6 Monate Wartungsfreiheit
Was genau bedeutet das? Volle Garantie oder einfach das keine Inspektionen gezhalt werden müssen in den ersten 6 Monaten.
Es geht um folgendes:
Habe vor 2 Monaten meinen S212 250CDI gekauft. Soweit auch alles super.
Einzig ist mir jetzt aufgefallen, das die Sitzheizung nicht wirklich warm wird. Bis man mal was merkt dauert es 10 - 15 Minuten.
Habe am Samstag einen Termin beim 🙂. Frage mich jetzt ob das kostenlos repariert wird innerhalb der 6 Monate Wartungsfreiheit oder über Garantie geht (Bin über 100TKM und müsste dann 20% selbst zahlen)
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bruno_Pasalaki
Blödsinn.Zitat:
Original geschrieben von termi0815
Und die hat gefälligst der Verkäufer zu tragen, wenn er schon DEINE Garantie zur Erfüllung SEINER Gewährleistungspflichten in Anspruch nimmt. 😰cu termi0815
Mittelmäßige Geister verurteilen gewöhnlich alles, was über ihren Horizont geht. 😎
22 Antworten
ich vermute mal das du nichts zahlen wirst. in den ersten 6 monaten greift die gesetzliche gewährleistung. es sei denn sie können beweisen, dass der mangel nicht vorhanden war als du den wagen übernommen hast.
Zitat:
Original geschrieben von Bruno_Pasalaki
Blödsinn.Zitat:
Original geschrieben von termi0815
Und die hat gefälligst der Verkäufer zu tragen, wenn er schon DEINE Garantie zur Erfüllung SEINER Gewährleistungspflichten in Anspruch nimmt. 😰cu termi0815
Mittelmäßige Geister verurteilen gewöhnlich alles, was über ihren Horizont geht. 😎
Sitzheizung wurde heute kostenlos via Gewährleistung repariert.
Aber auch über Garantie hätte ich einen Selbstkostenanteil von nur 18 Euro gehabt (20%).
Als Leihwagen gab´s einen B180CDI. Etwas wenig PS aber das DCT Getriebe ist toll 🙂
Hallo zusammen. Möchte das thema wieder aufgreifen. Hab vor 1,5 monaten einen s212 bj 15 gekauft mit garantie. Jetzt ist mir auf der Hebebühne aufgefallen das die vorderen Scheibenbremsen fast fertig sind aber neuwertige klötze hat. Auf meine frage hin wegen den sogenanten 6 monate bzw 7500km wartungsfrei hat man mir gesagt ist ein gebraucht wagen und tüv hat bei übergabe nichts reklamiert. Und es ist ein Verschleißteile. Aber unterwartungs frei verstehe ich was anderes. Hab es ja nicht umsonst beim freundlichen geholt mit garantie
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@faruk1978 , das sind 2 verschiedene Paar Schuhe. Unter wartungsfrei versteht man, das innerhalb der nächsten 6 Monate keine Inspektion fällig ist. Nicht mehr und nicht weniger. Bei Übergabe des Wagens hast Du doch ein TÜV
Protokoll bekommen. Was steht da drin ? Steht dort nichts zum Zustand der Bremsscheiben, dann hatten sie die erforderliche Dicke.
Bremsscheiben sind nun mal Verschleißteile, die von keiner Gebrauchtwagengarantie gedeckt sind. Das ist ja das Risiko beim Gebrauchtwagenkauf.
Mich würde mal interessieren wievie km der Wagen schon runter hat.
Hab selbiges Problem gehabt... gekauft in der NL.
Hab’s aber beim Kauf reklamiert. Wurde mir zur Übergabe nicht gemacht da die Werkstatt sagte die wären noch ok.
Bin 4 Wochen nach Kauf hin und hab Vibrationen beim abbremsen aus hohen Geschwindigkeiten bemängelt und schon gab es neue Scheiben und Klötze.
Darüber hinaus eine neue Starter Batterie...
Gruß
Hallo, hatte ich genauso. Mir wurde damals gesagt, wenn zum Zeitpunkt des TÜV die Dicke der Scheiben noch unter der Verschleißgrenze liegt ist kein Scheibenwechsel notwendig. Dann erst, wenn beim nächsten Mal die Klötze runter sind und die Verschleißanzeige optisch im Display anschlägt! Habe die gelochten Sportpaketbremsscheiben. Angeblich hätten die sowieso immer nach 50% Verschleiß schon Riefen in der Oberfläche und am Rand.
Gruß Hans-Jürgen