50ccm Roller im Garten Abstellen ??

Hallo zusammen,

auch wenn die frage etwas kurios ist, dennoch sehr wichtig :

Vorab :

Mein vermieter und ich hatten ein sehr gutes verhältnis zueinander. Er hatte mir erlaubt, mein fahrzeug, kostenfrei, auf seinem privat parkplatz zu stellen, dass sich vor dem haus befindet.
Er will die wohnung nun verkaufen, und uns schnellstmöglichst raus ekeln..er musste mein auto weg, nun soll auch mein Roller Weg...das tat ich jetzt auch umgehend..allerdings :

mein Roller hat kein Nummernschild aktuell. Ist also nicht angemeldet. Da ich den Roller nicht auf die Straße stellen darf, kam ich jetzt auf folgende idee :

Ich habe zu dieser Wohnung, einen Garten dazu gemietet. Der Garten gehört meinem vermieter ganz aleine. Also kein "gemeinschaftsgarten", sondern sein eigentum.

Nun habe ich dies ja aber mit gemietet.....jetzt stelle ich mir die frage :

Darf ich meinen 50ccm Roller in meinem gemieteten Garten Abstellen oder nicht ? Seit wir theater haben, war ich auch schonmal beim Deutschen Mieterbund...auch wegen ner Garten sache..da hies es vom Anwalt :

Ich darf in meinem garten machen was ich will, ausser müll lagern, ratten anziehen oder gesundheischädliche sachen abstellen....Aber ob das unkraut wächst oder nicht, geht niemanden was an ( das war nähmlich das thema ).

Jetzt war ich halt vor 5min so schlau, und habe meinen Roller in meinen Gemietenden Garten abgestellt..

Darf ich das oder nicht ?

Liebe Grüße und besten dank im Vorraus

Norbert.

P.s. Ja ich bin zwar beim DMB es ist aber Freitag abend. Und ich will kein theater übers Wochenende mit dem vogel von vermieter haben. Deswegen frag ich hier jetzt nach 😉

17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Norbi2k


@Karmil :

Ja, meine mitbewohnerin stand auf dem balkon und ha alles gehört..seine beleidigungen und und und...
sie wurde gestern abend von den beiden Polizisten befragt. Sie machte eine aussage.
Meine angaben wurden ebenso Protokolliert. Ich habe selbstverständlich anzeige erstattet.

Ich muss kommende woche, nach einladung, genauso wie meine mitbewohnerin, aufs Revier, die aussage vollständig machen...( gestern abend war es nur eine kurzaufnahme der Polizei ).

Der Polizist meinte nur :

A ) ich habe es jetzt protokolliert.
B ) Das geben wir der zuständigen dienstelle.
C ) Diese werden uns einladen und zum sachverhalt befragen.
D ) Es wird automatisch der Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die dann entscheiden, ob & oder was Passiert oder auch nicht...

@Karmil & Drahkke :

Inwiefern sollte ich jetzt keine rücksicht nehmen ? also anzeige habe ich ja erstattet. Auf dem Revier sage ich dann nochmal expelziet, dass ich eine anzeige wegen Nötgung machen möchte.

Dann wollte ich beim Deutschen Miterbund anrufen und das meiner anwältin erzählen.
Inwieweit das zur mietsache gehört, und ob es den DMB interessiert / relevant ist, weis ich nicht !?

was sollte ich noch machen / beachten ?

Liebe Grüße und allerbesten dank !

es richtig, dass das eine (Parken des Rollers im Vorgarten) nichts mit dem anderen (Nötigung, Bedrohung) zu tun hat.

Wenn es keine schriftliche Vereinbarung gibt über die Nutzung (Gartennutzung) hast Du selbst vor Gericht rel gute Kartenn

, dein Roller dort abzustellen (jetzt meine Meinung). Eskommt aber auf die Örtlichkeiten an.

Ich würd sagen: ordentlich abgestellt, ohne Flüssigkeiten, mit wetterfester Plane..spricht nichts dagegen.

Sollte aber eine Gartennutzung vereinbart worden sein..... die Beweislast wird evtl. schwierig was wirklich vereinbart wurde..

wenn es sich um eine "Gartennutzung" handelt, wirste vielleicht vor Gericht den kürzeren ziehen...unter "GARTENNUTZUNG" stellen sich Richter im allgemeinen etwas anderes vor.

Du hast jedoch eine gue Verhandlungsposition:

Sprech mit dem Vermieter in Ruhe.. grins...

biete ihm schriftlich ein ruhiges Gespräch an um sich mit dir gütlich zu einigen (in deinem Sinne also) :-) !!

Wenn er sich dann querstellt hast du weitere Argumentation wenns hart auf hart geht.

Auf Ablehnung, sich nach nem Angebot sich nicht gütlich einigen zu wollen reagiert die Rechtsprechung nämlich auch entsprechend. :-)

Berichte mal wie es weitergeht... ich finds spannend..

Gruß Karmil

Zitat:

Original geschrieben von Norbi2k


was sollte ich noch machen / beachten ?

Mit dem Vermieter nur noch über den Anwalt kommunizieren, um weiteren Provokationen und Gewaltausbrüchen aus dem Weg zu gehen.

Zitat:

Original geschrieben von Norbi2k


Er hatte mir angedroht, wenn der Roller nicht sofort verschwindet, dann macht er ihn und mein auto ( 1straße weiter ) Kaput...

wenn du ein mann gewesen wärest, hättest du dem vermieter mit der aussage

"dann schlage ich diese DEINE mietwohnung beim auszug kurz und klein"

die tür vor der nase zugeschlagen, wenn der dann wehemend weiter gegen die tür geklopft hätte...anzeige wegen hausfriedensbruch! ^^ 😰😛😎😁

mach dir keine große hoffnung, das die polizei/staatsanwalt eine große hilfe ist! bis das alles anläuft, istn halbes jahr rum!

ansonsten würde ich dir empfehlen, da du ja jetzt eh bei einem anwalt bist, am auszugstermin, den zustand der wohnung von deinem anwalt dokumentieren zu lassen, incl. der event. vorhandenen schäden (löcher von wandbildern usw.)....

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