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5Tage kurzkennzeichen

Themenstarteram 26. Juli 2009 um 19:42

Hallo

geht um die 5tage kurzkennzeichen..

Ich brauche eine doppelkarte ist mir klar

aber muss ich denn noch zum Vehrkehrsamt!!!!

und ist das egal zu welchen verhehrsamt ich gehe also bin in berlin aber gemeldet in Hamburg....

oder kann man mit der doppelkarte gleich schilder abholen...

Beste Antwort im Thema
am 3. August 2009 um 21:51

Bei dem Kurzkennzeichen gibt es sowas ähnliches wie einen Fahrzeugschein, der im Fahrzeug mitzuführen ist! Hier ist u.a. die FgNr eingetragen. Daraus folgt, dass dieses Kennzeichen auch nur für dieses Fahrzeug gültig ist.

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am 26. Juli 2009 um 19:52

wenn du ne sogenannte deckungskarte(für kurzzeitkennzeichen) hast kannst du die schilder bei jeder zulassungstelle in Deutschland holen,egal wo du gemeldet bist

Themenstarteram 26. Juli 2009 um 19:57

jo danke weißst denn noch ungefähr was die behörden gebühr kostet...

am 26. Juli 2009 um 20:12

ich glaub 20€ beim schildermacher und 11,50€ bei der zulassungsstelle,bin mir aber nicht sicher

So schreibt das Strassenverkehrsamt: siehe auch

Quelle - http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen/

Kurzzeitkennzeichen

5-Tages-Kennzeichen werden zur Überführung für ein beliebiges Fahrzeug (PKW, LKW, Krad, Anhänger etc) innerhalb Deutschlands benutzt. Die Schilder bekommen Sie in jeder Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland, ohne dass Sie Fahrzeugpapiere brauchen.

1. ¬Die Kennzeichen müssen nach Ablauf der Gültigkeit nicht zurückgebracht werden.

2. Bei welcher Zulassungsstelle Sie die Kurzzeitkennzeichen beantragen, ist egal.

Es werden folgende Dokumente benötigt:

• Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes).

• Versicherungs-Doppelkarte der Versicherung für Kurzzeitkennzeichen.

Kosten:¬

1. spezielle Deckungskarte der Versicherung für Kurzzeitkennzeichen (ab circa 35€)

2. Gebühren der Zulassungsstelle circa 10€

3. Kosten für Kennzeichen-Paar circa 25€

Unser Tipp: Falls Sie planen das Fahrzeug nach Ablauf der 5 Tage richtig zuzulassen, empfiehlt es sich die spezielle Deckungskarte bei der zukünftigen Versicherung zu holen. Diese wird dann den tatsächlichen Versicherungsbeginn um die Gültigkeit der Kurzzeitkennzeichen (5 Tage) vorverlegen und die Kosten für die Deckungskarte fallen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von benz88

Hallo

geht um die 5tage kurzkennzeichen..

Ich brauche eine doppelkarte ist mir klar

Falsch.

Doppelkarten gibts schon seit Monaten nicht mehr.

Bei deiner Versicherung anrufen/vorbeigehen/mail schreiben und sagen, dass du gerne eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) für Kurzzeitkennzeichen benötigst. Der Zusatz ist wichtig, sonst bekommst du eine falsche eVB.

 

Zitat:

Original geschrieben von benz88

aber muss ich denn noch zum Vehrkehrsamt!!!!

wenn das ne frage war, hätte dann nicht der satz mit einem Fragezeichen enden müssen? Betonung hier auf einem!

Zitat:

Original geschrieben von benz88

und ist das egal zu welchen verhehrsamt ich gehe also bin in berlin aber gemeldet in Hamburg....

oder kann man mit der doppelkarte gleich schilder abholen...

wie schon erwähnt, die kurzzeitkennzeichen kannste dir damit auf jeder behörde deutschlandweit holen.

einzig die richtige zulassung des fahrzeuges im anschluß muss auf deinen wohnsitz erfolgen.

am 3. August 2009 um 19:49

wenn ich es richtig verstanden habe, sind diese Kennzeichen ja nicht am Auto gekoppelt, könnte ich dann theoretisch ein Auto von a nach b bringen und dann ein anderes Auto von b nach a???

oder ist es irgendwie nachweisbar das die kennzeichen nur für Auto 1 gelten???

am 3. August 2009 um 20:01

Zitat:

Original geschrieben von amatex

wenn ich es richtig verstanden habe, sind diese Kennzeichen ja nicht am Auto gekoppelt, könnte ich dann theoretisch ein Auto von a nach b bringen und dann ein anderes Auto von b nach a???

Du hast es falsch verstanden, das Kurzzeitkennzeichen ist nur für ein einziges Fahrzeug gültig.

Zitat:

oder ist es irgendwie nachweisbar das die kennzeichen nur für Auto 1 gelten???

Nimm doch gleich irgendein x-beliebiges Kennzeichen von einem zugelassenen Fahrzeug, damit ersparst du dir unnötige Kosten und Arbeit... :rolleyes:

am 3. August 2009 um 21:51

Bei dem Kurzkennzeichen gibt es sowas ähnliches wie einen Fahrzeugschein, der im Fahrzeug mitzuführen ist! Hier ist u.a. die FgNr eingetragen. Daraus folgt, dass dieses Kennzeichen auch nur für dieses Fahrzeug gültig ist.

am 3. August 2009 um 22:18

Zitat:

Original geschrieben von 911westie

Bei dem Kurzkennzeichen gibt es sowas ähnliches wie einen Fahrzeugschein, der im Fahrzeug mitzuführen ist! Hier ist u.a. die FgNr eingetragen. Daraus folgt, dass dieses Kennzeichen auch nur für dieses Fahrzeug gültig ist.

das nenn ich doch mal eine kompetente Antwort...hat mir sehr weitergeholfen!!!

Danke, habs mir leider zu einfach vorgestellt ;-(

wer löscht denn hier meine beiträge? :confused:

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