den Punkt den du meinst bezieht sich auf den punkt 2.3 und dort geht es um kraftfahrzeuge bis 3,5 to für diese ist es dann so aber nicht für den LKW.
So und nicht anderes kenne ich von den fahrlehererschulen und auch den prüfern.
Gruss
Maik
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Lies den § mal ganz genau.Zitat:
Original geschrieben von DanielvanAalst
Nun, Laut §3.4 gilt die beschränkung von 60km/h auf 2 Spurigen Straßen mit Trennung nicht....Lasse mich aber gerne belehren, das ich das falsch interpretiere...
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Den Punkt den du meinst bezieht sich auf den punkt 2.3 und dort geht es um kraftfahrzeuge bis 3,5 to für diese ist es dann so aber nicht für den LKW.Zitat:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
2.1. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,
2.2. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ... 60 km/h,
2.3. für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
So und nicht anderes kenne ich von den fahrlehererschulen und auch den prüfern.
Gruss
Maik
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Lies den § mal ganz genau.Zitat:
Original geschrieben von DanielvanAalst
Nun, Laut §3.4 gilt die beschränkung von 60km/h auf 2 Spurigen Straßen mit Trennung nicht....Lasse mich aber gerne belehren, das ich das falsch interpretiere...
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Den Punkt den du meinst bezieht sich auf den punkt 2.3 und dort geht es um kraftfahrzeuge bis 3,5 to für diese ist es dann so aber nicht für den LKW.Zitat:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
2.1. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,
2.2. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, ... 60 km/h,
2.3. für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
So und nicht anderes kenne ich von den fahrlehererschulen und auch den prüfern.
Gruss
Maik
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.Und dieser Satz gilt nur bis 3,5 to?
Ich kenne viele vierspurige Bundesstraßen die ähnlich wie Kraftfahrstraßen oder BAB ausgebaut sind und dort gilt für PKW Tempo 130 und dann halt für LKW 60. Der Geschwindigkeitsunterschied kann auch eine Gefahr darstellen. Teilweise ist dann der Unterschied auf Autobahnen sogar geringer.
Hier mal eine Liste der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in Europa.
Land innerort-außerort-4spurig/autobahnähnl.-Autobahn
Fernstraßen
Belgien
bis 7,5t 50 90 90 90
> 7,5t 50 60 90 90
LKW+Anhänger 50 60 90 90
Bosnien-Herzegow.
LKW 50 80 100
Bulgarien
LKW>3,5t 50 80 80 100
LKW+Anhänger 50 70 70 100
Dänemark
LKW>3,5t 50 70 70 80
LKW+Anhänger 50 70 70 80
Deutschland
LKW bis 7,5t 50 80 80 80
LKW>7,5t 50 60 60 80
LKW+Anhänger 50 60 60 80
Estland
LKW 50 90 90
Finnland
LKW 50 80 80 80
LKW+Anhänger 50 80 80 80
Frankreich
LKW bis 12t 50 80 90 90
LKW>12t 50 80 80 90
LKW+Anhänger bis
12t 50 80 90 90
LKW+Anhänger
>12t 50 60 80 90
Griechenland
LKW>5t 50 80 90 90
LKW+Anhänger 50 70 70 70
Großbritanien
LKW<7,5t 48 80 96 112
LKW>7,5t 48 64 80 96
LKW+Anhänger
<7,5t 48 80 96 112
LKW+Anhänger
>7,5t 48 64 80 96
LKW+2Anhänger 32 32 32 64
Irland
LKW>3,5t 50 80 80 80
LKW+Anhänger 50 80 80 80
Italien
LKW 3,5-12t 50 80 80 100
LKW>12t 50 70 70 80
LKW+Anhänger 50 70 70 80
Kroatien
LKW>3,5t 50 70 70 80
LKW+Anhänger 50 70 70 80
Lettland
LKW bis 7,5t 50 90 90 90
LKW>7,5t 50 80 80 80
LKW+Anhänger 50 80 80 80
Luxemburg
LKW>3,5t 50 75 75 90
Mazedonien
LKW bis 7,5t 50 80 80 80
LKW>7,5t 50 70 70 70
Niederlande
LKW>3,5t 50 80 80 80
LKW+Anhänger 50 80 80 80
Norwegen
LKW>3,5t 50 80 80 80
LKW+Anhänger 50 80 80 80
Österreich
LKW>3,5t 50 70 70 80
LKW+Anhänger 50 70 70 80
Polen
LKW>3,5t 20/50 70 80 80
LKW+Anhänger 20/50 70 80 80
Portugal
LKW bis 3,5t 50 80 90 110
3,5t+Anhänger 50 70 80 90
LKW>3,5t 50 80 80 90
Sattelzüge 50 80 80 90
LKW+Anhänger 40 70 70 80
Rumänien
LKW 3,5-7,5t 50 80 90 110
LKW>7,5t 50 70 80 90
LKW+Anhänger 50 70 80 90
Russland
LKW>3,5t 60 70 70 90
LKW+Anhänger 60 70 70 90
Schweiz
LKW>3,5t 50 80 80 80
LKW+Anhänger 50 80 80 80
Schweden
LKW>3,5t 50 80 80 80
LKW+Anhänger 50 80 80 80
Serbien
LKW>3,5t 60 70 70 80
Slowakei
LKW>3,5t 60 80 80 80
Slowenien
LKW<7,5t 50 80 80 80
LKW>7,5t 50 70 70 80
Spanien
LKW>3,5t 50 70 80 90
LKW+Anhänger 50 70 80 90
Tschechien
LKW>3,5t 50 80 80 80
LKW+Anhänger 50 80 80 80
Keine Garantie da ständig nationale Änderungen möglich sind!
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Ich habe mir die Geschwindigkeiten vor längerer Zeit mal aus dem Internet gezogen und ausgedruckt. Woher genau weiß ich leider nicht mehr. Es könnte auch sein dass nicht mehr alle Daten aktuell sind. Oder aber es gibt in England auch kuriose Sonderheiten in der STVO wie die bei uns mit den Geschwindigkeiten für LKW innerorts.