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6 Jahresgarantie Koreaner

Themenstarteram 3. Februar 2014 um 11:47

Hallo zusammen,

bis vor kurzem spielte ich mit dem Gedanken in Richtung Kia - Hyunday wegen der

grosszügigen 6 Jahresgarantie.

Nun habe ich schon des öfteren gelesen,dass dies eigentlich nur Schwindel ist und

man im Ernstfall ein Ätsch zu hören kriegt.

Was Genaues konnte ich aber nicht erfahren.

Was ist nun wirklich dran mit dieser Langzeitgarantie?

Gruß Jan.

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20 Antworten
Themenstarteram 4. Februar 2014 um 13:24

Danke Leute, so ähnlich habe ich es mir vorgestellt.

Es wird jetzt kein Koreaner,weil hinters Licht will ich mich auch

nicht führen lassen.

Jan.

am 4. Februar 2014 um 13:34

Zitat:

Original geschrieben von jan.h.

Danke Leute, so ähnlich habe ich es mir vorgestellt.

Es wird jetzt kein Koreaner,weil hinters Licht will ich mich auch

nicht führen lassen.

Jan.

dann musst du dir ein fahrrad kaufen.

besch...ummeln tun sie alle;)

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

 

Wenn ich mich richtig erinnere, muss unterschieden werden, zwischen kostenloser Garantie und bezahlter Garantie.

Bietet der Hersteller die Garantie kostenlos an (z.B. im Kaufpreis eingeschlossen), kann er auch verlangen, dass Wartungsarbeiten in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden.

Wird ein Garantievertrag gegen Bezahlung geschlossen, sind Wartungsarbeiten in freier Werkstatt möglich.

 

O.

Nein genau umgekehrt. Wenn die Garantie kostenlos inbegriffen ist so das der Käufer keine Wahlmöglichkeit hat ist die Fremdwartung zulässig.

 

Muß man die Garantie extra bezahlen gillt das freie Vertragsrecht und es dürfen die Werkstätten vorgeschrieben werden. Man hat ja auch die Wahl darauf zu verzichten.

 

Gruß tobias

Nö.

Bei Garantie gegen Entgelt dürfen Vertragswerkstätten nicht vorgeschrieben werden.

 

siehe:

BGH Urteil vom 25. September 2013 · Az. VIII ZR 206/12

 

O.

Hi,

@ go-4-golf

ich habe mir das Urteil nochmals durchgelesen (ich hasse das deutsche Paragraphengewäsch :D)

demnach ist es unerheblich ob die Gebrauchtwagengarantie seperat aufgeführt wurde oder im Preis mit drin ist oder seperat bezahlt wird. Fremdwartung ist immer zulässig.

Bei Neuwagengarantien gilt das schon länger.

@ jan.h.

verstehe deine Entscheidung nicht so ganz?

Du kaufst lieber ein teureres Auto bei dem die Garantieleistungen auch net besser sind aber dafür nur 2-3 Jahre statt 7 Jahre ?

Es macht sicher keinen Sinn einen Wage zu kaufen der einem persönlich nicht zusagt nur weil er mit 7 Jahren garantie beworben wird.

Es macht aber auch keinen Sinn einen Wagen nicht zu kaufen der dir gefallen würde weil es bei der Umsetzung der Garantie teilweise zu Problemen kommt.

Gruß tobias

Ich würde mir viel lieber wünschen das die Deutschen Autobauer mal wieder Autos bauen die diese Garantieverlägerung erst garnicht benötigen..... aber was bieten Sie zu überteuerten Preisen an:confused:

Motoren mit Kolbenkipper, Motoren mit Zahnriemenschäden ohne Ende, Getriebeverrecker ohne Ende usw.

Danke dafür !

am 4. Februar 2014 um 21:31

Zitat:

Original geschrieben von st220

Ich würde mir viel lieber wünschen das die Deutschen Autobauer mal wieder Autos bauen die diese Garantieverlägerung erst garnicht benötigen..... aber was bieten Sie zu überteuerten Preisen an:confused:

Motoren mit Kolbenkipper, Motoren mit Zahnriemenschäden ohne Ende, Getriebeverrecker ohne Ende usw.

hat sich offenbar noch nicht herumgesprochen.

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