50/50 Schaden, wer zahlt was?
Hallo,
ich habe schon etwas gegoogelt, aber irgendwie finde ich immer verschiedene Aussagen zu meine Frage.
Ein Parkplatzunfall, beide Autos rückwärts ausgeparkt und sich in der Mitte getroffen. Ganz klar beide haben 50% Schuld, beide Seiten sind einsichtig und einverstanden, alles friedlich. Trotzdem hat eine Versicherung einen Gutachter geschickt der das alles nachgestellt hat und auch zu dem Ergebnis gekommen ist (der Gutachter hat übrigens auch nicht verstanden warum er beauftragt wurde obwohl alles so klar ist 😕 )
Jetzt frage ich mich wie so was geregelt wird? Google hat alles möglich ausgespuckt, aber was ist richtig?
1. Jeder repariert sein Schaden selbst, und Vers. zahlt nichts.
2. Meine Versicherung zahlt Gegnerschaden, Gegnerversicherung zahlt mein Schaden.
3. Gegenrversicherung zahlt 50% von meinem Schaden, meine Versicherung zahlt 50% Gegnerschaden.
4. Meine Versicherung zahlt 50% von meinem Schaden, Geggnerversicherung 50% Gegnerschaden.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von stepnogorsk
Warum bezahlt den hier nicht seine Versicherung 100% und meine 100% und stufft dann beide hoch?
Weil die maximale Haftungsquote bei einem Unfall 100% sein kann!
Und diese 100% werden analog den Verschuldensanteilen zwischen den Unfallbeteiligten aufgeteilt (also entweder 50/50 oder 70/30 oder 100/0).
Mehr als 100% gibt es aber nicht zu verteilen , somit kann am Ende bei den Verschuldensanteilen auch in der Summe nicht mehr als 100% herauskommen.
Wenn im vorliegenden Fall beide Versicherungen 100% regulieren würden, dann hätten wir ja auf einmal 200% Haftung😰
Zitat:
Original geschrieben von GTITyp
Das sind ja in meinen Augen die "Gaunereien" der Versicherungen, wenn sie zahlen müssen ziehen sie noch ihren Vorteil auch daraus. Und wir sind immer die dummen.
Davon abgesehen, dass es sich bei Haftungsfragen um gesetzliche Regelungen handelt.......dämliches Gesülze ohne den Ansatz von irgend einer Ahnung zur Thematik.
31 Antworten
Besonders heikel wird das Thema, wenn wie leider sehr oft, einer den Unfall verursacht hat, der andere Unfallbeteiligte das aber nicht "juristisch Wasserfest" beweisen kann, da die Beweishürden in unserem Rechtssystem unnötig hoch sind. Dann wird bei einem Unfall von zum Beispiel 1000 Euro Schaden gleich viermal hochgestuft (HV + VKV). Hier gibt es dann tatsächlich nur einen Verlierer.....wer wohl? Der, der den Unfall nicht verursacht hat.
Gruß
Helmut
deshalb sollte man einen Rabattschutz mit einschließen. Zumindest hat man dann 1x im Jahr kein Problem.
Grüße
Klaus