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6-Monatige Haltefrist nach Schaden auch in der Kasko anwendbar?

Themenstarteram 23. September 2022 um 11:34

Hallo zusammen,

es ist ja allseits bekannt, dass man im Haftpflichtschaden nach einem Unfall die Brutto-Reparaturkosten nach einer Haltedauer von 6 Monaten bekommt, wenn diese unter Wiederbeschaffungswert lagen, unabhängig davon, ob repariert wurde oder nicht, solange das Teil verkehrssicher ist.

Wie verhält es sich da in der Kasko? Kann man das dorthin 1:1 übertragen? Gibt es da Urteile o.ä.?

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15 Antworten

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. September 2022 um 10:13:55 Uhr:

Das soll wieder sowas werden ... klick ... damit an Ende sowas dabei rumkommt ... klick ...Die Aufführung kennen wir schon und Otto kann es einfach besser.

Sowas nennt man dann wohl fachliche Bankrotterklärung :D

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